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Mantel weg - Restaurant haftet?

 
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Honuak
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.05.2005
Beiträge: 26

BeitragVerfasst am: 26.12.06, 17:42    Titel: Mantel weg - Restaurant haftet? Antworten mit Zitat

Wenn drei gerade von den Gästen ausgezogene Mäntel von einem Kellner abgenommen werden, um sie in der Garderobe aufzuhängen, ist dann das Restaurant haftbar zu machen, wenn einer der Mäntel abhanden kommt?

Ein Schild „Haftungsauschluss“ ist nicht vorhanden. Gehen wir mal davon aus ein anderer Gast hätte die Mäntel vertauscht, und hätte seinen eigenen für den Verwechselten zurückgelassen.
Gegen wir weiter davon aus, er hätte sich auch nachdem er seinen Fehler bemerkt hat, nicht gemeldet, da der „neue“ Mantel größer und hochwertiger ist.

Haftet das Restaurant?
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Truthahn029
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.12.2005
Beiträge: 1103
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 27.12.06, 02:16    Titel: Re: Mantel weg - Restaurant haftet? Antworten mit Zitat

Honuak hat folgendes geschrieben::
Ein Schild „Haftungsauschluss“ ist nicht vorhanden.

Das ist in den meisten Fällen sowieso überflüssig.

Wenn ein fiktiver Gast in einem fiktiven Lokal seinen Mantel in der Garderobe deponiert, welche von ihm einsehbar ist, dann haftet er selbst dafür und kann nicht den Wirt/Kellner/Kneipenbesitzer, oder wen auch immer dafür verantwortlich machen.

Wenn der freundliche Kellner aber so nett ist und dem Gast die Jacke abnimmt, sie an einer für den Gast nicht einsehbaren Stelle (Garderobe) verwahrt, dann haftet er dafür.

§ 690, § 305, § 307 BGB

Liebe Grüße.
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Honuak
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.05.2005
Beiträge: 26

BeitragVerfasst am: 27.12.06, 12:22    Titel: Antworten mit Zitat

Und wenn wir einen Fall konstruieren, bei dem die Stelle an der der Mantel VIELLEICHT zwischen der Gaststätten-Dekoration hindurch einsehbar gewesen wäre, wenn man mit Kopfverränkungen darauf geachtet hätte?
Ist es eine UND-Kondition? Kellner UND Uneinsehbar? Oder ist es eine UND-besser-als-NUR Konstruktion? Kellner UND uneinsehbar würde sicheres Verschilden bedeuten, Kellner aber einsehbar nur ein mögliches Verschulden?
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Truthahn029
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2005
Beiträge: 1103
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 27.12.06, 17:07    Titel: Antworten mit Zitat

Honuak hat folgendes geschrieben::
Und wenn wir einen Fall konstruieren, bei dem die Stelle an der der Mantel VIELLEICHT zwischen der Gaststätten-Dekoration hindurch einsehbar gewesen wäre, wenn man mit Kopfverränkungen darauf geachtet hätte?

Dann ist es sicherlich Auslegungssache, jeder wird das dann anders sehen...

Honuak hat folgendes geschrieben::

Ist es eine UND-Kondition? Kellner UND Uneinsehbar? Oder ist es eine UND-besser-als-NUR Konstruktion? Kellner UND uneinsehbar würde sicheres Verschilden bedeuten, Kellner aber einsehbar nur ein mögliches Verschulden?


Wenn es nur eine Garderobe im Restaurant gibt, ist es völlig gleichgültig, was dort für Warnhinweise stehen.
Wenn sich ein Gast an einen freien Tisch setzt, von dem aus er seine Jacke nicht einsehen kann, haftet das Restaurant.
Wenn das Restaurant allerdings 2 oder 3 Garderoben hat, der Gast bewusst seinen Mantel an einer Garderobe deponiert, die von ihm nicht einsehbar ist, dann hat das Schild "FÜR GARDEROBE KEINE HAFTUNG" sehr wohl einen Sinn.
Denn dann haftet der Gast selbst...
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