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Verjährung, Hemmung, richtig?

 
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kuaja
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.05.2005
Beiträge: 1606

BeitragVerfasst am: 28.12.06, 15:35    Titel: Verjährung, Hemmung, richtig? Antworten mit Zitat

A meint, gegen B eine Forderung zu haben.
A kennt die Forderung seit 2003, bzw. 2003 ist sie entstanden.
A hat im November gegen B einen MB beantragt.
B hat gegen MB Widerspruch eingelegt.

Sehe ich nachfolgendes richtig?

Der Mahnbescheid hat gewirkt, dass die Verjährung sechs Monate lang gehemmt wird.
Das heißt, wenn A bis April noch eine Klage erhebt, ist die Forderung nicht verjährt?

Danke.
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Du kommst eigentlich mit jedem zurecht, auch wenn manche Situationen mitunter schwierig sind, weil deine Mitschüler dich sehr mögen und dich mit ihrer Zuneigung gar nicht in Ruhe lassen können.
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 28.12.06, 19:14    Titel: Antworten mit Zitat

kuaja hat folgendes geschrieben::
Der Mahnbescheid hat gewirkt, dass die Verjährung sechs Monate lang gehemmt wird.
Das heißt, wenn A bis April noch eine Klage erhebt, ist die Forderung nicht verjährt?

Mindestens ja. Es kommt allerdings auf die letzte Gläubigerhandlung an. Hat er innerhalb der sechsmonatigen Hemmung noch die Abgabe an das Streitgericht beantragt oder die Kosten für das streitige Verfahren eingezahlt, verlängert sich die Hemmung, weil sie ab der letzten Verfahrenshandlung gerechnet wird, wenn keine anderweitige Hemmung etc. eintritt.

Beste Grüße

Metzing
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