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Maier2309 Interessierter
Anmeldungsdatum: 27.07.2005 Beiträge: 6
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Verfasst am: 25.09.06, 11:51 Titel: Mietverhältnis bei Verkauf einer Eigentumswohnung |
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Guten Tag,
vorab meine Suche war leider erfolglos hier auf der Seite, deshalb hab ich mich für die Erstellung eine neuen Themas entschieden.
Ich beabsichtige meine Eigentumswohnung zu verkaufen. Diese ist jedoch vermietet. Meine Frage: Zu welchem Zeitpunkt ist der Mieter über den geplanten Verkauf zu informieren ? Welche Besonderheiten muss ich beachten? Auf evtl. Kündigungsfristen, falls die Wohnung sich nicht im vermieteten Zustand vermieten lässt oder wer trägt die Kosten, die der jetzigen Mieterin bei einer Kündigung entstehen ? Wo sollte ich noch drauf achten ? Für Informationen wäre ich sehr dankbar.
Maier2309 |
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Ulrich FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 11.01.2005 Beiträge: 1038 Wohnort: Niedersachsen
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Verfasst am: 25.09.06, 12:18 Titel: |
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Es reicht, den Mieter zu informieren, wenn die Wohnung verkauft ist. Wollen Sie natürlich zuvor mit potenziellen Interessenten Besichtigungen durchführen, ist es besser, den Mieter zuvor über die Verkaufsabsicht zu unterrichten. Vielleicht will er ja selbst kaufen?
Ein Kündigungsgrund ist der beabsichtigte Verkauf nicht. Der Bestand des Mietverhältnisses bleibt vom Verkauf unberührt. |
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Strider FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 11040
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Verfasst am: 25.09.06, 12:41 Titel: |
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| ETWs ohne Mieter erzielen einen wesentlich höheren Preis. Es wäre eine Überlegung wert den Mieter vorher rauszukaufen, denn eine Kündigung dürfte wie Ulrich schon schrieb nicht durchsetzbar sein. |
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Lucky FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.12.2004 Beiträge: 4099
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Verfasst am: 25.09.06, 15:04 Titel: |
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Kauf bricht nicht Miete. Der bestehende Mietvertrag geht unverändert auf den Käufer als Rechtsnachfolger über. Der Käufer - nachdem er als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist - kann dann bei Eigenbedarf kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt je nach Mietdauer 3 oder 6 oder max. 9 Monate.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe. |
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foxy-ffm Interessierter
Anmeldungsdatum: 03.10.2005 Beiträge: 18
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Verfasst am: 27.12.06, 19:41 Titel: |
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| Lucky hat folgendes geschrieben:: | Kauf bricht nicht Miete. Der bestehende Mietvertrag geht unverändert auf den Käufer als Rechtsnachfolger über. Der Käufer - nachdem er als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist - kann dann bei Eigenbedarf kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt je nach Mietdauer 3 oder 6 oder max. 9 Monate.
MfG
Lucky |
Die Kündigungsfrist wg. Eigenbedarfs beträgt für Mietverhältnisse die länger als 8 Jahre bestehen 12 Monate
....also max Kündigungsfrist 12 Monate!! |
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Kulah FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.10.2006 Beiträge: 523 Wohnort: Reutlingen
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Verfasst am: 27.12.06, 20:21 Titel: |
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Hallo Maier,
| Zitat: | | Ich beabsichtige meine Eigentumswohnung zu verkaufen. Zu welchem Zeitpunkt ist der Mieter über den geplanten Verkauf zu informieren ? |
Wurde hier eventuell ein Wohnraum in Eigentumswohnung umgewandelt während der Mieter darin gewohnt hat? Falls ja, so hat der Mieter ein Vorkaufsrecht. Falls nein, ist es nebensächlich. Mieter kann vorgeschlagen werden, das Haus selber zu kaufen. Muss aber nicht.... Anstandshalber sollte man es aber machen!
| Zitat: | | Welche Besonderheiten muss ich beachten? |
Vielleicht die, das der Interessent auf jedenfall nicht die Katze im Sack kaufen möchte, und auf jedenfall die Wohnung besichtigen will. Spätestens dann muss ihr Mieter informiert werden. Dann doch lieber vorher?
| Zitat: | | Auf evtl. Kündigungsfristen, falls die Wohnung sich nicht im vermieteten Zustand vermieten lässt oder wer trägt die Kosten, die der jetzigen Mieterin bei einer Kündigung entstehen ? |
Wurde scon beantwortet, Kauf bricht Miete nicht. AUSSER der Besitzer kann nachweisen, das der Verkauf leerstehend mehr Gewinn erwirtschaftet, und er diesen Mehrgewinn dringend benötigt (Schuldentilgung etc.) Der alleinige Grund, das dadurch mehr Gewinn erzielt wird, ist nicht gültig.
MfG |
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Yvonne FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.09.2004 Beiträge: 2522 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 28.12.06, 08:48 Titel: |
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| foxy-ffm hat folgendes geschrieben:: | | Lucky hat folgendes geschrieben:: | Kauf bricht nicht Miete. Der bestehende Mietvertrag geht unverändert auf den Käufer als Rechtsnachfolger über. Der Käufer - nachdem er als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist - kann dann bei Eigenbedarf kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt je nach Mietdauer 3 oder 6 oder max. 9 Monate.
MfG
Lucky |
Die Kündigungsfrist wg. Eigenbedarfs beträgt für Mietverhältnisse die länger als 8 Jahre bestehen 12 Monate
....also max Kündigungsfrist 12 Monate!! |
Das ist falsch.
Wie Lucky schon schreibt, beträgt die Kündigungsfrist für den Vermieter je nach Mietdauer 3, 6 oder max. 9 Monate. |
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Strider FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 11040
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Verfasst am: 28.12.06, 12:05 Titel: |
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| Nicht umbedingt, wenn es sich um einen alten vor 2001 geschlossenen Mietvertrag mit darin aufgeführten Kündigungsfristen handelt sind diese für den VM weiterhin wirksam. Sprich er kann bis zu 12 Monate Kündigungsfrist haben. Nur für den Mieter gelten diese Fristen nicht mehr, er hat immer 3 Monate (ausser Individualvereinbarung). |
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Yvonne FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.09.2004 Beiträge: 2522 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 28.12.06, 12:36 Titel: |
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| Strider hat folgendes geschrieben:: | | Nicht umbedingt, wenn es sich um einen alten vor 2001 geschlossenen Mietvertrag mit darin aufgeführten Kündigungsfristen handelt sind diese für den VM weiterhin wirksam. Sprich er kann bis zu 12 Monate Kündigungsfrist haben. Nur für den Mieter gelten diese Fristen nicht mehr, er hat immer 3 Monate (ausser Individualvereinbarung). |
Natürlich.
Sorry, aus irgendeinem Grund habe ich mir eingebildet, im Eingangsposting einen Termin nach 01.09.2001 gelesen zu haben  |
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