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Verfasst am: 28.12.06, 08:48 Titel: Frage zur Rechnungsaufbewahrung in digitaler Form
Hallo!
Gibt es eine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung von Rechnungen in Papierform,
oder hat es der Gesetzgeber zugelassen, dass Rechnungen auch in digitaler Form (z.B. als PDF) gespeichert und aufgehoben werden dürfen?
Vielen Dank.
Zuletzt bearbeitet von Diablo am 28.12.06, 08:57, insgesamt 1-mal bearbeitet
Hallo!
Die Aufbewahrung von Unterlagen ist im § 257 HGB sowie im § 147 AO geregelt. Also kein Problem. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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