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erstmal ein dickes Lob an all die fleißigen Schreiber hier, echt interessantes Forum habt Ihr auf die Beine gestellt ;o)
Mich würde mal interessieren wie Ihr folgende Geschichte einschätzen würdet…
Nehmen wir mal an Käufer A würde bei einem Onlineauktionshaus (welches in meiner Story auch als gewerblicher Verkäufer B auftritt) einige Artikel ersteigern. In den AGB steht seines Wissens nur das doch bitte innerhalb 30 Tagen bezahlt werden sollte, vorherige Auktionen wurden auch einige Zeit später bezahlt und wurden ohne Beanstandung ausgeliefert. Angemerkt sei das in meiner Geschichte dieses Auktionshaus B schon Geld von Käufer A bekommen hat um überhaupt bieten zu können, und B die Artikel im Normalfall nach Zahlungseingang bei seinen Lieferanten bestellt und zu A liefern lässt. Dafür freut sich A natürlich einige Schnäppchen gemacht zu haben und der Mond kreist einige male um die Erde ;o)
In meiner Geschichte freut sich Käufer A schon allein darüber den Artikel zu besitzen, in seiner Gewinneremail stand ja auch nur das B bittet innerhalb von 30 Tagen zu überweisen damit Käufer A schnell Freude hat an seinem gekauftem irgendwas
Da in meiner Story A vorher schon Artikel ersteigert hat und diese erst 3 Monate später ohne Probleme zahlte, macht er sich wenig Gedanken und freut sich auf seinen Urlaub in der Sonne während in Deutschland alle frieren. Gut gelaunt genießt er dort seine Zeit, da er aber ein Compisüchtl ist und ab und an auch die Arbeit nach ihm ruft, checkt er wenn er die Möglichkeit hat seine e-mails. Um meine Geschichte mal anschaulicher zu machen setze ich mal das Datum Dienstag 28.11.2015 als A seine mails checkt, am Freitag zuvor hat er eine Zahlungserinnerung mit Fristsetzung 14 Tage, spätestens aber bis zum Freitag 08.12.2015 (was auch in der Zukunft noch genau 14 Tage, (keine Arbeitstage ;o) ) sind, ich hoffe das ändert sich nicht ) )
In 2015 ist zwar Onlinebanking gang und gebe, aber Käufer A hat trotzdem keine Möglichkeit das Geld sofort zu überweisen, so schreibt er zurück das er erst am 12.12.15 wieder zugriff auf seinen Bankaccount (ja so heißt das in 2015 ;o) ) und dann die Auktion prüfen und überweisen wird…..
Käufer A genießt weiter die Sonne und das Meer und die Cocktails und …. ) kommt dann am 11.12.2015 Abend mit einem völligem Jetlag wieder zuhause bei Regen an (von der Sonne ists halt ein weiter Weg ) als er Abends seine mails checkt kommen mails mit Vertragsrücktritt von Auktionshaus B, daraufhin Antwortet Käufer A sofort das er wie angekündigt am nächstem Tag die Auktionen prüft und dann überweist … so getan dann am Tag danach, mit einer email das die Auktionen bezahlt wurden, dabei bemerkt er auch das Auktionen die bereits am 22.08.2015 überwiesen wurden noch nicht ausgeliefert worden sind ….
Im Glauben das Verkäufer B ja ein Gutverdienendes ordentliches Unternehmen ist schickt A noch ein paar mails, ersteigert noch ein paar Artikel, siehe da, in diesen Gewinn mails steht auch was von Vertragsrücktritt, nunja, plötzlich erhält in meiner Geschichte Käufer A einen Zahlungseingang zu neuen gewonnen Auktionen , er reagiert sofort mit den angehängten mails aus der Vergangenheit … und schreibt das er diese noch nicht überwiesen hat…. Da Verkäufer B anscheinen nicht auf e-mails reagiert, entschließt sich A am 18.12.15 ein Fax zu schicken, daraufhin Antwortet B auch per email, an mehre Adressen, u.a. an die firmen e-mail des Bruders von Käufer A ( trägt ja denselben Nachnamen…. ) ) ….
Nun schreibt B das Sie mir mit der Mahnung noch entgegengekommen sind. Und sein Aufenthalt fernab von Deutschland in der der Sonne keinen unterschied macht … die AGB werden in meiner Geschichte am 24.11. geändert, das sieht zumindest mein Käufer der Zukunft so wenn er die pdf gedownloadet hat. (Zur Erinnerung in meiner Geschichte kam die mail am 24.11.15 mit der Zahlungserinnerung) B weigert sich die Artikel auszuliefern, und auch das Geld was für die Gebote ausgegeben wurde wird natürlich nicht erstattet …
Ich hoffe meine kleine Geschichte hat euch nicht zu sehr gelangweit, aber mich würde interessieren ob Ihr der Meinung seid das A seiuen Anspruch auf lieferung der Waren durchsetzten kann ? Wenn A jetzt einen Rechtsanwalt einschalten würde, er hat eine Rechtsschutzversicherung, aber mit Selbstbeteiligung, wird ihm auch die Selbstbeteiligung zurückerstattet ? Wie könnte A in meiner Geschichte nachweisen das die AGB’s geändert worden sind, bzw. vorher nix von Vertragsrücktritt drinstand. (das die AGB’s geändert wurden gibt in meiner Geschichte B per email zu )
Um meine Geschichte mal anschaulicher zu machen setze ich mal das Datum Dienstag 28.11.2015
Hi, 28.11.2015 ist ein Samstag
Danke I-User ;o)
ich arbeite noch an meiner Autorenkariere.... Werd ich dann bei der Veröffentlichung des Buche ändern, Ich bin mir nur nicht sicher über das Ende, hoffe ja auch ein Happyend für A
siehe da, in diesen Gewinn mails steht auch was von Vertragsrücktritt, nunja, plötzlich erhält in meiner Geschichte Käufer A einen Zahlungseingang zu neuen gewonnen Auktionen
Es wäre besser, wenn A, anstatt eine Kurzgeschichte zum Roman aufzublähen, lieber etwas präziser formuliert hätte, wer denn nun was fordert, verweigert oder sonstwie will oder nicht will.
Besteht B auf Rücktritt bzgl. der nicht zeitig bezahlten Auktionen und A verlangt Erfüllung?
Verweigert B dem A weitere Käufe? Will B irgendwelche Verzugskosten eintreiben? All das wird aus dem Geschreibsel nicht wirklich klar.
Im übrigen ist 2015 die Menschheit schon untergegangen (Stichwort Maya-Kalender). _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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sorry für den Roman, wollte da wohl etwas zu Präzise sein und nichts auslassen. Sorry
Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
Besteht B auf Rücktritt bzgl. der nicht zeitig bezahlten Auktionen und A verlangt Erfüllung?
Verweigert B dem A weitere Käufe? Will B irgendwelche Verzugskosten eintreiben? All das wird aus dem Geschreibsel nicht wirklich klar.
Genau... B besteht auf Rücktritt und A verlangt Erfüllung (hat ja auch schon ordentlich bezahlt um üpberhaupt Bieten zu dürfen) Nein, B verweigert keine weiteren käufe. B will auch keine Verzugskosten, er will nur nicht mehr liefern.
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