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mednos FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 09.04.2005 Beiträge: 23
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Verfasst am: 27.12.06, 09:11 Titel: Recht am eigenen Bild? |
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Hoffe, dass ich hier richtig bin, benötige dringend Hilfe:
Fall 1:
Person A hat ohne das Mitwissen einiger Personen, Fotos von denen angefertigt und diese einer anderen Person B gezeigt. Die auf den Bildern abgebildeten Personen haben von der Existenz dieser durch B erfahren und fordern A nun auf, diese zu venichten, da diese Fotos ohne das Wissen der abgebildeten Personen gemacht wurden.
Solange ich Bilder mache und diese nicht veröffentliche ist das doch völlig legal, oder? Ich möchte diese Bilder nicht vernichten, da sie für mich einen sehr großen ideellen Wert darstellen. Bin ich im Recht oder kann ich verpflichtet werden die Bilder zu vernichten? Kann das rechtliche Konsequenzen für mich haben (Anzeige)?
Fall 2: A versucht bilder von einer Person B anzufertigen, Person B fordert A aber auf dies zu unterlassen, da sie es, zum Teil mit Angabe von Gründen, nicht möhte.
Hier gilt doch das Selbe wie in Fall 1, oder?
Es handelt sich um "normale" Digitalfotos, keine Video- oder Tonaufzeichnungen.
Bin für jeden Tipp dankbar.
thanx. |
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PSA FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.12.2006 Beiträge: 30
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Verfasst am: 29.12.06, 12:12 Titel: |
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Fall 1:
Person C ist auch so ein Typ, der gern ungefragt von anderen Bildern schießt und "hängt" sich für ne Weile an Person A und knipst sich fröhlich nen Wolf. Zu jeder Tages- und Nachtzeit! Teilweise sind auch nicht jugendfreie Bilder dabei, weil A nicht immer die Rolläden runter macht. C findet das prima und zeigt seine Fotos seinen ebeneso kranken Freunden, die sich da auch voll dran "erfreuen".
C veröffentlicht diese Bilder aber nicht, zeigt Sie nur seinen 453 kranken Freunden. Ist doch legal, oder?
Fall 2:
Siehe Fall 1!
Fazit: Ich weiß nicht ob ich lachen oder weinen soll!
Da ich kein Jurist bin, gehe ich mal ethisch an die Sache ran:
Wieso will man partout Bilder von jemanden schießen, der sich ausdrücklich dagegen wehrt?
Ist A ein verkappter Stalker? Ich würde mich in meiner Privatsphäre verletzt fühlen und [Überflüssige Pöbelei gelöscht. Biber] _________________ Outside of a book, a dog is a men´s best friend.
Inside of a dog, it´s to dark to read! |
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mednos FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 09.04.2005 Beiträge: 23
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Verfasst am: 02.01.07, 16:56 Titel: |
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Es handelt sich nicht um einen Stalker oder so etwas in der Art!
Die betreffenden Personen waren Freunde und sind es heute nun eben nicht mehr, trotzdem möchte A die Fotos als Errinerung an die gute Zeit der Freundschaft behalten.
Könnte bitte Jemand eine vernünftige Antwort geben? |
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Redfox FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
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Verfasst am: 02.01.07, 17:28 Titel: |
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mednos hat folgendes geschrieben:: |
Könnte bitte Jemand eine vernünftige Antwort geben? |
Das Thema hatten wir hier schon verschiedentlich; u.a. www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=89379&highlight=bilder _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为 |
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*P* Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 20.03.2006 Beiträge: 3613
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Verfasst am: 02.01.07, 18:26 Titel: |
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verschoben ins Medienrecht...... |
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Steve79 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 31.08.2005 Beiträge: 54
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Verfasst am: 14.01.07, 00:14 Titel: |
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PSA hat folgendes geschrieben:: | C findet das prima und zeigt seine Fotos seinen ebeneso kranken Freunden, die sich da auch voll dran "erfreuen".
Ist A ein verkappter Stalker? Ich würde mich in meiner Privatsphäre verletzt fühlen und [Überflüssige Pöbelei gelöscht. Biber] |
Müssen solchen Antworten wirklich sein? Das ist ein Rechtsforum, und nicht ein Forum zur Diskussion von ethisch moralischen Werten. Wer trotz fehlender Hintergrundinfos seine Kommentare nicht im Griff hat, sollte sie besser für sich behalten.
Zu dem Fall... Eigentlich hat jeder ein Recht auf das eigene Bild, sofern er einzeln abgebildet ist und nicht Teil einer Gruppe oder nur zufällig auf einem Bild mit anderen Motiven mit drauf ist. Ich würde C raten, die Fotos einfach irgendwo zur Erinnerung aufzubewahren und nicht überall herumzuzeigen. Dann wird da auch nichts rechtlich nachkommen. Denn wer will schon beweisen, was C für Bilder in seiner Schublade aufbewahrt und ob er sie nicht längst vernichtet hat... |
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fionn FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 14.01.2006 Beiträge: 190
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Verfasst am: 10.08.07, 22:01 Titel: |
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okay,
Fotograf Y macht Foto von Polizist X, der Fotograf Y unverzüglich mahnt und zur Löschung des Fotos auffordert: "Hey lösche das Foto und beim nächsten Mal zeige ich dich an!".
Polizist X ist wirklich "Hauptdarsteller" auf dem Bild und die Frage jetzt:
-muss Fotograf Y das Foto vernichten, wenn er es nicht veröffentlicht? Kann er es veröffentlichen wenn er Polizist Y unkenntlich macht?
-kann Polizist X Fotograf Y anzeigen, wenn dieser das Foto just in diesem Moment gemacht hat und somit es Fotograf Y unmöglich ist das Foto zu veröffentlichen etc?
Vielen Dank im Vorraus für Antworten
Gruß Fionn |
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Biber FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
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Verfasst am: 11.08.07, 06:15 Titel: |
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fionn hat folgendes geschrieben:: | muss Fotograf Y das Foto vernichten, wenn er es nicht veröffentlicht? Kann er es veröffentlichen wenn er Polizist Y unkenntlich macht? | Nein. Ja.
fionn hat folgendes geschrieben:: | kann Polizist X Fotograf Y anzeigen | Ja. Das dürfte allerdings zu nichts führen. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
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fionn FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 14.01.2006 Beiträge: 190
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Verfasst am: 11.08.07, 14:09 Titel: |
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Dnkae für die Antowrten!
Und so habe ich mir sie shcon gedacht!
Dann wollte ich noch eine Frage stellen:
-Gibt es einen Paragraphen, der besagt, dass das Fotografieren von Menschen verboten ist?
Danke und Gruß Fionn |
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Adromir FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 30.10.2005 Beiträge: 5610 Wohnort: Hannover
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Verfasst am: 11.08.07, 14:25 Titel: |
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fionn hat folgendes geschrieben:: |
-Gibt es einen Paragraphen, der besagt, dass das Fotografieren von Menschen verboten ist?
Danke und Gruß Fionn |
Jedenfalls keinen, der dies generell verbietet. Es gibt aber Einschränkungen. So darf man z.B. nicht in die Privatsphäre einer Person eindringen, um diese zu Photographieren.. |
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fionn FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 14.01.2006 Beiträge: 190
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Verfasst am: 11.08.07, 14:53 Titel: |
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ah okay, das wusste ich, trotzdem danke!
Und gibt es nochweitere Umstände? |
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Adromir FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 30.10.2005 Beiträge: 5610 Wohnort: Hannover
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Verfasst am: 11.08.07, 15:10 Titel: |
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Ich wüsste gerade keine, die das Photographieren direkt betreffen. Nur die Veröffentlichung der Bilder.. |
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Martin R. FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 19.06.2005 Beiträge: 5589
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fionn FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 14.01.2006 Beiträge: 190
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Verfasst am: 14.08.07, 18:32 Titel: |
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vielen Dank fuer die Links, die ich mir jetzt durchlesen werde.
Gruss Fionn
Update: und schon durchgelesen hatte, trotzdem danke.
Ich war mir bloss nicht sicher ob ich dsa alles so richtig verstanden habe und wollte nochmal im Forum nachfragen. Denn Deutsch ist schwer und ihc nicht besonders gut |
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