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2. Anlauf zum Luftsicherheitsgesetz
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SpecialAgentCooper
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 25.12.06, 17:22    Titel: 2. Anlauf zum Luftsicherheitsgesetz Antworten mit Zitat

Ich hoffe ich habe kein bereits bestehendes Diskussionsforum zum Thema Lutsicherheitsgesetz übersehen - falls doch: bitte den Beitrag verschieben.

Vor kurzem war der Presse zu entnehmen, die aktuelle Bundesregierung verfolge das Projekt "Luftsicherheitsgesetz" unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes weiter. Zentrale Formulierung des neuen Arbeitspapiers solle hierbei die Feststellung eines "elementaren Angriffs auf Gemeinschaftsgüter" sein, der notfalls auch den Abschuß eines Passagierflugzeuges gestatten solle.
Statt - wie im bisherigen Gesetz versucht - Leben gegen Leben abzuwägen, werden nun neue Kriterien eingeführt.
Ich frage mich was unter "Gemeinschaftsgüter zu subsumieren wäre. Die Frankfurter Börse? Ein in privater Hand stehendes Atomkraftwerk? Der Bundestag? Die Verfassung?
Und was würde durch die neue Formulierung gewonnen? Würden die Passagiere nicht dennoch wider die Mittel-Zweck-Realation als reines Objekt staatlichen Handelns behandelt? Läßt sich die dem Luftsicherheitsgesetz zu Grunde liegende Fallkonstellation überhaupt gesetzlich regeln und wozu sollte das notwendig sein?
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 25.12.06, 18:17    Titel: Re: 2. Anlauf zum Luftsicherheitsgesetz Antworten mit Zitat

SpecialAgentCooper hat folgendes geschrieben::
Zentrale Formulierung des neuen Arbeitspapiers solle hierbei die Feststellung eines "elementaren Angriffs auf Gemeinschaftsgüter" sein, der notfalls auch den Abschuß eines Passagierflugzeuges gestatten solle.


Ich frage mich, ob die Verfassungsrechtsexperten der Bundesregierung sich nicht trauen, Bedenken zu äußern, oder ob sie zu inkompetent sind. Mit den Augen rollen Als ob so eine Formulierung die eindeutigen Ansagen des BVerfG in Richtung Abwägung von Leben gegen Leben aushebeln könnte. Mal abgesehen davon, daß die Formulierung so allgemein ist, daß man damit auch eine Schulklasse liquidieren könnte, weil ein Mitschüler eine Mülltonne demoliert. Sehr böse
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SpecialAgentCooper
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 26.12.06, 11:32    Titel: Antworten mit Zitat

Aber wenn es darum geht unseren Bomberpiloten Rechtssicherheit und damit ein ruhiges Gewissen zu ermöglichen kommt es doch auf eine Rütli-Schule mehr oder weniger nicht an. Winken Soll im Sinne der der Vorschrift ein Leben etwa Teil des "Gemeinschaftgutes" sein, hinter das es dann zurückzutreten habe? Es bleibt ominös.
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SpecialAgentCooper
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 28.12.06, 11:15    Titel: Antworten mit Zitat

Na immerhin scheinen Teile der SPD aus Erfahrung ein wenig zu lernen: Den Medien ist heute zu entnehmen, Herr Wiefelspütz halte auch den neuen Weg für "nicht akzeptabel". Die Aufopferung unschuldigen Lebens könne nur verlangt werden, wenn "das ganze Gemeinwesen auf dem Spiel steht", sagte er. Das sei bei Terroranschlägen nie der Fall. "Für andere Gemeinschaftsgüter wie die innere Sicherheit kann der Staat keine unschuldigen Flugpassagiere opfern."
Der SPD-Politiker folge damit der Argumentation des Verfassungsgerichts. Karlsruhe lasse offen, ob "der Einzelne im Interesse des Staatsganzen notfalls verpflichtet" sei, "sein Leben aufzuopfern". Die Frage mussten die Richter nicht entscheiden, weil nach ihrer Ansicht die Nutzung entführter Jets als Terrorwaffe nicht "auf die Beseitigung des Gemeinwesens" gerichtet sei. In solchen Fällen bleibe "kein Raum" für eine Pflicht, das Leben Unschuldiger zu opfern, erklärte Karlsruhe.
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SpecialAgentCooper
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 28.12.06, 14:00    Titel: Antworten mit Zitat

In den o. g. Arbeitspapier wurde ja eine Formulierung genannt, die angeblich helfen soll, die Abwägung "Leben gegen Leben" zu umgehen, indem man "höherwertige" Rechtsgüter gegen das Leben und die Würde der Passagiere abwägen kann.
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 28.12.06, 15:32    Titel: Antworten mit Zitat

"Höherwertige Güter" als das Leben kann es gar nicht geben, ansonsten könnte man auch problemlos die Todesstrafe wieder einführen.
Es geht letztlich um eine (neben Themen wie dem "finalen Rettungsschuß") weitere Ausprägung der alten philosophischen Problematik, ob wenige Leben geopfert werden dürfen, um viele zu retten. Beim FR ist das wegen der Schuld des zu Erschießenden weniger kritisch. Das BVerfG hat aber generell der Überlegung, ein bloßes Rechenspiel ("100 Leben sind mehr wert als 50 Leben") zur Grundlage staatlichen Eingriffs in das Recht auf Leben zu machen, eine Absage erteilt.
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SpecialAgentCooper
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 28.12.06, 16:59    Titel: Antworten mit Zitat

Denkbar wären Fallkonstellationen sicherlich, in denen das Grundrecht auf Leben zurücktreten müßte, man nehme nur den profanen Fall der Abtreibung. Ich unterstelle insoweit, daß der Fötus über weniger Menschenwürde verfügt als die Mutter.

Abstrakt wiegt die Menschenwürde auf jeden Fall schwerer als das Recht auf Leben.

Die zentrale Frage ist doch hier aber eher, ob es andere übergeordnete abstrakte Rechtsgüter geben könnte, wie zum Beispiel den Bestand und die Sicherung unserer Rechtsordnung. Man denke an die internationale Krise im Zuge des 11.09.2001, die nicht nur in einer Gefährdung von Verfassungsorganen bestand, sondern z. B. zu deutlichen wirtschaftlichen Schäden geführt hat.
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 28.12.06, 18:14    Titel: Antworten mit Zitat

SpecialAgentCooper hat folgendes geschrieben::
Denkbar wären Fallkonstellationen sicherlich, in denen das Grundrecht auf Leben zurücktreten müßte, man nehme nur den profanen Fall der Abtreibung. Ich unterstelle insoweit, daß der Fötus über weniger Menschenwürde verfügt als die Mutter.


Da geht der philosophische Aspekt aber schon mal um die Grundfrage, ab wann man juristisch gesehen von "Leben" spricht (vgl. §1 BGB).

SpecialAgentCooper hat folgendes geschrieben::
Abstrakt wiegt die Menschenwürde auf jeden Fall schwerer als das Recht auf Leben.


Gibt es konkrete Fälle, in denen die Rechtsordnung die Menschenwürde über das Leben stellt? Oder meinen Sie sowas wie "Man kann niemanden zur Organspende zwingen, um das Leben eines anderen zu retten"?

SpecialAgentCooper hat folgendes geschrieben::
Die zentrale Frage ist doch hier aber eher, ob es andere übergeordnete abstrakte Rechtsgüter geben könnte, wie zum Beispiel den Bestand und die Sicherung unserer Rechtsordnung. Man denke an die internationale Krise im Zuge des 11.09.2001, die nicht nur in einer Gefährdung von Verfassungsorganen bestand, sondern z. B. zu deutlichen wirtschaftlichen Schäden geführt hat.


War dies trotzdem eine vollumfängliche "Gefährdung des Bestandes unserer Rechtsordnung"? Auch wenn es zynisch klingt, aber 4 Gebäude stellen nun wirklich nicht unsere Rechtsordnung dar.
Einziges bisher vorgebrachtes konkretes Beispiel war ja wirklich das Flugzeug, das auf ein Atomkraftwerk gestürzt werden soll. Wobei man auch das schon von einem technischen Standpunkt her anzweifeln kann - soweit mir bekannt, hat der GAU von Chernobyl die Rechtsordnung in der Ukraine nicht beseitigt.

Die Gefahr, die ich bei so einem Gesetz sehe, ist nicht die, daß es vielleicht moralisch zweifelhaft ist, ein Flugzeug in so einer Situation abzuschießen. Vielmehr stört mich, daß damit die Büchse der Pandora geöffnet würde, Leben gegeneinander aufzurechnen.

Auch mal von mir ein dummes Beispiel (mit Verbeugung in Richtung kuaja):
Der Verbrecher V hat mitten in Berlin drei Atombomben versteckt, die er aus seinem Versteck zünden will. Seine Bedingung: wenn nicht innerhalb von 4 Stunden 10 namentlich benannte Politiker und Normalbürger exekutiert werden, zündet er die Bomben, geschätzte Opferzahl: 500.000. Was macht der Staat dann, wenn er V's nicht habhaft werden kann, ebensowenig der Bomben und sich die Fernzündung auch nicht durch Störsender o.ä. aufhalten läßt?

Anderes Beispiel:
Oppositionsführer O hat einen Herzfehler, findet aber keinen geeigneten Spender. Herr S wäre ein geeigneter Spender, ist aber nicht bereit zur Organspende (weil er gerne selbst noch ein wenig leben würde). O kündigt an, daß seine Partei sich allen Reformen und Terrorschutzmaßnahmen für den Rest der Legislaturperiode verweigern wird, wenn sein Herzfehler nicht behoben wird. Deswegen drohen dem Land Milliardenschäden und ein immenses Erstarken extremistischer Parteien.
Wird nun S zur Selbstopferung gezwungen, weil es "der Sicherung der Rechtsordnung" unabdingbar ist?
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SpecialAgentCooper
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 28.12.06, 23:58    Titel: Antworten mit Zitat

Am Daschner-Fall sieht man doch recht eindringlich, dass die Würde des folterbaren Verbrechers Vorrang vor dem Leben des eventuell noch lebenden unschuldigen Opfers haben kann.

Ich stimme absolut zu, dass der 11. September tatsächlich keine Gefährdung der Rechtsordnung oder ähnliches darstellt, aber das wird die Fallkonstellation sein, die die volksnahen angeblichen Verteidiger unseres Rechtsstaates vor sich hertragen wird:
Beliebig viele Todesflugzeuge steuern auf das Bundeskanzleramt, den Bundestag, das Verfassungsgericht, die Siemens-Zentrale, ein oder zwei AKWe, die Frankfurter Börse, die für freie Bürger freien Autobahnen und das Verlagsgebäude des Springer-Konzern zu. Eine fabelhafte Staatskrise wie man sie sich nur wünschen kann und das ganze geplant und ausgeführt von einem Goldfinger-like mastermind, der geklont ist aus Saddam, Hitler und Heino. Sprich: ein "elementarer Angriff auf Rechtsgüter" doht, in Folge dessen unsere Nachbarn unverzüglich unsere Kinder und dann sogar uns alle vergewaltigen werden.Der reinste anarchische Naturzustand wie ihn sich Rio Reiser zu Zeiten nerviger media-markt-Werbung nur wünschen würde.
Das mag ja bescheuert klingen und ist es hoffentlich auch, aber mit solchen Szenarien fischen Schily, Schäuble, Bosbach und wie sie alle heißen doch im Trüben. Und abgesehen davon ist es eben denkbar und somit einer Überlegung wert. Einen Gesetzentwurf aber hoffentlich nicht.

Das Problem für die Gegenargumentation ist dabei dann natürlich, dass der Minister nicht das Wissen post nine-eleven besitzen kann sondern zu dem Zeitpunkt wenn die Todespassagierbomber fliegen. Dirty Harry würde schließlich auch nicht erst fragen oder gründlich den Sachverhalt aufklären bevor er das richtige macht.
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SpecialAgentCooper
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 01.01.07, 20:37    Titel: Antworten mit Zitat

Der Innenminister wird deutlicher: man habe sich zwar dagegen entschieden, einen terroristischen Angriff als Verteidigungsfall zu benennen, stelle ihn aber, "in seiner Qualität dem Verteidigungsfall gleich", gibt die Süddeutsche Zeitung Schäuble wieder. Der neue Verfassungsartikel 87 a Absatz 2 solle deshalb lauten: "Außer zur Verteidigung sowie zur unmittelbaren Abwehr eines sonstigen Angriffs auf die Grundlagen des Gemeinwesens dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zulässt."
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 02.01.07, 12:49    Titel: Antworten mit Zitat

SpecialAgentCooper hat folgendes geschrieben::
Der neue Verfassungsartikel 87 a Absatz 2 solle deshalb lauten: "Außer zur Verteidigung sowie zur unmittelbaren Abwehr eines sonstigen Angriffs auf die Grundlagen des Gemeinwesens dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zulässt."


Soll ich mal verschwörungstheoretisch werden?
Erst wird ein völlig untaugliches Luftsicherheitsgesetz eingebracht, das vorhersehbarerweise vom BVerfG kassiert wird. Dann wird als "notwendige Folge" eine Verfassungsänderung geplant, die den Einsatz des Militärs im Inneren unter einen wesentlich schwammigeren Rahmen stellt als bisher. Honi soit...
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SpecialAgentCooper
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 02.01.07, 16:32    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würd es ja gerne glauben wollen.
Wenn ich mir indes vorstelle, der eine oder andere Kofferbomber hätte in Deutschland professioneller gehandelt, dann ist in meiner blühenden Phantasie ein Schäuble´scher patriot act ganz schnell aus der Schublade geholt.
Es ist ja nicht gerade so, dass "Rot-Grün" in Zeiten der Medien-Demokratie schon eh und je ein feste Burg im Kampf gegen das Luftsicherheitsgesetz wäre.
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carn
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Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 2872

BeitragVerfasst am: 04.01.07, 13:32    Titel: Antworten mit Zitat

Was mich an diesem Vorstoss verwirrt:

Regierung macht Gesetz zum Toeten von Unschuldigen, weil sie meint dies sei durch den dadurch erreichten Schutz anderer Unschuldiger gerechtfertigt.

BVG:"Regierung, das Gesetz ist nichtig, du darfst nicht Leben gegen Leben abwaegen, denn das verweigert den Menschen ihre Wuerde, verstoesst somit gegen GG1.1."

Regierung:"Ok, dann deklariere ich es als so ne Art Verteidigungsfall."

Dieser Versuch der Regierung macht doch nur Sinn, wenn GG1.1. lautet "Die Wuerde des Menschen ist unantastbar. Sie zu schuetzen und zu achten ist Aufgabe aller staatlichen Gewalt, ausgenommen im Verteidigungsfall, da muss es der Staat nicht so genau nehmen."

Tut es aber nicht, also warum glaubt Schaeuble, dass sein Versuch irgendwie etwas aendern koennte?

Gilt GG1.1 im Vertdigungsfall oder sonstigen Staatsbedrohenden Zustaenden genau so zwingend und genau gleich wie unter "normal" Umstaenden?
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 04.01.07, 14:00    Titel: Antworten mit Zitat

carn hat folgendes geschrieben::
Was mich an diesem Vorstoss verwirrt:

Regierung macht Gesetz zum Toeten von Unschuldigen, weil sie meint dies sei durch den dadurch erreichten Schutz anderer Unschuldiger gerechtfertigt.

BVG:"Regierung, das Gesetz ist nichtig, du darfst nicht Leben gegen Leben abwaegen, denn das verweigert den Menschen ihre Wuerde, verstoesst somit gegen GG1.1."


Wo soll denn das BVerfG das so gesagt haben? Im Urteil vom 15. Februar 2006 - 1 BvR 357/05 - finde ich es jedenfalls nicht.

www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20060215_1bvr035705.html
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Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
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Agent Provocateur
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Anmeldungsdatum: 04.01.2007
Beiträge: 667

BeitragVerfasst am: 04.01.07, 14:08    Titel: Antworten mit Zitat

Redfox hat folgendes geschrieben::
carn hat folgendes geschrieben::
Was mich an diesem Vorstoss verwirrt:

Regierung macht Gesetz zum Toeten von Unschuldigen, weil sie meint dies sei durch den dadurch erreichten Schutz anderer Unschuldiger gerechtfertigt.

BVG:"Regierung, das Gesetz ist nichtig, du darfst nicht Leben gegen Leben abwaegen, denn das verweigert den Menschen ihre Wuerde, verstoesst somit gegen GG1.1."


Wo soll denn das BVerfG das so gesagt haben? Im Urteil vom 15. Februar 2006 - 1 BvR 357/05 - finde ich es jedenfalls nicht.

www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20060215_1bvr035705.html


Gemeint ist wohl der dritte Leitsatz der Entscheidung:

Die Ermächtigung der Streitkräfte, gemäß § 14 Abs. 3 des Luftsicherheitsgesetzes durch unmittelbare Einwirkung mit Waffengewalt ein Luftfahrzeug abzuschießen, das gegen das Leben von Menschen eingesetzt werden soll, ist mit dem Recht auf Leben nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG in Verbindung mit der Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG nicht vereinbar, soweit davon tatunbeteiligte Menschen an Bord des Luftfahrzeugs betroffen werden.
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