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Portierung einer Mobilfunknummer zu wann?

 
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web-chris
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 281
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 02.01.07, 16:20    Titel: Portierung einer Mobilfunknummer zu wann? Antworten mit Zitat

Hallo,

nehmen wir folgenden Fall an.

Ein Mobilfunkkunde hat einen Vertrag bei Anbieter A und kann diesen zum 30.06.2007 kündigen - dies tut er auch.

Er möchte bereits heute zu Anbieter B wechseln und zum 30.06.2007 die bei Anbieter A gekündigte Nummer nachträglich portieren.

Meine Frage: ist diese Vorgehensweise durch die Bundesnetzagentur untersagt oder dürfen die Mobilfunkanbieter portieren, "wann immer sie wollen" und es vertragstechnisch möglich ist?

Hintergrund der Frage: Es kursieren viele Gerüchte, dass o. g. Prozess nicht legal ist und daher einzelne Anbieter eine nachträgliche Portierung ablehnen. Andersherum bieten einzelne Anbieter genau dieses Prozedere an.
_________________
Gruß

Chris
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 02.01.07, 23:12    Titel: Re: Portierung einer Mobilfunknummer zu wann? Antworten mit Zitat

web-chris hat folgendes geschrieben::
Meine Frage: ist diese Vorgehensweise durch die Bundesnetzagentur untersagt oder dürfen die Mobilfunkanbieter portieren, "wann immer sie wollen" und es vertragstechnisch möglich ist?

Fragen wir doch einfach mal die Bundesnetzagentur:
http://www.bundesnetzagentur.de/enid/46a85d02ef9fcfe8c64ade4bb4d76e77,0/Rufnummernmitnahme/Was_ist_zu_beachten_2rk.html

web-chris hat folgendes geschrieben::
Hintergrund der Frage: Es kursieren viele Gerüchte, dass o. g. Prozess nicht legal ist und daher einzelne Anbieter eine nachträgliche Portierung ablehnen. Andersherum bieten einzelne Anbieter genau dieses Prozedere an.

Die Gerüchte ersetzt die Bundesnetzagentur durch eine FAQ:
http://www.bundesnetzagentur.de/enid/46a85d02ef9fcfe8c64ade4bb4d76e77,0/Verbraucherservice_Telekommunikation/Informationen_zu_haeufig_gestellten_Fragen_2qt.html

Bei Problemen mit dem alten oder dem neuen Anbieter stellt die Bundesnetzagentur für den Verbraucher auch noch eine Schlichtungsstelle bereit:
http://www.bundesnetzagentur.de/enid/46a85d02ef9fcfe8c64ade4bb4d76e77,0/Verbraucherservice_Telekommunikation/Schlichtung_in_der_Telekommunikation_2g4.html
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web-chris
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 281
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 02.01.07, 23:25    Titel: Re: Portierung einer Mobilfunknummer zu wann? Antworten mit Zitat

nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::
web-chris hat folgendes geschrieben::
Meine Frage: ist diese Vorgehensweise durch die Bundesnetzagentur untersagt oder dürfen die Mobilfunkanbieter portieren, "wann immer sie wollen" und es vertragstechnisch möglich ist?

Fragen wir doch einfach mal die Bundesnetzagentur:
http://www.bundesnetzagentur.de/enid/46a85d02ef9fcfe8c64ade4bb4d76e77,0/Rufnummernmitnahme/Was_ist_zu_beachten_2rk.html

Jetzt habe ich mir alle Informationen durchgelesen, wobei ich auf dieser Seite auch bereits vorher schon war.

Die FAQ sagen lediglich aus, dass eine MNP (Nummernportierung) zum Tag der Kündigung beim alten Anbieter, bzw. bis spätestens 31 Tage danach möglich ist.

Ich finde aber nirgends Informationen dazu, ob eine MNP grundsätzlich nur für Neuverträge, oder auch in Form eines Rufnummerntausches für bereits bestehende Verträge möglich ist.
_________________
Gruß

Chris
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 02.01.07, 23:29    Titel: Antworten mit Zitat

Fragen an den Verbraucherservice Telekommunikation:
http://www.bundesnetzagentur.de/enid/65ddf9f3fe62ee40280eafe9e495e236,0/Kontakt_-__Wegbeschreibungen/Fragen_an_den_Verbraucherservice_Telekommunikation_1ml.html
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web-chris
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 281
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 02.01.07, 23:29    Titel: Antworten mit Zitat

Danke Smilie
_________________
Gruß

Chris
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