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Verfasst am: 28.12.06, 22:00 Titel: Limited Gruendung und persoenliche Haftung
Hallo Freunde , Ich wuerde gerne wissen , ob der Direktor einer Limited fuer alle Angelegenheiten der Limited persoenlich zur Haftung gezogen werden kann?
Es ist mir bekannt , dass das bei Insolvenzverschleppung schnell der Fall sein kann.
Aber wie sieht es aus , wenn z.b. Abmahnkosten , Anwaltskosten und Gerichtskosten wegen vermeintlicher Verstoesse gegen Impressumspflicht , Anbieterkennzeichnung , AGBs und anderer Sache des UWG vorliegen?
Wenn diese Limited dann dicht machen wuerde , waere der Direktor genauso persoenlich zur Haftung zu ziehen wie bei Insolvenzverschleppung?
Hi Andrea,
ich beschäftige mich gerade mit diesem Thema und werde
dir im Laufe der nächsten Tage bescheid geben!!
Außerdem wollte ich fragen ob du vielleicht jemanden kennst,
der eine Limited besitzt und bereit wäre mir ein paar Fragen
über die Gründung seines Unternehmens zu beantworten??
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