Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 21.09.04, 19:46 Titel: Frage nach den Kosten. Kostet die schon?
Kostet schon "Platznehmen" am Beratungstisch eigentlich? Oder fängt es erst mit Kosten an nach der Anwaltserklärung,: Wenn sie mir erzählen worum es geht, kostet die Erstberatung xy € fest oder je Stunde. Wenn ich dann sage, danke, mir zu teuer, keine Darstellung, ich gehe, war es das dann?
Verfasst am: 22.09.04, 12:48 Titel: Re: Frage nach den Kosten. Kostet die schon?
hast nicht kapiert: Leistung am Mittagstisch ist das Essen, Leistung am Beratungstisch ist die Beratung. Nimmst du das eine oder das andere in Anspruch, musst du zahlen.
Verfasst am: 22.09.04, 13:19 Titel: Re: Frage nach den Kosten. Kostet die schon?
Willy Bruns hat folgendes geschrieben::
Kostet schon "Platznehmen" am Beratungstisch eigentlich? Oder fängt es erst mit Kosten an nach der Anwaltserklärung,: Wenn sie mir erzählen worum es geht, kostet die Erstberatung xy € fest oder je Stunde. Wenn ich dann sage, danke, mir zu teuer, keine Darstellung, ich gehe, war es das dann?
Hallo Willy,
ja auch eine Beratung kostet. Ein Beratungsgespräch darf höchstens 180 Euro kosten. Wenn Sie nach der Beratung keinen Auftrag erteilen, müssen Sie die Beratung trotzdem bezahlen.
Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 379 Wohnort: Frankfurt am Main
Verfasst am: 22.09.04, 17:36 Titel: Rechtsfragen prüfen oder Schnitzel essen?
Anonymous hat folgendes geschrieben::
hast nicht kapiert: Leistung am Mittagstisch ist das Essen, Leistung am Beratungstisch ist die Beratung. Nimmst du das eine oder das andere in Anspruch, musst du zahlen.
Vielleicht ist es eben nicht ganz sinnvoll, Rechtsfragen mit Schnitzelessen zu erklären.
Die Beantwortung der Frage, was eine anwaltliche Beratung kosten wird - das wurde hier früher schon wiederholt diskutiert -, kann dann und nur dann Gebühren auslösen, wenn dazu selbst eine zeitafwendige Durcharbeitung des Falles erforderlich ist.
Wenn ich - z.B. - die Kosten einer Mandatsübernahme in einer in ihrem wirklichen Umfang nicht sofort abschätzbaren Sache, die evtl. sowohl zivilrechtliche als auch verwaltungs-, steuer- und strafrechtliche Dimensionen und Weiterungen haben kann, prognostzieren soll, dann muß ich mir zunächst ein Bild davon machen, welcher Arbeitsaufwand voraussichtlich entstehen wird und welche Verfahren notwendig werden können. Dazu kann umfangreiches Aktenstudium erforderlich sein.
Laien verkennen oft, dass der Anwalt sich nicht einfach auf das beschränken darf, was der Auftraggeber für rechtlich einschlägig hält. Nach der Rechtsprechung aller damit befaßten Gerichte muß ein Anwalt einen Auftraggeber auch ungefragt auf eventuelle Nebenfolgen steuerlicher, strafrechtlicher, erbrechtlicher etc. Art hinweisen. Tut er dies - wie das leider häufig der Fall ist - nicht, haftet er für den evtl. entstehenden Schaden. Will er diese Haftung aber vermeiden, kann er nur mit dem Auftraggeber eine ausdrückliche dahingehende Vereinbarung treffen oder die Fragen selbst sorgfältig prüfen. Die Vereinbarung hat aber den Pferdefuß, dass sie nur wirksam ist, wenn der Anwalt den Auftraggeber auch darüber belehrt, auf welche Prüfung er da im Deteil tatsächlich verzichtet. Auch das setzt in gewissem Umfang die mindestens ansatzweise Durchführung der Prüfung voraus.
Ein Haftungsverzicht nach dem Prinzip: "Für alles andere" wird die Haftung ausgeschlossen, reicht nicht.
Also zusammenfassend:
1. Die Frage, was kostet das bei Ihnen, ist nur dann schnell zu beantworten, wenn man einen Stundensatz nennt oder dem Fragsteller die Auskunft gibt, dass sich aus einen voraussichtlich amzunehmenden Streitwert voraussichtlich anzunehmende gesetzliche Gebühren und Kosten in Höhe XY ergeben.
2. Wenn man sich - was eher die Regel als die Ausnahme ist - zunächst als Anwalt anhören oder durchlesen muß, um was es denn bei dem potentiellen Auftrag gehen wird, dann ist es sinnvoll, den potentiellen Auftraggeber von Anbeginn darauf hinzuweisen, dass auch dies gebührenpflichtige Tätigkeit sein kann.
Es ist eben nicht wie beim Schnitzelessen. _________________ Mit freundlichen Grüßen
für: Michael Hofferbert (RA)
Hofferbert-Koch@(Wortsperre: Firma).de
Dazu fällt mir ein einschlägiger Anwaltswitz ein:
Ein Mandant fragt seinen Anwalt: "Was kostet es, wenn ich Ihnen 2 Fragen stelle?"
"1.000 Euro" antwortet der Anwalt und sagt " Wie lautet denn Ihre zweite Frage?"
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.