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Beklagter aus Russland, nun?

 
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kuaja
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Anmeldungsdatum: 29.05.2005
Beiträge: 1606

BeitragVerfasst am: 23.12.06, 13:52    Titel: Beklagter aus Russland, nun? Antworten mit Zitat

A und B können russisch.
A und B können auch deutsch, B etwas weniger.

B schreibt über A in deutsch und russisch über einen russischen Provider böse Sachen.
B löscht nach Aufforderung die Sachen nicht, der russische Provider reagiert auch auf einen russisch geschriebenen Brief nicht.

Müsste nun eine gesamte Klageschrift in russisch übersetzt werden, oder wie kann man sich das vorstellen, wenn der Gegner aus Russland, Nordkorea oder sonstwo her kommt?

In diesem Fall ist Gerichtssprache nicht deutsch, richtig?
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Du kommst eigentlich mit jedem zurecht, auch wenn manche Situationen mitunter schwierig sind, weil deine Mitschüler dich sehr mögen und dich mit ihrer Zuneigung gar nicht in Ruhe lassen können.
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 23.12.06, 14:12    Titel: Antworten mit Zitat

Kuaja, das funktioniert nicht. Wir haben mit Rußland meines Wissens weder ein Zustellungs- noch ein Vollstreckungsübereinkommen. Das würde bedeuten, man müßte in Rußland klagen. Zu viel Aufwand.

Beste Grüße

Metzing
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Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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kuaja
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Anmeldungsdatum: 29.05.2005
Beiträge: 1606

BeitragVerfasst am: 23.12.06, 14:22    Titel: Antworten mit Zitat

Metzing hat folgendes geschrieben::
Kuaja, das funktioniert nicht. Wir haben mit Rußland meines Wissens weder ein Zustellungs- noch ein Vollstreckungsübereinkommen. Das würde bedeuten, man müßte in Rußland klagen. Zu viel Aufwand.

Beste Grüße

Metzing


War ja nur so eine allgemeine Frage Smilie
Und wenn Beklagter aus einem fernen Land ist, mit welchem Deutschland so ein Überkommen hat, was muss beachtet werden? Wird dann die Klageschrift übersetzt, etc.?

Rein Interessen halber.
Letztens habe ich ein Beschluss vom LG München gesehen, und der ANtragsgegner kam aus Moskau.
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Smiler
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 23.12.06, 14:57    Titel: Antworten mit Zitat

Metzing hat folgendes geschrieben::
Kuaja, das funktioniert nicht. Wir haben mit Rußland meines Wissens weder ein Zustellungs- noch ein Vollstreckungsübereinkommen. Das würde bedeuten, man müßte in Rußland klagen. Zu viel Aufwand.
Beste Grüße
Metzing

Wofür gibt es denn Russeninkasso Auf den Arm nehmen
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J.C.Denton
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 81

BeitragVerfasst am: 05.01.07, 22:20    Titel: Antworten mit Zitat

kuaja hat folgendes geschrieben::
Metzing hat folgendes geschrieben::
Kuaja, das funktioniert nicht. Wir haben mit Rußland meines Wissens weder ein Zustellungs- noch ein Vollstreckungsübereinkommen. Das würde bedeuten, man müßte in Rußland klagen. Zu viel Aufwand.

Beste Grüße

Metzing


War ja nur so eine allgemeine Frage Smilie
Und wenn Beklagter aus einem fernen Land ist, mit welchem Deutschland so ein Überkommen hat, was muss beachtet werden? Wird dann die Klageschrift übersetzt, etc.?



ein Freund von mir wurde aus Holland zivilrechtlich beklagt. Die Anklage wurde von einem holländischen "Gerichtsdolmetscher" in deutsch übersetzt und hierhergeschickt. Das Deutsch war aber so schlecht das man kaum verstand, um welche Tatvorwürfe es sich eigentlich handelte.
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 05.01.07, 22:24    Titel: Antworten mit Zitat

Innerhalb der EU funktioniert das, wenn die entsprechenden Voraussetzungen für die internationale örtliche Zuständigkeit des angerufenen Gerichts gegeben sind, auch. Außerhalb wird es da schon schwieriger...

Beste Grüße

Metzing
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