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Herr A schliesst mit einem Fitnessstudio einen Vertrag über 1 Jahr ab.
Nach 3 Monaten verkauft der Besitzer das Fitnessstudio.
Wäre in einem solchen Fall der neue Besitzer an die bestehenden Verträge gebunden?
Kann in einem solchen Fall der Herr A den vertrag als erloschen betrachten, da er ihn ja nicht mit dem neuen Besitzer abgeschlossen hat ?
Wäre mal interessant, wie sich so etwas verhält, da es ja uch mit anderen Verträgen (Heizungswartung, Gebäudereinigung usw.) solche Situationen gibt.
Ist doch ähnlich wie beim Mietvertrag oder auch im Todesfall, oder?
Der Vertragserbe hat die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag zu übernehmen... _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein
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