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Kenneth noch neu hier
Anmeldungsdatum: 28.12.2006 Beiträge: 2
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Verfasst am: 28.12.06, 16:35 Titel: Nebenkosten was genau? |
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Habe die Frage ob der Vermieter X bei der Nebenkostenrechnung Grundsteuer und Gebäudebrandversicherung im vollem Umfang an den Mieter Z weitergeben darf?
Wenn Nein, überhaupt oder zu welchen Anteilen.
Danke
Ken |
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frischebrise FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.08.2006 Beiträge: 639
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Verfasst am: 28.12.06, 16:47 Titel: |
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Hallo,
wenn diese Betriebskosten rechtswirksam im Mietvertrag definiert wurden und der entsprechende Umlageschlüssel ebenso. Ja. _________________ Der Stein des Anstoßes ist meist nichts Anderes als ein Körnchen Wahrheit.
grüsse
frischebrise |
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Dookie82 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.02.2006 Beiträge: 2223 Wohnort: Nebenan
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Verfasst am: 28.12.06, 16:48 Titel: |
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Gebäudeversicherung Auf jeden Fall...
Grundsteuer Aber wenn ich mir das mit der Versicherung ansehe, dann frage ich mich warum er das nicht dürfen sollte...
Der Mieter bewohnt ein Einfamilienhaus?
EDIT: Mist! Frischluft war schneller  _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein
Schokolade ist gut gegen Zähne. |
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Kenneth noch neu hier
Anmeldungsdatum: 28.12.2006 Beiträge: 2
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Verfasst am: 28.12.06, 16:53 Titel: |
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| der Mieter Z wohnt in einem MFH mit 9 Parteien.die Grundsteuer soll 115 € betragen- Die besagte Wohnung hat 64 qm |
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Meiner-einer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 11.01.2005 Beiträge: 1481 Wohnort: Ostzone
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Verfasst am: 28.12.06, 17:02 Titel: |
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Ja, selbst bei 64m²-Wohnungen darf der VM die Grundsteuer in der exakten Höhe von 115 Euro umlegen.
Siehe Anlage 3 zu § 27 II. BV |
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Dookie82 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.02.2006 Beiträge: 2223 Wohnort: Nebenan
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Verfasst am: 28.12.06, 17:03 Titel: |
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| Kenneth hat folgendes geschrieben:: | | der Mieter Z wohnt in einem MFH mit 9 Parteien.die Grundsteuer soll 115 € betragen- Die besagte Wohnung hat 64 qm |
Also nur an den einen Mieter Z weitergibt?
Das ist ja bitter! Aber Rechtens, wenn es so im MV steht... wie "frischebrise" schon sagte...
EDIT: Nanu, jetzt ist mir schon wieder jemand dazwischen "geschwupst"... _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein
Schokolade ist gut gegen Zähne.
Zuletzt bearbeitet von Dookie82 am 28.12.06, 17:08, insgesamt 1-mal bearbeitet |
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Cady Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 18.09.2006 Beiträge: 458
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Verfasst am: 28.12.06, 17:05 Titel: |
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| Mieter können sich den letzten Grundsteuerbescheid beim VM zeigen lassen. So sehen sie wie hoch der Gesamtbetrag an Grundsteuer ist. Dieser wird in den NK-Abrechnungen dann auf 9 Mietparteien umgelegt, meist nach den Qm der Wohnung. |
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willa FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.06.2005 Beiträge: 2401
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Verfasst am: 28.12.06, 21:31 Titel: |
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Betriebskosten - und dazu gehören auch Gebäudeversicherung und Grundsteuer - können auf die Mieter umgelegt werden. Allerdings muss das im Mietvertrag vereinbart sein, mit genauer Auflistung der umzulegenden Betriebskosten oder dem Verweis auf die Berechnungsverordnung (oder wie das heute heißt).
Allerdings muss man hier unterscheiden
1. Das Mehrfamilienhaus ist eine Eigentumswohnanlage.
Dann kann die anfallende Grundsteuer für die gemietete Wohnung zu 100 % auf den Mieter abgewälzt werden. Für jede ETW existiert ein eigener Grundsteuerbescheid.
Die Gebäudeversicherung wird anteilig umgelegt, i. d. R. nach qm. Die umlagefähigen nebenkosten und die Anteile je Wohnung sind aus der Betriebskostenabrechnung der Hausverwaltung ersichtlich.
2. Das Mehrfamilienhaus ist keine ETW-Anlage
Dann sind die Betreibskosten inkl. Grundsteuer nach dem vereinbarten Umlageschlüssel auf die Wohneinheiten zu verteilen, egal ob leer stehend oder selbstgenutzt oder eben vermietet.
Leerstände trägt der Eigentümer. |
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