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Rückzahlung von Hartz IV bei Haus-Erbe

 
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Sunnynelly
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Anmeldungsdatum: 31.12.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 31.12.06, 17:12    Titel: Rückzahlung von Hartz IV bei Haus-Erbe Antworten mit Zitat

Ich habe seit einigen Jahren Sozialhilfe und jetzt Hartz IV bezogen. Da mein Vater ein Mehrfamilienhaus besitzt, werde ich dieses auch später erben. Muß ich dann die Bezüge von Sozialhilfe und Hartz IV alle zurückzahlen, auch wenn ich dann weiterhin kein anderes Einkommen als die Mieteinahmen habe?

LG
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Holzschuher
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 31.12.06, 18:02    Titel: Antworten mit Zitat

Liebes FDR-Mitglied,

wie Sie sicher in unserer Juriquette gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Bitte helfen Sie unserem Forum, in dem Sie Ihren Beitrag so umformulieren (in Ihrem Beitrag rechts den Button "edit" anklicken), dass daraus eine allgemeine Fragestellung zur Rechtslage entsteht.

Achten Sie bitte auf diesen Grundsatz bei jedem weiteren Posting.

Die Antworter bitten wir darum, auch auf individuelle konkrete Fragestellungen nur mit relevanten Transparenzinformationen (Gesetze, Verordnungen, Urteile, Leitsätze, Informationsquellen, Links usw. ) zu antworten. Diese Informationen dienen der Förderung der Rechtskunde bzw. dem allg. Rechtsverständnis.

Es bedankt sich für die Beachtung
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Gerd aus Berlin
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.01.2005
Beiträge: 3021
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 01.01.07, 02:10    Titel: Generally speaking Antworten mit Zitat

Soziale Transferleistungen können zurückgefordert werden, wenn sie

A) als Darlehen erbracht wurden und nicht als Zuschuss. Dies geht aus dem Bescheid hervor.

B) rechtswidrig erbracht wurden und man dies wissen hätte können müssen, bevor man sie ausgegeben hatte, sagt sinngemäß § 45 SGB X:
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/10/index.php?norm_ID=1004500

C) an einen Erblasser erbracht wurden von den Erben, hier mal als Beispiel ALG II nach dem SGB II:
http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__35.html

Nicht aber umgekehrt rückwirkend von einem künftigen Erben für dessen eigene vergangene Transferleistungen.

Gruß aus Berlin, Gerd
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