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Versicherung A weigert sich die Mehrwertsteuer zu bezahlen obwohl das Fahrzeug repariert worden ist. Sie bestehen auf eine Rechnung. Der Halter des Fahrzeug besitz nur eine Bestätigung vom Gutachter dass das Fahrzeug repariert worden ist.
Ist es rechtens dass die Versicherung auf eine Rechnugn besteht? Reicht eine Bestätigung des Gutachters, wo drin steht dass das Fahrzeug repariert worden ist, nicht aus?
Reicht eine Bestätigung des Gutachters, wo drin steht dass das Fahrzeug repariert worden ist, nicht aus?
nein, reicht nicht. Die Mehrwertsteuer ist nur dann ersatzpflichtig, "wenn und soweit sie angefallen ist". Wenn das Fahrzeug privat, in Eigenleistung, repariert wurde, ist insoweit keine MWSt angefallen, höchstens für den Kauf der Ersatzteile. Das wäre dann durch Vorlage der entsprechenden Rechnungen nachzuweisen und die darauf entfallende MWSt ist auch ersatzpflichtig. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Aber es wurde nach Gutachten repariert, nur halt privat....
Dann bringt mir die Bestätigung vom Gutachter + fotos nichts oder?
Was mich noch interessieren würde, Versicherung A weigert sich auch netto komplett nach Gutachten zu bezahlen, mit der begründung kriegt man woanders billiger. dürfen die das?
Versicherung A weigert sich auch netto komplett nach Gutachten zu bezahlen, mit der begründung kriegt man woanders billiger. dürfen die das?
eigentlich nicht. Nach dem bekannten "Porsche-Urteil" (BGH VI ZR 398/02) sind auch bei fiktiver Abrechnung die Stundensätze der Vertragswerkstatt zugrundezulegen.
Ich bin allerdings nicht ganz auf dem Laufenden; möglicherweise kann es hier auch schon wieder Abweichungen, z.B. für ziemlich alte Autos, geben. _________________ Grüße, Mogli
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