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Verfasst am: 02.01.07, 16:20 Titel: Portierung einer Mobilfunknummer zu wann?
Hallo,
nehmen wir folgenden Fall an.
Ein Mobilfunkkunde hat einen Vertrag bei Anbieter A und kann diesen zum 30.06.2007 kündigen - dies tut er auch.
Er möchte bereits heute zu Anbieter B wechseln und zum 30.06.2007 die bei Anbieter A gekündigte Nummer nachträglich portieren.
Meine Frage: ist diese Vorgehensweise durch die Bundesnetzagentur untersagt oder dürfen die Mobilfunkanbieter portieren, "wann immer sie wollen" und es vertragstechnisch möglich ist?
Hintergrund der Frage: Es kursieren viele Gerüchte, dass o. g. Prozess nicht legal ist und daher einzelne Anbieter eine nachträgliche Portierung ablehnen. Andersherum bieten einzelne Anbieter genau dieses Prozedere an. _________________ Gruß
Verfasst am: 02.01.07, 23:12 Titel: Re: Portierung einer Mobilfunknummer zu wann?
web-chris hat folgendes geschrieben::
Meine Frage: ist diese Vorgehensweise durch die Bundesnetzagentur untersagt oder dürfen die Mobilfunkanbieter portieren, "wann immer sie wollen" und es vertragstechnisch möglich ist?
Hintergrund der Frage: Es kursieren viele Gerüchte, dass o. g. Prozess nicht legal ist und daher einzelne Anbieter eine nachträgliche Portierung ablehnen. Andersherum bieten einzelne Anbieter genau dieses Prozedere an.
Verfasst am: 02.01.07, 23:25 Titel: Re: Portierung einer Mobilfunknummer zu wann?
nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::
web-chris hat folgendes geschrieben::
Meine Frage: ist diese Vorgehensweise durch die Bundesnetzagentur untersagt oder dürfen die Mobilfunkanbieter portieren, "wann immer sie wollen" und es vertragstechnisch möglich ist?
Jetzt habe ich mir alle Informationen durchgelesen, wobei ich auf dieser Seite auch bereits vorher schon war.
Die FAQ sagen lediglich aus, dass eine MNP (Nummernportierung) zum Tag der Kündigung beim alten Anbieter, bzw. bis spätestens 31 Tage danach möglich ist.
Ich finde aber nirgends Informationen dazu, ob eine MNP grundsätzlich nur für Neuverträge, oder auch in Form eines Rufnummerntausches für bereits bestehende Verträge möglich ist. _________________ Gruß
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