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lotusblume
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.11.2005
Beiträge: 164

BeitragVerfasst am: 28.12.06, 09:48    Titel: Widerufsrecht Antworten mit Zitat

In den AGBs eines Händlers findet sich folgendes:

2. Vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sind: Alle Kompletträder, die nach Ihren Wünschen von uns speziell für Sie angefertigt wurden (Built to Order), sowie Laufradsätze und Fahrradrahmen.

Geht das mit den Rahmen in Ordnung?
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 28.12.06, 10:02    Titel: Antworten mit Zitat

1. Wenn es sich um individuell angefertigte Rahmen handelt, dann ja.

2. Wenn es sich *nicht* um Fernabsatz handelt, gibt es sowieso kein Widerrufsrecht.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Gast






BeitragVerfasst am: 28.12.06, 11:02    Titel: Re: Widerufsrecht Antworten mit Zitat

lotusblume hat folgendes geschrieben::
2. Vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sind: Alle Kompletträder, die nach Ihren Wünschen von uns speziell für Sie angefertigt wurden (Built to Order), sowie Laufradsätze und Fahrradrahmen.


Das muß (aus wirtschaftlichen Gründen) sogar so sein. Der Schaden, der einem Händler entstehen würde, wenn er hochwertige und kostenintensive Spezialanfertigungen auf Kundenwunsch erstellt und Kunden dann nach Belieben widerrufen könnten, wäre nicht abschätzbar.
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lotusblume
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.11.2005
Beiträge: 164

BeitragVerfasst am: 28.12.06, 12:11    Titel: Antworten mit Zitat

Bei Individuell angefertigten Proukten ist dies verständlich, auch bei den Laufradsätzen.
Der Rahmen ist allerdings ein Massenprodukt.
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