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Hallo. Manchmal muss man wissen, wer wirtschaftlicher Eigentümer ist, um richtig zu bilanzieren. Aber was ist, wenn das wirtschaftliche Eigentum geteilt ist?
Beispiel: Jemand hat direkt oder indirekt eine Anzahlung/ Vorschuss geleistet. Zum bestimmten Zeitpunkt ist er dann berechtigt, etwas zum vereinbarten Preis zu erwerben, aber nicht verpflichtet. Dann ist das Risiko der Wertminderung der Sache geteilt. Und die Chancen u.U. auch. Kann man dann die Sache zum Teil bilanzieren oder habe ich unverständlich geschrieben? _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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