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In den AGBs eines Händlers findet sich folgendes:
2. Vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sind: Alle Kompletträder, die nach Ihren Wünschen von uns speziell für Sie angefertigt wurden (Built to Order), sowie Laufradsätze und Fahrradrahmen.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 28.12.06, 10:02 Titel:
1. Wenn es sich um individuell angefertigte Rahmen handelt, dann ja.
2. Wenn es sich *nicht* um Fernabsatz handelt, gibt es sowieso kein Widerrufsrecht. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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2. Vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sind: Alle Kompletträder, die nach Ihren Wünschen von uns speziell für Sie angefertigt wurden (Built to Order), sowie Laufradsätze und Fahrradrahmen.
Das muß (aus wirtschaftlichen Gründen) sogar so sein. Der Schaden, der einem Händler entstehen würde, wenn er hochwertige und kostenintensive Spezialanfertigungen auf Kundenwunsch erstellt und Kunden dann nach Belieben widerrufen könnten, wäre nicht abschätzbar.
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