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*kerstin Interessierter
Anmeldungsdatum: 10.06.2006 Beiträge: 7
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Verfasst am: 26.12.06, 20:40 Titel: Konsumzwang in Gaststätten |
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Hallo,
es würde mich mal interessieren, wie das mit dem Konsumzwang in Gaststätten ist.
Darf man sich wirklich nur in einer Gaststätte aufhalten, wenn man etwas bestellt. Wie ist es, wenn mehrere Leute zusammen da sind und nur einen etwas bestellt ?
In welchem Ausmaß ist der Zwang durchsetzbar und auf welche rechtliche Grundlage stützt er sich ?
Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.
Vielen Dank |
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skayritera FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 01.01.2005 Beiträge: 723 Wohnort: Irgendwo im Schwarzwald
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Verfasst am: 26.12.06, 21:46 Titel: |
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Es wäre nicht Schlecht das du deinen Beitrag entsprechend nach diesem abänderst. -> Forum-Knigge _________________ Mfg Skayritera
HINWEIS: Von mir gibs keine konkrete Rechtberatung, keine Garantie! Alles was ich hier sage sind Meinugsäußerungen!
Forenregeln ist zu Beachten u. bewerten nicht vergessen! |
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Rohan FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.01.2005 Beiträge: 289 Wohnort: Ostwestfalen-Lippe
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Verfasst am: 26.12.06, 22:10 Titel: |
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skayritera hat folgendes geschrieben:: | Es wäre nicht Schlecht das du deinen Beitrag entsprechend nach diesem abänderst. -> Forum-Knigge |
Vielleicht nicht immer gleich soo schnell schiessen... , einen Verstoss gegen die Forenregeln kann ich hier wirklich nicht erkennen...
Gruß
Rohan _________________ "Wenn wir hier schon nicht gewinnen, dann zertreten wir denen wenigstens den Rasen !"
(Rolf Rüssmann; kurz vor dem Anpfiff bei einem übermächtigen Gegner ...) |
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FM FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 05.12.2004 Beiträge: 7320
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Verfasst am: 26.12.06, 22:46 Titel: |
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Rohan hat folgendes geschrieben:: |
Vielleicht nicht immer gleich soo schnell schiessen... , einen Verstoss gegen die Forenregeln kann ich hier wirklich nicht erkennen...
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Nun ja, sie hat geschrieben "es würde mich mal interessieren" statt "es würde A mal interessieren". |
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Rohan FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.01.2005 Beiträge: 289 Wohnort: Ostwestfalen-Lippe
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Verfasst am: 26.12.06, 23:18 Titel: |
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Auch wenn das jetzt ziemlich kleinkariert wirken mag, was ist falsch daran zu schreiben:
"mich würde interessieren" ?
Sinn dieses Forums ist doch die Diskussion/Erörterung fiktiver (oft juristischer) Fallbeispiele oder Problemstellungen. Hierbei sollte tunlichst keine individuelle Rechtsberatung erfolgen, da bekanntlich verboten.
... aber dennoch kann "ich mich doch für etwas interessieren", oder ?
Gruß
Rohan
(...der jetzt wirklich keine neue Diskussion über den Sinn und Zweck des Rechtsberatungsgesetztes vom Zaun brechen will... ) _________________ "Wenn wir hier schon nicht gewinnen, dann zertreten wir denen wenigstens den Rasen !"
(Rolf Rüssmann; kurz vor dem Anpfiff bei einem übermächtigen Gegner ...) |
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Truthahn029 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 31.12.2005 Beiträge: 1103 Wohnort: Hessen
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Verfasst am: 27.12.06, 02:24 Titel: |
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Rohan hat folgendes geschrieben:: | Auch wenn das jetzt ziemlich kleinkariert wirken mag, was ist falsch daran zu schreiben:
"mich würde interessieren" ?
Sinn dieses Forums ist doch die Diskussion/Erörterung fiktiver (oft juristischer) Fallbeispiele oder Problemstellungen. Hierbei sollte tunlichst keine individuelle Rechtsberatung erfolgen, da bekanntlich verboten.
... aber dennoch kann "ich mich doch für etwas interessieren", oder ?
Gruß
Rohan
(...der jetzt wirklich keine neue Diskussion über den Sinn und Zweck des Rechtsberatungsgesetztes vom Zaun brechen will... ) |
Ich sehe das ganz genau so und desshalb fange ich jetzt auch einfach mal an und werfe mal meine ganz allgemeine Meinung zu diesem ganz allgemeinen Thema in den Raum:
Ich würde sagen, "Konsumzwang" ist vielleicht nicht gerade der treffendste Begriff, aber wer Hausrecht hat, entscheidet, wer willkommen ist.
Trinkt ein Gast nichts, muss der Wirt sich überlegen, ob er nun "die ganze Bande" rauswirft, oder unter Umständen doch damit klarkommt, dass ein Gast nichts "konsumiert".
Auf andere Meinungen bin ich gespannt.
LG _________________ Bitte tragen Sie zum Schutz der Umwelt bei, indem Sie auf meine grünen Punkte klicken und mich positiv bewerten! Die nächsten Generationen werden Ihnen dankbar sein! |
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Metzing FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 27.12.06, 02:54 Titel: |
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Einen Verstoß gegen die Forenregeln sehe ich hier nicht. Wir diskutieren abstrakte Rechtsfälle, die im besten Fall von allgemeinem Interesse sind. Mich interessiert die Fragestellung übrigens auch; ich bin gespannt auf sachkundige Antworten.
Beste Grüße
Metzing
FDR-Moderator _________________ Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν. |
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michel65 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.07.2006 Beiträge: 106
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Verfasst am: 27.12.06, 09:37 Titel: |
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es liegt im ermessen des wirts ob sich jemand im lokal aufhalten darf ohne zu verzehren.
der gast hat jedenfalls nicht das recht ohne verzehr im lokal rumzusitzen, ausser es wird toleriert.
der wirt hat das recht den gast vor die alternative zu stellen: verzehren oder gehen.
immerhin wird ein platz für einen zahlenden gast blockiert. |
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lissy FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.05.2005 Beiträge: 1500
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Verfasst am: 27.12.06, 10:30 Titel: |
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Vielleicht sollte man die Bezeichnung des Lokals näher beleuchten: Handelt es sich um eine Gastwirtschaft, kann man doch davon ausgehen, dass der Wirt jemanden bewirten möchte (selbstverständlich gegen Bezahlung). Was aber, wenn es sich um eine Gaststätte handelt? Bin ich hier dann auch willkommen, wenn ich mich nur reinsetze, meinetwegen zum Aufwärmen oder muss ich was verzehren, damit der Wirt auf seine Kosten kommt? |
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I-user FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 27.03.2006 Beiträge: 5309 Wohnort: Dortmund
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Verfasst am: 27.12.06, 13:56 Titel: |
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michel65 hat folgendes geschrieben:: | immerhin wird ein platz für einen zahlenden gast blockiert. | Hallo. Wenn der nichts verzehrende Gast Teil einer Gruppe ist, blockiert er vermutlich keinen Platz für einen zahlenden Gast, weil der zahlende Gast vermutlich nicht zusammen mit der ihm unbekannten Gruppe sitzen will. Ansonsten bin ich einverstanden.
Hier ein Fall aus der Praxis:
Wir kamen jede Woche in eine Gaststätte zum Schachspielabend. Und jeder bestellte etwas. Einmal kam ein Gast. Er war aus einem anderen Schachverein und wollte nichts bestellen. Die Wirtin meinte "Hier ist Wirtschaft, hier muss man sich etwas bestellen!". Daraufhin hat einer der "anständigen" Schachspieler für den Gast etwas bestellt. Die Wirtin hat dem "anständigen" Spieler gesagt "So war es doch nicht gemeint, Herr...", aber hat das Getränk gebracht.
Um uns herum gab es massenweise freie Plätze, aber die Gäste außer uns saßen nur in anderen Räumen, die auch nicht überfüllt waren. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage." |
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Truthahn029 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 31.12.2005 Beiträge: 1103 Wohnort: Hessen
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Verfasst am: 27.12.06, 17:32 Titel: |
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I-user hat folgendes geschrieben:: |
Um uns herum gab es massenweise freie Plätze, aber die Gäste außer uns saßen nur in anderen Räumen, die auch nicht überfüllt waren. |
Trotzdem ist es doch das gute Recht, der Kellnerin zu verlangen, dass der Gast etwas bestellt, unabhängig davon, wieviel zahlungswillige Gäste vor der Tür stehen.
Wenn in einem Zug noch 200 Sitzplätze frei sind, kann ich auch nicht sagen, ich fahre schwarz, wenn jemand kommt der eine gültige Karte hat stehe ich auf und verlasse den Zug... _________________ Bitte tragen Sie zum Schutz der Umwelt bei, indem Sie auf meine grünen Punkte klicken und mich positiv bewerten! Die nächsten Generationen werden Ihnen dankbar sein! |
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I-user FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 27.03.2006 Beiträge: 5309 Wohnort: Dortmund
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Verfasst am: 27.12.06, 17:59 Titel: |
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Ich habe nicht geschrieben, dass die Kellnerin eine Bestellung nicht verlangen darf _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage." |
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michel65 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.07.2006 Beiträge: 106
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Verfasst am: 16.01.07, 09:51 Titel: |
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lissy hat folgendes geschrieben:: | Vielleicht sollte man die Bezeichnung des Lokals näher beleuchten: Handelt es sich um eine Gastwirtschaft, kann man doch davon ausgehen, dass der Wirt jemanden bewirten möchte (selbstverständlich gegen Bezahlung). Was aber, wenn es sich um eine Gaststätte handelt? Bin ich hier dann auch willkommen, wenn ich mich nur reinsetze, meinetwegen zum Aufwärmen oder muss ich was verzehren, damit der Wirt auf seine Kosten kommt? |
da gibt es keinen unterschied. in beiden fällen lebt der betreiber vom verzehr der gäste und nicht von ihrer körperwärme. |
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