Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Nachträgliche Änderung einer Klassenarbeitsnote (negativ)
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Nachträgliche Änderung einer Klassenarbeitsnote (negativ)

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Schul- und Prüfungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
miaw12
Gast





BeitragVerfasst am: 29.11.04, 20:54    Titel: Nachträgliche Änderung einer Klassenarbeitsnote (negativ) Antworten mit Zitat

Hallo,

Folgender Sachverhalt :

Die Klasse (Gymnasium) erhält eine Klassenarbeit zurück. Schüler A hat eine 2 Schüler B eine 3 bei identischer Punktzahl. Schüler B geht zum Lehrer und als Reaktion darauf ändert dieser die Note von Schüler A auf 3.

Meine Frage ist ob es da ggf. eine gesetzliche Grundlage gibt die dies verbietet.

Vielen Dank
Michael
Nach oben
Marie_22
Gast





BeitragVerfasst am: 01.12.04, 15:53    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

da hier anscheinend nur ein Fehler beim Hinschreiben vorlag, da die Punktzahl ja wohl identisch war wäre es zu prüfen, welche Note bei der Punktzahl vorgesehen war.

Ist es die drei gewesen, dann ist es rechtens, dass die eine Note runtergesetzt wird.

Gruß
Marie
Nach oben
timm
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.11.2004
Beiträge: 26

BeitragVerfasst am: 01.12.04, 22:50    Titel: Antworten mit Zitat

Die Note kann nach Meinung unserer Oberschulamstjuristen nicht geändert werden.

Diese Thema hatten wir schon einmal:

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=6682

Wobei zum Beitrag von Hrn. Birnbaum anzumerken wäre, dass die Noten von Klassenarbeiten kein Verwaltungsakt sind, sondern bloßes Verwaltungshandeln.
Sie werden dann Teil eines Verwaltungsaktes, wenn sie z.B. Abschlusszeugnisse oder Versetzungsentscheidungen beeinflussen.


Zuletzt bearbeitet von timm am 02.12.04, 13:19, insgesamt 1-mal bearbeitet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gast






BeitragVerfasst am: 01.12.04, 23:01    Titel: Antworten mit Zitat

timm hat folgendes geschrieben::

Diese Thema hatten wir schon einmal:

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=6682

Wobei zum Beitrag von Hrn. Birnbaum anzumerken wäre, dass die Noten von Klassenarbeiten kein Verwaltungsakt sind, sondern bloßes Verwaltungshandeln.
Sie werden dann Teil eines Verwaltungsaktes, wenn sie z.B. Abschlusszeugnisse oder Versetzungsentscheidungen beeinflussen.


Uhm - Timm, mit Verlaub: Der Thread enthält nur eine verwertbare Inforamtion, nämlich, dass eine absolut willkürliche Notenverschlechterung unzulässig ist. Der Beitrag von Dr. Birnbaum geht - wie Sie zu Recht bemerken - fehl.
Nach oben
timm
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.11.2004
Beiträge: 26

BeitragVerfasst am: 02.12.04, 06:54    Titel: Antworten mit Zitat

@Gast

In der rechtlichen Würdigung - da haben Sie Recht - ist leider nichts Erhellendes zu lesen. Meine Antwort wurde aber gegeben: Nein, es ist nicht erlaubt.

Gruß

Timm
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
miaw12
Gast





BeitragVerfasst am: 04.12.04, 03:44    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Vielen Dank für die promte Reaktion. Interessant finde ich die Meinung jenes Oberschulamtsjuristen. Worauf jedoch stützt dieser seine Aussage ? Da muss es ja irgendeinen Teil eines Schriftstückes geben der dort ein wenig Argumentationsspielraum gibt ?

Gruß
Michael
Nach oben
Dr. Christian Birnbaum
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 391
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 08.12.04, 06:24    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Wobei zum Beitrag von Hrn. Birnbaum anzumerken wäre, dass die Noten von Klassenarbeiten kein Verwaltungsakt sind, sondern bloßes Verwaltungshandeln.


Zitat:
Der Beitrag von Dr. Birnbaum geht - wie Sie zu Recht bemerken - fehl.


Schlaumeier.

Erstens habe ich nicht geschrieben, dass § 48 VwVfG für den dort konkreten Fall unmittelbar Anwendung findet, ich habe lediglich auf einen Rechtsgrundsatz hingewiesen.

Zweitens kann aber auch eine Einzelnote sehr wohl Verwaltungsaktscharakter haben, wenn sie nämlich versetzungsrelevant werden kann.

Drittens sind §§ 48, 49 VwVfG lediglich spezialgesetzliche Ausprägungen allgemeiner Rechtsgrundsätze, welche bei jeglichem Verwaltungshandeln beachtlich sind. Anders formuliert: Wenn unter den Voraussetzungen von § 48 VwVfG schon Verwaltungsakte rücknehmbar sind, ist unter diesen Voraussetzungen erst recht Verwaltungsrealhandeln rücknehmbar.

Birnbaum
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Schul- und Prüfungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.