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Nebenkosten was genau?

 
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Kenneth
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 28.12.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 28.12.06, 16:35    Titel: Nebenkosten was genau? Antworten mit Zitat

Habe die Frage ob der Vermieter X bei der Nebenkostenrechnung Grundsteuer und Gebäudebrandversicherung im vollem Umfang an den Mieter Z weitergeben darf?

Wenn Nein, überhaupt oder zu welchen Anteilen.

Danke

Ken
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frischebrise
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Anmeldungsdatum: 12.08.2006
Beiträge: 639

BeitragVerfasst am: 28.12.06, 16:47    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
wenn diese Betriebskosten rechtswirksam im Mietvertrag definiert wurden und der entsprechende Umlageschlüssel ebenso. Ja.
_________________
Der Stein des Anstoßes ist meist nichts Anderes als ein Körnchen Wahrheit.

grüsse
frischebrise
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Dookie82
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 28.12.06, 16:48    Titel: Antworten mit Zitat

Gebäudeversicherung Pfeil Auf jeden Fall...

Grundsteuer Pfeil Frage Aber wenn ich mir das mit der Versicherung ansehe, dann frage ich mich warum er das nicht dürfen sollte...


Der Mieter bewohnt ein Einfamilienhaus?


EDIT: Mist! Frischluft Winken war schneller Sehr glücklich
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"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein

Schokolade ist gut gegen Zähne.
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Kenneth
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 28.12.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 28.12.06, 16:53    Titel: Antworten mit Zitat

der Mieter Z wohnt in einem MFH mit 9 Parteien.die Grundsteuer soll 115 € betragen- Die besagte Wohnung hat 64 qm
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Meiner-einer
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1481
Wohnort: Ostzone

BeitragVerfasst am: 28.12.06, 17:02    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, selbst bei 64m²-Wohnungen darf der VM die Grundsteuer in der exakten Höhe von 115 Euro umlegen. Winken
Siehe Anlage 3 zu § 27 II. BV
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Dookie82
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 28.12.06, 17:03    Titel: Antworten mit Zitat

Kenneth hat folgendes geschrieben::
der Mieter Z wohnt in einem MFH mit 9 Parteien.die Grundsteuer soll 115 € betragen- Die besagte Wohnung hat 64 qm


Also nur an den einen Mieter Z weitergibt?

Das ist ja bitter! Aber Rechtens, wenn es so im MV steht... wie "frischebrise" schon sagte...


EDIT: Nanu, jetzt ist mir schon wieder jemand dazwischen "geschwupst"...
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Zuletzt bearbeitet von Dookie82 am 28.12.06, 17:08, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Cady
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 18.09.2006
Beiträge: 458

BeitragVerfasst am: 28.12.06, 17:05    Titel: Antworten mit Zitat

Mieter können sich den letzten Grundsteuerbescheid beim VM zeigen lassen. So sehen sie wie hoch der Gesamtbetrag an Grundsteuer ist. Dieser wird in den NK-Abrechnungen dann auf 9 Mietparteien umgelegt, meist nach den Qm der Wohnung.
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willa
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 2401

BeitragVerfasst am: 28.12.06, 21:31    Titel: Antworten mit Zitat

Betriebskosten - und dazu gehören auch Gebäudeversicherung und Grundsteuer - können auf die Mieter umgelegt werden. Allerdings muss das im Mietvertrag vereinbart sein, mit genauer Auflistung der umzulegenden Betriebskosten oder dem Verweis auf die Berechnungsverordnung (oder wie das heute heißt).

Allerdings muss man hier unterscheiden

1. Das Mehrfamilienhaus ist eine Eigentumswohnanlage.
Dann kann die anfallende Grundsteuer für die gemietete Wohnung zu 100 % auf den Mieter abgewälzt werden. Für jede ETW existiert ein eigener Grundsteuerbescheid.
Die Gebäudeversicherung wird anteilig umgelegt, i. d. R. nach qm. Die umlagefähigen nebenkosten und die Anteile je Wohnung sind aus der Betriebskostenabrechnung der Hausverwaltung ersichtlich.

2. Das Mehrfamilienhaus ist keine ETW-Anlage
Dann sind die Betreibskosten inkl. Grundsteuer nach dem vereinbarten Umlageschlüssel auf die Wohneinheiten zu verteilen, egal ob leer stehend oder selbstgenutzt oder eben vermietet.
Leerstände trägt der Eigentümer.
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