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Verfasst am: 27.12.06, 17:45 Titel: Klageeinreichung zur Fristwahrung bei anderem Gericht
Hallo,
kann man eine Klage, die an ein dafür zuständiges u. adressiertes Gericht gerichtet ist, zur Fristwahrung, bei einem anderen Gericht einwerfen. Oder muß zur Fristwahrung, die Klage, direkt bei dem dafür zuständigem Gericht eingereicht werden?
Vorerst Danke
Laut Palandt § 204 Rz 5 kann auch die an das unzuständige Gericht gerichtete Klage die Frist hemmen.
Dies halte ich aber für ein gewagtes Vorhaben, da eine Zustellung demnächst erfolgen muss (§ 167 ZPO) und Zwischenverfügungen u.U. das "demnächst" verzögern.
Der Einwurf bei einem anderen als im Adressfeld angegebenen Gericht dürfte die Frist nicht hemmen. _________________ Bernd Steinbach
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