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Verfasst am: 01.01.07, 18:35 Titel: Probleme mit Elektriker
Hallo zusammen,
erstmal allen ein gesundes neues Jahr.
Eine Elektrofirma repariert in einer Mietwohnung einen defekten Sicherungsträger im Sicherungskasten. Dieser war durch unzureichenden Kontakt heiß geworden und hat die Kabelisolierung teilweise verschmort. Der Elektrofachmann meint aber das ist so noch in Ordnung. Die Reparatur zahlt die Hausverwaltung.
Seit dieser Arbeit vor ca. 2 Wochen funktionierte der Durchlauferhitzer nur noch mit halber Last und der Backofen ging auch nicht mehr ( das Kochfeld war ok.)
Die Betroffenen riefen beim Kundendienst des Backofenherstellers an, da man dachte der Ofen sei defekt. Der Monteur stellte aber fest das der Backofen in Ordnung ist und das der Fehler an der elektrischen Anlage liegt. Der Monteur berechnete für die Überprüfung 58,- €.
Die Betroffenen haben nun selber mal einen Blick in den Sicherungskasten geworfen und festgestellt das 2 Kabel die verschmort waren mit den Leitern zusammenkamen und einen Kurzschluß hervorriefen und die Vorsicherung am Zähler zerstörten.
Nun soll besagte Elektrofirma die Kabel im Sicherungskasten erneuern.
Können die Betroffenen die 58,- € für die Überprüfung des Backofens der Elektrofirma in Rechnung stellen, denn weil der Elektriker den Kurzschluß und die zusammengeschmorten Kabel nicht bemerkte wurde der Herd überprüft. Man ist ja davon ausgegangen das nach der Reparatur der E-Anlage alles damit in Ordnung sei.
Es wäre interessant etwas über die Rechtslage zu erfahren.
Seit dieser Arbeit vor ca. 2 Wochen funktionierte der Durchlauferhitzer nur noch mit halber Last und der Backofen ging auch nicht mehr ( das Kochfeld war ok.)
Zitat:
Man ist ja davon ausgegangen das nach der Reparatur der E-Anlage alles damit in Ordnung sei.
Wenn es seit dieser Arbeit nicht mehr funktionierte kann ich m.E. nicht davon ausgehen, das hier alles i.O. ist. Bin zwar kein Jurist, aber da der Ausfall bzw. die Leistungseingeschränktheit eindeutig in Zusammenhang mit der Arbeit des Elektrikers steht, hätte man diesen erst um die "Mängelbeseitung" seiner Arbeit auffordern müssen. Da ihm so wie verfahren keine Gelegenheit gegeben wurde, können ihm m.E. auch die Kosten nicht auferlegt werden. *Laienmeinung*
Tschau
Majo _________________ Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht)
Verfasst am: 02.01.07, 13:19 Titel: Probleme mit Elektriker
Hallo,
die Betroffenen haben ja nicht gewußt, das der Ausfall des Backofens im Zusammenhang mit der Arbeit des Elektrikers stand. Die zusammengeschmorten Drähte wurden ja erst entdeckt als der Kundendienstmonteuer des Backofenherstellers (Ofen hatte noch Garantie) herausfand das bei der Hausleitung 1 Phase fehlte. Diese fehlte aber nur weil der Elektriker dieses nicht herausfand. Hätte er die verschmorten Drähte erneuert, hätte er bemerkt das es sich um einen Kurzschluß handelt, somit hätten die Betroffenen auch nicht den Kundendienst gerufen.
Also denke ich der Fehler lag ausschließlich beim Elektriker.
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