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Verfasst am: 29.12.06, 09:42 Titel: Garantie auf Importgeräte
Guten Morgen!
Eine Frage zur Herstellergarantie:
Kunde A kauft bei einem Internethändler eine Kaffeemaschine ohne einen Hinweis, dass es sich um ein importiertes Gerät handelt. Der Hersteller verweigert die Garantiereparatur in einem seiner bundesweit betriebenen Servicestützpunkte mit dem Hinweis, daß das Gerät vom Händler nicht über die Deutschland GmbH bezogen wurde, die Garantiebedingungen also nicht greifen. Gleichwohl kann der Kunden sicherlich den verkaufenden Händler in Regreß nehmen, was aber wenn dieser seine Geschäftstätigkeit einstellt bzw. einstellen muss?
Kann es wirklich sein, dass Kunde A ein neues Gerät ohne Garantieanspruch erworben hat?
Gilt in einem solchen Fall kein Europäisches Recht?
Was, wenn Kunde A in z.B. Italien lebte und arbeitete, wegen eines Jobwechsels jetzt aber nach Deutschland zurückkehrt. Muss er seinen Kaffeeautomaten nach Italien zur Reparatur bringen bzw. schicken?
Morgen,
schauen sie sich bitte diesen KB Beitrag an.
Kurz
Die gesetzliche Gewährleistung(Sachmängelhaftung) gibt es vom Verkäufer, Garantie
ist eine freiwillige Leistung des Herstellers deren Bedingungen dieser bestimmen kann. _________________ Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
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