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Krankenversicherung

 
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
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BeitragVerfasst am: 29.12.06, 12:49    Titel: Krankenversicherung Antworten mit Zitat

Angenommen A ist Privat krankenversichert, da sein Einkommen deutlich über den 47.000 und ein paar Zerqeutschen liegt. Nun beschließt A ein Jahr frei zu machen. Es gibt dabei folgende Optionen:

1)A hat sich Geld von seinem Arbeitgeber nicht auszahlen lassen und bekommt mindestens 400,1€ pro Monat obwohl er nicht (oder nur in Notfällen, dann wird es aber deutlich mehr) arbeitet.

2)A bekommt gar kein Geld und hat einfach nur frei.

Was passiert mit der Krankenversicherung? Muss/Kann A dann wieder in die gesetzliche Krankenversicherung? Angenommen A verdient dann das Jahr drauf wieder so wie zuvor...
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matthias.
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 29.12.06, 12:53    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn A nichts verdient ist er nicht sozialversicherungspflichtig also kann er privat versichert bleiben.

Wenn er Teilzeit arbeite (<=50%) kann er meines Wissens auch privat bleiben (auf Antrag).

MfG
Matthias
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 30.12.06, 23:02    Titel: Antworten mit Zitat

Was passiert wenn A diesen Antrag nicht stell? Ist er dann automatisch wieder gesetzlich plichtversichert? Wie lange muss A nen Job haben um in der Gesetzlichen bleiben zu können. Also was passiert wenn A z.B. ein Monat nach dem Wechsel in die gesetzliche kündigt und beschließt erstmal nen Jahr nicht mehr arbeiten zu gehen?
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matthias.
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 30.12.06, 23:27    Titel: Antworten mit Zitat

Guvk mal hier rein:

http://www.capital.de/bv/art/264160.html?mode=print

Wobei ich es etwas unverschämt finde wenn sich jemand der viel Geld verdient (hat) seinen Urlaub auf Kosten der GKV Versicherten finanziert aber gut so ist das System
MfG
Matthias
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FM
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 30.12.06, 23:38    Titel: Re: Krankenversicherung Antworten mit Zitat

windalf hat folgendes geschrieben::

1)A hat sich Geld von seinem Arbeitgeber nicht auszahlen lassen und bekommt mindestens 400,1€ pro Monat obwohl er nicht (oder nur in Notfällen, dann wird es aber deutlich mehr) arbeitet.


Die KV-Beiträge wurden dennoch schon vorher fällig, nicht erst bei Auszahlung des gestundeten Gehaltes. SV-rechtlich ist der Auszahlungsbetrag also der Zeit vorher zuzuordnen.
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matthias.
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 30.12.06, 23:49    Titel: Re: Krankenversicherung Antworten mit Zitat

FM hat folgendes geschrieben::
windalf hat folgendes geschrieben::

1)A hat sich Geld von seinem Arbeitgeber nicht auszahlen lassen und bekommt mindestens 400,1€ pro Monat obwohl er nicht (oder nur in Notfällen, dann wird es aber deutlich mehr) arbeitet.


Die KV-Beiträge wurden dennoch schon vorher fällig, nicht erst bei Auszahlung des gestundeten Gehaltes. SV-rechtlich ist der Auszahlungsbetrag also der Zeit vorher zuzuordnen.


Ah, ich dachte er bekommt das Geld für ein Art Bereitschaft. Das hab ich falsch verstanden.

Wie wäre das eigentlich bei einem GKV Versicherten in einem Sabbatjahr, also nehmen wir an man bekommt 4 Jahre 80 % Gehalt und dann ein Jahr frei. Ist man in dem Jahr sozialversicherungspflichtig?
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FM
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 30.12.06, 23:57    Titel: Antworten mit Zitat

Für das Sabbatjahr gibt es eine Spezialregelung in § 7 Abs. 1a SGB IV.

Hier wäre aber bei einem Abweichen um den Faktor ca. 10 die Bedingung "die Höhe des für die Zeit der Freistellung und des für die vorausgegangenen zwölf Kalendermonate monatlich fälligen Arbeitsentgelts nicht unangemessen voneinander abweichen" wohl nicht erfüllt.
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matthias.
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 31.12.06, 00:15    Titel: Antworten mit Zitat

Aha Danke.
MfG
Matthias
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
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BeitragVerfasst am: 31.12.06, 13:04    Titel: Antworten mit Zitat

Also ich fass mal zusammen. Es ist kein Problem wieder zurück in die gesetzliche zu kommen und zuvor ordentlich 2-3 Jahre Geld durch den Wechsel in die Private zu sparen.

Man muss dann ja nur mehr als ein Jahr weniger als 46.000 und ein paar Zerquetschte verdienen und das ist ja super einfach indem man einfach weniger arbeitet.

Zitat:

Wobei ich es etwas unverschämt finde wenn sich jemand der viel Geld verdient (hat) seinen Urlaub auf Kosten der GKV Versicherten finanziert aber gut so ist das System

Das sehe ich an der Stelle nicht. Mal davon abgesehen, dass es vom System so gewollt ist sonst wäre es ja nicht so geregelt dürfte jemand der dann wieder in die gesetzliche wechselt und knapp unter der Versicherungspflichtgrenze verdient wohl im Allgemeinen immer noch deutlich mehr einzahlen als es seinem Risiko entspricht...


Zitat:

Die KV-Beiträge wurden dennoch schon vorher fällig, nicht erst bei Auszahlung des gestundeten Gehaltes. SV-rechtlich ist der Auszahlungsbetrag also der Zeit vorher zuzuordnen.

Angenommen der Arbeitsvertrag wäre so gestaltet: "Nach 3 Jahren hat der Arbeitnehmer anspruch auf ein freies Jahr zu x% des letzten Bruttogehalt." Wären dann die Beiträge auch schon vorher fällig?

Von Verträgen in der Art habe ich schon einige gesehen und genaugenommen ist es ja nichts anderes als das jetzt weniger bezahlt wird und es später ausgezahlt wird...
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matthias.
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 31.12.06, 13:55    Titel: Antworten mit Zitat

windalf hat folgendes geschrieben::

Zitat:

Wobei ich es etwas unverschämt finde wenn sich jemand der viel Geld verdient (hat) seinen Urlaub auf Kosten der GKV Versicherten finanziert aber gut so ist das System

Das sehe ich an der Stelle nicht. Mal davon abgesehen, dass es vom System so gewollt ist sonst wäre es ja nicht so geregelt dürfte jemand der dann wieder in die gesetzliche wechselt und knapp unter der Versicherungspflichtgrenze verdient wohl im Allgemeinen immer noch deutlich mehr einzahlen als es seinem Risiko entspricht...


Wieso es ging hier doch um was ganz anderes: 1 Jahr frei machen.

Jemand der knapp unter der Versicherungsgrenze verdient und in die GKV zurück kommt, soll mir herzlich willkommen sein.
MfG
Matthias
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
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BeitragVerfasst am: 31.12.06, 17:16    Titel: Antworten mit Zitat

@matthias
Nach dem Jahr frei Winken
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