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recht.de :: Thema anzeigen - Getränk A in Gläser mit Aufdruck Getränk B?
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Getränk A in Gläser mit Aufdruck Getränk B?
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suncat
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 28.12.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 28.12.06, 20:05    Titel: Getränk A in Gläser mit Aufdruck Getränk B? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen, ich bin neu hier und habe folgende Frage und hoffe, damit nicht gegen die Regeln zu verstoßen.

Ein Gast besucht regelmäßig über einen längeren Zeitraum die gleiche Gaststätte und trinkt dort immer das gleiche Getränk des Herstellers A, welches auch in Gläsern mit dem Aufdruck Getränk/Hersteller A ausgeschenkt wird. Eines Abends bestellt der Gast wie gewohnt sein Getränk des Herstellers A und bekommt wie gewohnt ein Glas mit dem Aufdruck Getränk/Hersteller A, der Inhalt ist jedoch das Getränk gleicher Sorte eines Herstellers B. Deutlich am Geschmack und Aussehen zu erkennen.
Darf der Wirt das? Die Getränkesorte wechseln, aber in den Gläsern des „alten“ Herstellers ausschenken?
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suncat
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 28.12.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 28.12.06, 20:34    Titel: Antworten mit Zitat

Beitragsschreiber hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Darf der Wirt das? Die Getränkesorte wechseln, aber in den Gläsern des „alten“ Herstellers ausschenken?

Wieso (und wem gegenüber) sollte der Wirt das nicht dürfen?


Na, dem Gast gegenüber. Der erwartet sein Getränk A, so wie es auf dem Glas aufgedruckt ist.
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suncat
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 28.12.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 28.12.06, 20:44    Titel: Antworten mit Zitat

Beitragsschreiber hat folgendes geschrieben::
Kann der Gast denn der Getränkekarte oder sonstigen Aushängen nicht entnehmen, welches Getränk er bestellt? Ist das Produkt des anderen Herstellers minderwertig?


In der Karte steht die Getränkesorte, nicht der Hersteller. Das Produkt A schmeckt dem Gast, das Produkt B jedoch nicht und der Gast fühlt sich "versch..", weil das B-Produkt in dem A-Glas serviert wurde. (Mensch, ist das kompliziert zu erklären, ohne Namen zu nennen) Smilie Smilie
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suncat
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 28.12.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 28.12.06, 21:23    Titel: Antworten mit Zitat

"Dann ist Kölsch Kölsch."

Smilie Mit dem Produkt liegst du schon fast richtig und bei aller Arten Hefegetränken sind die Geschmäcker ja nun bekannterweise sehr unterschiedlich. Smilie und wenn der Gast dann A erwartet und A auf dem Glas steht und er dann B schmeckt, dann Weinen

Ich merk schon, so einfach zu beantworten ist das nicht. Schade, ich dachte, da hätte der gute deutsche Amtsschimmel ein Recht niedergeschrieben.
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karli
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Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 29.12.06, 14:52    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der Gast allgemein eine Limo bestellt kann der Wirt irgendeine Limo bringen.
Wenn der Gast eine Funta bestellt kann der Wirt keine Sunilco bringen.
Wenn er es doch tut muss der Gast die Sunilco nicht nehmen.
Falls der Gast erst beim Trinken merkt, dass es sich nicht um eine Funta handelt muss er das unverzüglich reklamieren.
Der Wirt könnte dann Umtauschen, Nachbessern, einen Preisnachlss gewähren, oder den Kaufpreis erstatten.
Ich denke die Beschaffenheit des Glases spielt dabei keine Rolle, ausser dass es geeicht sein muss.
Ansonsten steht es dem Wirt völlig frei, sein Angebot zu verändern.

Viele Grüsse
karli
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ZetPeO
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Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 2166

BeitragVerfasst am: 29.12.06, 15:48    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

[ ich hoffe die genannten Sorten gibt es nicht ]

Ich verstehe die Frage eigentlich wie folgt.

Gaststätte zum „Buckeligen Räuber“ schenkt gleichnamiges
Bier aus, ohne dies gesondert in der Karte zu kennzeichnen.
Da steht also neutral gehalten, naturtrüb, dunkel, Hefe etc.
Die Gläser zieren alle einen „Buckeligen Räuber“.
Plötzlich schmeckt das Bier aber nach „ Trüber Gendarm „
Auch ein Bier das in der Umgebung gebraut wird, aber
schlechter schmeckt.
Der Wirt schenkt dieses Bier aber in den Gläsern vom
„ Buckeligen Räuber“ aus.

Laienmeinung:
Nein darf er nicht, er müsste es in der Karte benennen.

Gr.
ZetPeO
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Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt
David Hilbert

Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten.
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CDS
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Anmeldungsdatum: 16.01.2005
Beiträge: 310

BeitragVerfasst am: 31.12.06, 13:39    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo !

Wenn in der Karte nur 'Weißbier' steht dann muss der Wirt 'Weißbier' auschenken.
Ich halte es nicht für notwendig in der Karte zu erwähnen um welche Sorte es sich NICHT handelt.
Der Aufdruck des Glases hat hierfür in meinen Augen auch keinerlei Bedeutung - zumindest in der Rechtsbeziehung Wirt<->Gast. Zwischen Wirt<-> Brauerei kann die je nach Vertrag anders sein.

Wenn der Gast nun also 'Bier' bestellt und 'Bier' bekommen hat - egal in welchen Glas - hat der Wirt rechtlich korrekt gehandelt.
Hat der Gast aber münflich 'Buckliger Räuber' bestellt und einfach 'Trüber Gendarm' bekommen, dann nicht.

... müssen denn alle Getränke dann auch irgendwie von R*stal sein - nur weil das einer der grossen Glashersteller ist und der Name auf vielen Gläsen steht ? ....
... und auch das Weingut oder die Rebsorte Sp**gelau wären mir völlig unbekannt ...
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Michelle2512
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Anmeldungsdatum: 19.03.2006
Beiträge: 765
Wohnort: bei Berlin

BeitragVerfasst am: 31.12.06, 13:42    Titel: Antworten mit Zitat

Ist es nicht völlig gleichgültig, in welcher Art Glas ein Getränk ausgeschenkt wird? Also wenn ich "braunes koffeinhaltiges Wasser mit Aromastoffen etc" der Marke A bestelle, und dieses in einem Glas der Marke "braunes koffeinhaltiges Wasser mit Aromastoffen etc." der Marke X serviert wird, ist doch in dem Glas aber immer noch "braunes koffeinhaltiges Wasser mit Aromastoffen etc" der Marke A, oder? Winken
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michel65
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Anmeldungsdatum: 06.07.2006
Beiträge: 106

BeitragVerfasst am: 16.01.07, 09:55    Titel: Antworten mit Zitat

richtig.
das aussehen des glases ist unwichtig. es muss nur das drin sein was in der getränkekarte steht.
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karli
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Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 16.01.07, 14:15    Titel: Antworten mit Zitat

michel65 hat folgendes geschrieben::
richtig.
das aussehen des glases ist unwichtig. es muss nur das drin sein was in der getränkekarte steht.

Ich denke eher dass es massgebend ist, über welches Getränk der Gast mit dem Wirt einen Kaufvertrag abgeschlossen hat! Es kann sich dabei durchaus auch um ein Getränk handeln, das nicht in der Karte steht!

Viele Grüsse
karli
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skayritera
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Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 723
Wohnort: Irgendwo im Schwarzwald

BeitragVerfasst am: 22.01.07, 16:31    Titel: Antworten mit Zitat

Ähm.

Bedeutet das, das der Wirt Cola in ein Glas mit dem Fanta-Logo oder in ein Bierglas einschenken darf?
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Mfg Skayritera Winken
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karli
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Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 23.01.07, 16:21    Titel: Antworten mit Zitat

skayritera hat folgendes geschrieben::
Ähm.

Bedeutet das, das der Wirt Cola in ein Glas mit dem Fanta-Logo oder in ein Bierglas einschenken darf?

Ich wüsste nicht, warum er das nicht tun dürfte.
Mir passiert es öfter, dass ich ein grosses alkoholfreies Getränk in einem Bierglas serviert bekomme.
Könnte natürlich sein, dass der Wirt Vereinbarungen mit dem Getränkehersteller/Lieferant getroffen hat, die Ihn verpflichten, bestimmte Gläser nur für bestimmte Getränke zu benutzen! Geschockt
Nur, wo käme ein Wirt hin, wenn er kein Getränk mehr verkaufen könnte, nur weil er das entsprechende Glas nicht mehr vorrätig hat Frage Und was würde ein Gast sagen wenn er hört, dass er keine F#nta kriegt, weil nur noch Colagläser da sind! Mit den Augen rollen

Viele Grüsse
karli
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Adromir
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Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 24.01.07, 11:13    Titel: Antworten mit Zitat

Mmh.. Ich bin jetzt etwas unsicher. Meine Ex- Freundin (machte ne Ausbildung zur Gastronomie- Kauffrau) hat mir irgendwann mal erzählt, daß in einem Glas nur die Getränke drin sein dürfen, deren Marke auf dem Glas abgedruckt sind.

Ich meine das hätte irgendwie was mit der Verpackungsverordnung zu tun.
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karli
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Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 24.01.07, 13:04    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Adromir,
in der Ausgangsfrage hadelt es sich um offene Getränke, die in Gläsern ausgeschänkt werden.
Unter die Verpackungsverordnung fallen imho nur Getränke, die Originalverpackt an den Gast abgegeben werden.

Ich Vermute, dass der Schef deiner Ex diese Anweisung aufrund anderer Interessen, z.B.
Zitat:
Könnte natürlich sein, dass der Wirt Vereinbarungen mit dem Getränkehersteller/Lieferant getroffen hat, die Ihn verpflichten, bestimmte Gläser nur für bestimmte Getränke zu benutzen!
ausgesprochen hat.

Viele Grüsse
karli
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 24.01.07, 14:18    Titel: Antworten mit Zitat

Stimmt. Die Verpackungsverordnung war es wohl nicht (hab ich vorhin beim Lesen der selbigen auch erkannt).

Also scheint es entweder so zu sein..

Oder könnte hier nicht noch eine andere Verordnung zur korrekten Auszeichnung (auch von losen) Waren greifen?
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