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Es wurde z.B. eine Grafikkarte bei einem Online-Händler gekauft.
Diese geht innerhalb der ersten 6 Monate kaputt,
wobei der Hersteller den Schaden nicht beheben möchte und keinen Ersatz gibt
da der Schaden angeblich selbstverschuldet sei, nämlich durch Überspannung.
Der Händler schließt sich dieser Meinung an und der Kunde bekommt keinen Ersatz.
Nun stellt sich die Frage ob der Kunde keinerlei möglichkeit hat einen Ersatz oder ähnliches zu bekommen.
Denn ist es nicht so, dass während den ersten 6 Monaten die Beweislast beim Händler liegt,
solange es sich bei dem Kunden um einen Privatkunden handelt?
Die Grafikkarte könnte ja schon vor der Lieferung einen Schaden gehabt haben,
der später zum totalausfall geführt hat.
wenn ich überspannung lese fällt mir direkt übertakten ein u. wenn der hersteller sagt das es von überspannung kommt muss K beweisen das es von etwas anderem herrührt überspannung liegt def. im einflussbereich des K. wäre es ein materialfehler od. ähnliches wäre der VK zu ersatz verpflichtet. _________________ LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
Wenn die Ursache aber definitiv nicht das Übertackten der Grafikkarte sein kann, wie soll dann der Kunde das beweisen?
Überspannung ist nicht zwingend eine notwendige Maßnahme zum übertakten, ein schlechtes Netzteil kann ebenso Überspannungen ungewollt vom Nutzer raushauen.
Nur dem Hersteller und dem Händler der GK. muss die eigentliche Ursache nicht interessieren.
Somit bliebe nur ein gerichtliches Gutachten. _________________ Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
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