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Kündigungsfrist ohne Vertrag?

 
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newbe41
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Anmeldungsdatum: 14.03.2006
Beiträge: 258
Wohnort: Aachen

BeitragVerfasst am: 28.12.06, 18:26    Titel: Kündigungsfrist ohne Vertrag? Antworten mit Zitat

Hallo,

Eine geschiedene Frau(A) mit 2 minderjährigen Kindern(B+C),
bewohnen seit ca. 15 Jahren eine Wohnung ohne schriftlichen Mietvertrag,
A findet wieder einen Partner, die Zeit vergeht, die Kinder werden erwachsen.
C zieht zu ihrem Freund, A bleibt immer öfter beim neuen Partner.
Letztlich ist B, der mittlerweile seine Ausbildung beendet hat, und in Arbeit ist,
allein in der Wohnung.
Da B die hälfte der Miete zu hoch ist, möchte er sich etwas eigenes suchen.
Meine Frage dazu:
Hat B irgend welche Pflichten gegenüber dem Vermieter zu erfüllen,
oder kann er einfach ausziehen.

danke

AleXander
_________________
Nette Grüße
Alexander
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Meiner-einer
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1481
Wohnort: Ostzone

BeitragVerfasst am: 28.12.06, 18:51    Titel: Antworten mit Zitat

Es existiert also ein mündlicher Mietvertrag, egal wer warum mit wem weshalb ...

Wie üblich kann natürlich jeder Mieter ausziehen wann er möchte. Er muß nur weiterhin die Miete bezahlen. Die Kündigungsfrist im fiktiven Fall dürfte vermutlich 3 Monate betragen. Die Kündigung muß schriftlich erfolgen, sonst unwirksam.
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newbe41
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.03.2006
Beiträge: 258
Wohnort: Aachen

BeitragVerfasst am: 29.12.06, 08:35    Titel: Antworten mit Zitat

Meiner-einer hat folgendes geschrieben::
Es existiert also ein mündlicher Mietvertrag, egal wer warum mit wem weshalb ...

Wie üblich kann natürlich jeder Mieter ausziehen wann er möchte. Er muß nur weiterhin die Miete bezahlen. Die Kündigungsfrist im fiktiven Fall dürfte vermutlich 3 Monate betragen. Die Kündigung muß schriftlich erfolgen, sonst unwirksam.


Danke,
ist dann wohl Sache von A, die den mündlichen Vertrag damals gemacht hat.

AleXander
_________________
Nette Grüße
Alexander
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pcwilli
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Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 29.12.06, 13:58    Titel: Antworten mit Zitat

newbe41 hat folgendes geschrieben::
Danke,
ist dann wohl Sache von A, die den mündlichen Vertrag damals gemacht hat.

AleXander

Sicher ist es Sache von A das mündliche Mietverhältnis schriftlich zu kündigen.
B + C sind doch die Kinder, die bei Einzug noch minderjährige waren und auch weiterhin nur als Kinder gelten, auch wenn B zum Schluß alleiniger Wohnungsnutzer ist oder war.
Der Vermieter hatte mit A den mündlichen Vetrag geschloßen und dieser soll und muß dann auch so beendet werden.

Gruß
pcwilli
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Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
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