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Vertragsdauer einseitig verlängerbar

 
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Pnin
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Anmeldungsdatum: 20.12.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 20.12.06, 20:46    Titel: Vertragsdauer einseitig verlängerbar Antworten mit Zitat

Handyverträge gelten meist 24 Monate. Darf der Netzbetreiber den Vertrag von sich aus auf bis zum dem eigentlichen Vertragsende folgenden Monatsende verlängern, also im Extremfall auf 24 Monate und 30 Tage?
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Truthahn029
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.12.2005
Beiträge: 1103
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 20.12.06, 23:32    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn, wie ich vermute, sich im ursprünglichen Vertrag darauf geeinigt wurde, dass nach Ablauf der 24 Montate der Vertrag automatisch verlängert wird, warum nicht?

I.d.R. schreiben die Netzanbieter ihre Kunden aber an, so kenne ich das zumindest, wenn man den Vertrag also nicht verlängern möchte, schickt man eine Kündigung per Einschreiben mit Rückschein, bittet um Bestätigung und alles ist in Ordnung, oder? Sehr glücklich
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Pnin
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Anmeldungsdatum: 20.12.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 21.12.06, 07:32    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, was ich meine ist:
Nehmen wir an, der Vertrag hätte an einem 5. März begonnen, Laufzeit 24 Monate. Der Kunde kündigt fristgerecht zum 4. März 2 Jahre später, aber der Netzanbieter verlangt noch Gebühren bis zum 31. März.
Ich denke eigentlich, ein Vertrag über 24 Monate sollte auch 24 Monate dauern, und nicht 24 Monate + x Tage?
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Gast






BeitragVerfasst am: 21.12.06, 08:39    Titel: Antworten mit Zitat

Pnin hat folgendes geschrieben::
Ich denke eigentlich, ein Vertrag über 24 Monate sollte auch 24 Monate dauern, und nicht 24 Monate + x Tage?


Wenn der Kunde fristgerecht gekündigt hat, stimmt Ihre Ansicht.
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Pnin
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Anmeldungsdatum: 20.12.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 27.12.06, 21:14    Titel: Antworten mit Zitat

Wäre eine entsprechende Klausel in den AGBs eines Netzanbieters (also Gebührenberechnung bis zum dem Vertragsende folgenden Monatsende) sittenwidrig und damit unwirksam, wenn im Vertrag selbst ausdrücklich 24 Monate stand?
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Gast






BeitragVerfasst am: 28.12.06, 19:36    Titel: Antworten mit Zitat

Das kommt auf den Einzelfall an und auf die Frage, was mit Gebührenabrechnung gemeint ist.

Wenn mit Gebühren die "Telefoneinheiten" an sich gemeint sind, können die jederzeit abgerechnet und gefordert werden - Grenze wäre hier die Verjährung.

Handelt es sich dabei um die Grundgebühr, so gelten die vertraglich vereinbarten 24 Monate. Bestimmen die AGB etwas Abweichendes, so gehen diese Unklarheiten zulasten des Unternehmers.

So jedenfalls der Grundsatz. Aufgrund der Vielschichtigkeit solcher Klauseln kann diese Frage nicht pauschal beantwortet werden.
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Pnin
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Anmeldungsdatum: 20.12.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 28.12.06, 20:05    Titel: Antworten mit Zitat

Das "Danke" kommt von Herzen Smilie
Bewerten darf ich leider nicht Traurig

Es ging mir nur um die monatlichen Grundgebühren. Wenn die also z.B. 10 Euro/Monat betragen und zu Anfang ein Teilbetrag von 8 Euro gezahlt wurde, so wären für den letzten Teilmonat noch 2 Euro fällig (sehe ich hoffentlich richtig).

Nochmal vielen Dank und ein erfolgreiches 2007!
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