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Ich selber, als nicht betroffener habe bei Internetauktionshaus [Name geändert] eine Auktion gesehen in der jemand neuware zum Kauf anbietet. In der Produktbeschreibung findet sich der Hinweis das es sich um Ware seiner Geschäftsauflösung handelt und eine Garantie und/oder Gewährleistung nicht erfolgen kann und es es auch keine Rechnung oder Quittung gibt. Was könnte ein Ersteigerer im Fall eines Garantieanspruches nun tun.
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