Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Mietverhältnis bei Verkauf einer Eigentumswohnung
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Mietverhältnis bei Verkauf einer Eigentumswohnung

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Maier2309
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.07.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 25.09.06, 11:51    Titel: Mietverhältnis bei Verkauf einer Eigentumswohnung Antworten mit Zitat

Guten Tag,

vorab meine Suche war leider erfolglos hier auf der Seite, deshalb hab ich mich für die Erstellung eine neuen Themas entschieden.

Ich beabsichtige meine Eigentumswohnung zu verkaufen. Diese ist jedoch vermietet. Meine Frage: Zu welchem Zeitpunkt ist der Mieter über den geplanten Verkauf zu informieren ? Welche Besonderheiten muss ich beachten? Auf evtl. Kündigungsfristen, falls die Wohnung sich nicht im vermieteten Zustand vermieten lässt oder wer trägt die Kosten, die der jetzigen Mieterin bei einer Kündigung entstehen ? Wo sollte ich noch drauf achten ? Für Informationen wäre ich sehr dankbar.

Maier2309
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Ulrich
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1038
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 25.09.06, 12:18    Titel: Antworten mit Zitat

Es reicht, den Mieter zu informieren, wenn die Wohnung verkauft ist. Wollen Sie natürlich zuvor mit potenziellen Interessenten Besichtigungen durchführen, ist es besser, den Mieter zuvor über die Verkaufsabsicht zu unterrichten. Vielleicht will er ja selbst kaufen?

Ein Kündigungsgrund ist der beabsichtigte Verkauf nicht. Der Bestand des Mietverhältnisses bleibt vom Verkauf unberührt.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 25.09.06, 12:41    Titel: Antworten mit Zitat

ETWs ohne Mieter erzielen einen wesentlich höheren Preis. Es wäre eine Überlegung wert den Mieter vorher rauszukaufen, denn eine Kündigung dürfte wie Ulrich schon schrieb nicht durchsetzbar sein.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Lucky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 25.09.06, 15:04    Titel: Antworten mit Zitat

Kauf bricht nicht Miete. Der bestehende Mietvertrag geht unverändert auf den Käufer als Rechtsnachfolger über. Der Käufer - nachdem er als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist - kann dann bei Eigenbedarf kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt je nach Mietdauer 3 oder 6 oder max. 9 Monate.
MfG
Lucky
_________________
Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
foxy-ffm
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.10.2005
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 27.12.06, 19:41    Titel: Antworten mit Zitat

Lucky hat folgendes geschrieben::
Kauf bricht nicht Miete. Der bestehende Mietvertrag geht unverändert auf den Käufer als Rechtsnachfolger über. Der Käufer - nachdem er als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist - kann dann bei Eigenbedarf kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt je nach Mietdauer 3 oder 6 oder max. 9 Monate.
MfG
Lucky


Die Kündigungsfrist wg. Eigenbedarfs beträgt für Mietverhältnisse die länger als 8 Jahre bestehen 12 Monate

....also max Kündigungsfrist 12 Monate!!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Kulah
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.10.2006
Beiträge: 523
Wohnort: Reutlingen

BeitragVerfasst am: 27.12.06, 20:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Maier,

Zitat:
Ich beabsichtige meine Eigentumswohnung zu verkaufen. Zu welchem Zeitpunkt ist der Mieter über den geplanten Verkauf zu informieren ?


Wurde hier eventuell ein Wohnraum in Eigentumswohnung umgewandelt während der Mieter darin gewohnt hat? Falls ja, so hat der Mieter ein Vorkaufsrecht. Falls nein, ist es nebensächlich. Mieter kann vorgeschlagen werden, das Haus selber zu kaufen. Muss aber nicht.... Anstandshalber sollte man es aber machen!

Zitat:
Welche Besonderheiten muss ich beachten?


Vielleicht die, das der Interessent auf jedenfall nicht die Katze im Sack kaufen möchte, und auf jedenfall die Wohnung besichtigen will. Spätestens dann muss ihr Mieter informiert werden. Dann doch lieber vorher?

Zitat:
Auf evtl. Kündigungsfristen, falls die Wohnung sich nicht im vermieteten Zustand vermieten lässt oder wer trägt die Kosten, die der jetzigen Mieterin bei einer Kündigung entstehen ?


Wurde scon beantwortet, Kauf bricht Miete nicht. AUSSER der Besitzer kann nachweisen, das der Verkauf leerstehend mehr Gewinn erwirtschaftet, und er diesen Mehrgewinn dringend benötigt (Schuldentilgung etc.) Der alleinige Grund, das dadurch mehr Gewinn erzielt wird, ist nicht gültig.

MfG
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Yvonne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 28.12.06, 08:48    Titel: Antworten mit Zitat

foxy-ffm hat folgendes geschrieben::
Lucky hat folgendes geschrieben::
Kauf bricht nicht Miete. Der bestehende Mietvertrag geht unverändert auf den Käufer als Rechtsnachfolger über. Der Käufer - nachdem er als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist - kann dann bei Eigenbedarf kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt je nach Mietdauer 3 oder 6 oder max. 9 Monate.
MfG
Lucky


Die Kündigungsfrist wg. Eigenbedarfs beträgt für Mietverhältnisse die länger als 8 Jahre bestehen 12 Monate

....also max Kündigungsfrist 12 Monate!!


Das ist falsch.
Wie Lucky schon schreibt, beträgt die Kündigungsfrist für den Vermieter je nach Mietdauer 3, 6 oder max. 9 Monate.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 28.12.06, 12:05    Titel: Antworten mit Zitat

Nicht umbedingt, wenn es sich um einen alten vor 2001 geschlossenen Mietvertrag mit darin aufgeführten Kündigungsfristen handelt sind diese für den VM weiterhin wirksam. Sprich er kann bis zu 12 Monate Kündigungsfrist haben. Nur für den Mieter gelten diese Fristen nicht mehr, er hat immer 3 Monate (ausser Individualvereinbarung).
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Yvonne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 28.12.06, 12:36    Titel: Antworten mit Zitat

Strider hat folgendes geschrieben::
Nicht umbedingt, wenn es sich um einen alten vor 2001 geschlossenen Mietvertrag mit darin aufgeführten Kündigungsfristen handelt sind diese für den VM weiterhin wirksam. Sprich er kann bis zu 12 Monate Kündigungsfrist haben. Nur für den Mieter gelten diese Fristen nicht mehr, er hat immer 3 Monate (ausser Individualvereinbarung).


Natürlich.
Sorry, aus irgendeinem Grund habe ich mir eingebildet, im Eingangsposting einen Termin nach 01.09.2001 gelesen zu haben Verlegen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.