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Konsumzwang in Gaststätten

 
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*kerstin
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.06.2006
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 26.12.06, 20:40    Titel: Konsumzwang in Gaststätten Antworten mit Zitat

Hallo,

es würde mich mal interessieren, wie das mit dem Konsumzwang in Gaststätten ist.
Darf man sich wirklich nur in einer Gaststätte aufhalten, wenn man etwas bestellt. Wie ist es, wenn mehrere Leute zusammen da sind und nur einen etwas bestellt ?
In welchem Ausmaß ist der Zwang durchsetzbar und auf welche rechtliche Grundlage stützt er sich ?

Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.
Vielen Dank
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skayritera
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 723
Wohnort: Irgendwo im Schwarzwald

BeitragVerfasst am: 26.12.06, 21:46    Titel: Antworten mit Zitat

Es wäre nicht Schlecht das du deinen Beitrag entsprechend nach diesem abänderst. -> Forum-Knigge
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Mfg Skayritera Winken
HINWEIS: Von mir gibs keine konkrete Rechtberatung, keine Garantie! Alles was ich hier sage sind Meinugsäußerungen!
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Rohan
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 289
Wohnort: Ostwestfalen-Lippe

BeitragVerfasst am: 26.12.06, 22:10    Titel: Antworten mit Zitat

skayritera hat folgendes geschrieben::
Es wäre nicht Schlecht das du deinen Beitrag entsprechend nach diesem abänderst. -> Forum-Knigge


Vielleicht nicht immer gleich soo schnell schiessen... , einen Verstoss gegen die Forenregeln kann ich hier wirklich nicht erkennen...

Gruß
Rohan
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"Wenn wir hier schon nicht gewinnen, dann zertreten wir denen wenigstens den Rasen !"
(Rolf Rüssmann; kurz vor dem Anpfiff bei einem übermächtigen Gegner ...)
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FM
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 26.12.06, 22:46    Titel: Antworten mit Zitat

Rohan hat folgendes geschrieben::

Vielleicht nicht immer gleich soo schnell schiessen... , einen Verstoss gegen die Forenregeln kann ich hier wirklich nicht erkennen...


Nun ja, sie hat geschrieben "es würde mich mal interessieren" statt "es würde A mal interessieren".
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Rohan
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 289
Wohnort: Ostwestfalen-Lippe

BeitragVerfasst am: 26.12.06, 23:18    Titel: Antworten mit Zitat

Auch wenn das jetzt ziemlich kleinkariert wirken mag, was ist falsch daran zu schreiben:

"mich würde interessieren" ?

Sinn dieses Forums ist doch die Diskussion/Erörterung fiktiver (oft juristischer) Fallbeispiele oder Problemstellungen. Hierbei sollte tunlichst keine individuelle Rechtsberatung erfolgen, da bekanntlich verboten.

... aber dennoch kann "ich mich doch für etwas interessieren", oder ?

Gruß
Rohan
(...der jetzt wirklich keine neue Diskussion über den Sinn und Zweck des Rechtsberatungsgesetztes vom Zaun brechen will... Smilie )
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Truthahn029
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.12.2005
Beiträge: 1103
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 27.12.06, 02:24    Titel: Antworten mit Zitat

Rohan hat folgendes geschrieben::
Auch wenn das jetzt ziemlich kleinkariert wirken mag, was ist falsch daran zu schreiben:

"mich würde interessieren" ?

Sinn dieses Forums ist doch die Diskussion/Erörterung fiktiver (oft juristischer) Fallbeispiele oder Problemstellungen. Hierbei sollte tunlichst keine individuelle Rechtsberatung erfolgen, da bekanntlich verboten.

... aber dennoch kann "ich mich doch für etwas interessieren", oder ?

Gruß
Rohan
(...der jetzt wirklich keine neue Diskussion über den Sinn und Zweck des Rechtsberatungsgesetztes vom Zaun brechen will... Smilie )


Ich sehe das ganz genau so und desshalb fange ich jetzt auch einfach mal an und werfe mal meine ganz allgemeine Meinung zu diesem ganz allgemeinen Thema in den Raum:

Ich würde sagen, "Konsumzwang" ist vielleicht nicht gerade der treffendste Begriff, aber wer Hausrecht hat, entscheidet, wer willkommen ist.
Trinkt ein Gast nichts, muss der Wirt sich überlegen, ob er nun "die ganze Bande" rauswirft, oder unter Umständen doch damit klarkommt, dass ein Gast nichts "konsumiert".
Auf andere Meinungen bin ich gespannt.

LG
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 27.12.06, 02:54    Titel: Antworten mit Zitat

Einen Verstoß gegen die Forenregeln sehe ich hier nicht. Wir diskutieren abstrakte Rechtsfälle, die im besten Fall von allgemeinem Interesse sind. Mich interessiert die Fragestellung übrigens auch; ich bin gespannt auf sachkundige Antworten.

Beste Grüße

Metzing
FDR-Moderator
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michel65
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.07.2006
Beiträge: 106

BeitragVerfasst am: 27.12.06, 09:37    Titel: Antworten mit Zitat

es liegt im ermessen des wirts ob sich jemand im lokal aufhalten darf ohne zu verzehren.
der gast hat jedenfalls nicht das recht ohne verzehr im lokal rumzusitzen, ausser es wird toleriert.
der wirt hat das recht den gast vor die alternative zu stellen: verzehren oder gehen.
immerhin wird ein platz für einen zahlenden gast blockiert.
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lissy
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.05.2005
Beiträge: 1500

BeitragVerfasst am: 27.12.06, 10:30    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht sollte man die Bezeichnung des Lokals näher beleuchten: Handelt es sich um eine Gastwirtschaft, kann man doch davon ausgehen, dass der Wirt jemanden bewirten möchte (selbstverständlich gegen Bezahlung). Was aber, wenn es sich um eine Gaststätte handelt? Bin ich hier dann auch willkommen, wenn ich mich nur reinsetze, meinetwegen zum Aufwärmen Lachen oder muss ich was verzehren, damit der Wirt auf seine Kosten kommt?
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I-user
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 27.12.06, 13:56    Titel: Antworten mit Zitat

michel65 hat folgendes geschrieben::
immerhin wird ein platz für einen zahlenden gast blockiert.
Hallo. Wenn der nichts verzehrende Gast Teil einer Gruppe ist, blockiert er vermutlich keinen Platz für einen zahlenden Gast, weil der zahlende Gast vermutlich nicht zusammen mit der ihm unbekannten Gruppe sitzen will. Ansonsten bin ich einverstanden.

Hier ein Fall aus der Praxis:
Wir kamen jede Woche in eine Gaststätte zum Schachspielabend. Und jeder bestellte etwas. Einmal kam ein Gast. Er war aus einem anderen Schachverein und wollte nichts bestellen. Die Wirtin meinte "Hier ist Wirtschaft, hier muss man sich etwas bestellen!". Daraufhin hat einer der "anständigen" Schachspieler für den Gast etwas bestellt. Die Wirtin hat dem "anständigen" Spieler gesagt "So war es doch nicht gemeint, Herr...", aber hat das Getränk gebracht.
Um uns herum gab es massenweise freie Plätze, aber die Gäste außer uns saßen nur in anderen Räumen, die auch nicht überfüllt waren.
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Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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Truthahn029
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.12.2005
Beiträge: 1103
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 27.12.06, 17:32    Titel: Antworten mit Zitat

I-user hat folgendes geschrieben::

Um uns herum gab es massenweise freie Plätze, aber die Gäste außer uns saßen nur in anderen Räumen, die auch nicht überfüllt waren.

Trotzdem ist es doch das gute Recht, der Kellnerin zu verlangen, dass der Gast etwas bestellt, unabhängig davon, wieviel zahlungswillige Gäste vor der Tür stehen.
Wenn in einem Zug noch 200 Sitzplätze frei sind, kann ich auch nicht sagen, ich fahre schwarz, wenn jemand kommt der eine gültige Karte hat stehe ich auf und verlasse den Zug... Mit den Augen rollen
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I-user
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 27.12.06, 17:59    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe nicht geschrieben, dass die Kellnerin eine Bestellung nicht verlangen darf Winken
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michel65
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.07.2006
Beiträge: 106

BeitragVerfasst am: 16.01.07, 09:51    Titel: Antworten mit Zitat

lissy hat folgendes geschrieben::
Vielleicht sollte man die Bezeichnung des Lokals näher beleuchten: Handelt es sich um eine Gastwirtschaft, kann man doch davon ausgehen, dass der Wirt jemanden bewirten möchte (selbstverständlich gegen Bezahlung). Was aber, wenn es sich um eine Gaststätte handelt? Bin ich hier dann auch willkommen, wenn ich mich nur reinsetze, meinetwegen zum Aufwärmen Lachen oder muss ich was verzehren, damit der Wirt auf seine Kosten kommt?


da gibt es keinen unterschied. in beiden fällen lebt der betreiber vom verzehr der gäste und nicht von ihrer körperwärme. Winken
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