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Lehrerin verklagen (oder ähnliches) weil KL gestohlen

 
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bart_2k
Gast





BeitragVerfasst am: 07.12.04, 19:14    Titel: Lehrerin verklagen (oder ähnliches) weil KL gestohlen Antworten mit Zitat

Heute sollten wir unsere Deutschklausuren bekommen. Alle, außer 5 bekamen sie. Ich war auch dabei. Unsere Lehrerin sagte dann zu uns, dass 5 Klausuren samt ihrer Tasche aus dem Auto gestohlen wurden. Nun meinte sie, dass wir 5 die Klausur über das gleiche Thema (eine Lektüre: Woyzeck) neu schreiben müssten.

Doch dazu habe ich keine Lust! Ich habe für dieses Klausur viel gelernt (ich bin in der 13ten Stufe und diese ist recht wichtig) und hatte ein gutes Gefühl. Sollte so 3-4 sein. Normal schreibe ich immer 4-5.

Was kann man dagegen machen. Die Lehrerin hat unsere Klausuren gelesen und uns schon ungefähr die Note gesagt, die wir bekommen sollten. Aber sie hat die Klausuren nur überflogen.

Hattet ihr auch schon mal so was und gibt es Foren über Gesetzte oder Anwälte, wo man so was anfragen kann?`

Brauche Hilfe! Will nicht neu lernen und schreiben.
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Dr. Christian Birnbaum
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 391
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 08.12.04, 05:33    Titel: Antworten mit Zitat

Da wird man nichts machen können. Die Klausuren sind weg, sie können nicht mehr bewertet werden, punkt. Was man von dieser Geschichte hält, die sind aus dem Auto gestohlen worden, das ist noch eine ganz andere Frage, aber weg sind sie, und sie werden nie wieder auftauchen.

Die Klausur, so habe ich Sie verstanden, gehört aber wohl zum "Pflichtprogramm" aus dem Abitur-Bereich. Also brauchen Sie dafür eine Note, also muss die Klausur wiederholt werden.

"Lehrerin verklagen" wird nichts bringen. Ihre Verärgerung ist nachvollziehbar, wenngleich ich das bloße Argument, dass Sie keine Lust haben zu lernen, etwas schwachbrüstig finde. Auf was wollen Sie denn verklagen? Auf Schadensersatz? Wo ist der Schaden, Sie lernen ja was. Auf Schmerzensgeld? Scheitern vorprogrammiert. Auf Anfertigen der Klausur für Sie? Geht nicht.

Birnbaum
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Gast777
Gast





BeitragVerfasst am: 08.12.04, 18:19    Titel: Antworten mit Zitat

Dazu eine Frage: Sind Lehrer nicht verpflichtet, auf das Eigentum ihrer Schüler zu achten? Ich denke schon, dass hier so etwas wie mangelnde Sorgfalt vorliegt.

Weiters ist mir auch einsichtig, dass der Schüler einen Schaden hat dadurch - er hat ja bereits viel gelernt und dieses Wissen bei der ursprünglichen Klausur gut wiedergeben können. Gerade bei Klausuren zu einer bestimmten Unterrichtslektüre werden meist recht naheliegende Fragen gestellt. Es ist meist so gut wie unmöglich, vom Schwierigkeitsgrad her gleichwertige Fragestellungen für eine Ersatzklausur zu finden. Die Zweitklausur wird also mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit "schwieriger" sein als die Erstklausur. (Es sei denn, es werden exakt dieselben Fragen nochmals gestellt.)
Und selbst exakt dieselben Fragen nochmals gestellt werden, heißt das nicht unbedingt, dass dies dann eine "leichtere" Aufgabe ist. Bei der ersten Klausur konnte man alles noch frisch und unmittelbar wiedergeben, aber zum selben Thema ein zweites Mal zu schreiben, noch dazu unter so üblen Umständen, ist sicher etwas demotivierend, und wird sich vermutlich auch in der sprachlichen Leistung niederschlagen. Schreiben Sie mal eine Erörterung zu einem Thema, und eine Woche darauf wiederholen Sie das - bin mir ziemlich sicher, dass der "erste Wurf" besser sein wird.
Dennoch wäre es natürlich auch möglich, dass die ursprüngliche Klausur entgegen der Selbsteinschätzung des Fragestellers schlecht ausgefallen ist, und er bei dieser wiederholten Klausur besser abschneidet.
Wie auch immer, es ist eine Ungleichbehandlung der 5 betroffenen Schüler gegenüber den anderen.
Deshalb fände ich es vernünftig und verständlich, wenn diese Klausur überhaupt nicht gewertet wird und die gesamte Klausur von allen neu geschrieben wird. (Worüber der Rest sicher keine Freude haben wird, aber es wäre m.E. die gerechteste und fairste Lösung).

Warum sollen diese 5 Schüler die Klausur unter anderen Bedingungen machen müssen als der Rest? Warum sollen sie z.B. Teile ihrer Freizeit opfern, um die Klausur nachmachen zu können, oder falls dies nicht in die Freizeit fällt, Teile des regulären Unterrichts, und dadurch wiederum in anderen Fächern benachteiligt werden?

Was ist, wenn die 5 Klausuren doch wieder aufauchen? Es ist zwar nicht wahrscheinlich, aber so sicher, wie Sie sagen, auch wieder nicht. Der Dieb braucht z.B. nur bemerkt haben, dass er mit dem Diebsgut nichts anfangen kann, und es irgendwo abgelegt haben, wo es jemand dann findet, möglicherweise sogar in der Nähe der Schule. Oder die Lehrerin glaubt nur, dass ihr die Tasche gestohlen wurde, und in Wirklichkeit hat sie sie schon bevor sie im Auto war, irgendwo vergessen - z.B. in einem Cafehaus, in dem sie Stammgast ist, und die Tasche wird dort gefunden und ihr beim nächsten Besuch ausgehändigt oder auch irgendwo bei einer Fundstelle abgegeben.
Welche Klausurnoten zählen dann für die 5 Betroffenen? Die ursprünglichen oder die der Wiederholungsklausur? Wie auch immer man sich entscheidet, alleine dadurch, dass die 5 Betroffenen anders behandelt werden als der Rest, ergibt sich eine willkürliche Ungleichbehanldung. Mit Recht könnte auch jemand, der sich sicher ist, bei der ursprünglichen Klausur durchgefallen zu sein, darauf beharren, dass er diese "2. Chance" ebenfalls bekommt.

Schließlich ist ja auch z.B. nicht auszuschließen, dass diese Schularbeiten gezielt entweder von den 5 Schülern selbst oder von andern, die ihnen übel mitspielen wollten, aus dem Auto gestohlen wurden - vielleicht gerade, weil sie einen schlechten Ausgang dieser Klausur befürchteten. Auch falls derartiges der Fall wäre (denkbar ist es ja), wäre eine Wiederholung der Klausur für die gesamte Klasse die vernünftigste Lösung.
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Gast






BeitragVerfasst am: 08.12.04, 19:55    Titel: Antworten mit Zitat

Eine komplette Wiederholung für den ganzen Kurs wird sich schon deshalb nicht machen lassen, weil die Korrektur einer Deutschklausur sehr zeitaufwendig ist. Wer sollte diese Arbeitszeit bezahlen? Die Lehrerin hat ja schon ihre Pflicht erfüllt und fast die komplette Anzahl korrrigiert, wird also kaum bereit sein in ihrer Freizeit das noch einmal umsonst zu tun. Da müßte man erst einmal den Dieb haben, damit man ihm den Schaden in Rechnung stellen kann.

Und sicherlich würde kein Schüler die neue Note anerkennen, wenn sie nicht mindestens ebenso gut ausfällt wie die frühere.
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Gast777
Gast





BeitragVerfasst am: 08.12.04, 20:15    Titel: Antworten mit Zitat

Man kann sich auch auf den Standpunkt stellen, dass die Lehrerin ihre Pflicht (die auch den sorgsamen Umgang mit den ihr anvertrauten Klausurarbeiten umfasst) eben nicht erfüllt, sondern vernachlässigt hat. Es hätten ihr genauso gut auch sämtliche Klausurarbeiten aus dem Auto gestohlen werden können - und auch dann müsste die Klausur wohl wiederholt werden.
Und auch die 5 nun betroffenen Schüler haben sicherlich wenig Lust, die neue Note "anzuerkennen", wenn sie deutlich schlechter ausfällt als die, die sie vermutlich für die bereits abgehaltene erste Klausur erhalten hätten, werden aber durch diese Regelung dazu gezwungen, fallen möglicherweise sogar durch, obwohl sie die Klausur im ersten Anlauf bereits bestanden hätten. Ich finde gleiche Bedingungen für alle einfach fairer, die Kosten sollten da nicht das entscheidende Argument sein.

Anonymous hat folgendes geschrieben::
Eine komplette Wiederholung für den ganzen Kurs wird sich schon deshalb nicht machen lassen, weil die Korrektur einer Deutschklausur sehr zeitaufwendig ist. Wer sollte diese Arbeitszeit bezahlen? Die Lehrerin hat ja schon ihre Pflicht erfüllt und fast die komplette Anzahl korrrigiert, wird also kaum bereit sein in ihrer Freizeit das noch einmal umsonst zu tun. Da müßte man erst einmal den Dieb haben, damit man ihm den Schaden in Rechnung stellen kann.

Und sicherlich würde kein Schüler die neue Note anerkennen, wenn sie nicht mindestens ebenso gut ausfällt wie die frühere.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 08.12.04, 21:49    Titel: Antworten mit Zitat

> Es hätten ihr genauso gut auch sämtliche Klausurarbeiten aus dem Auto gestohlen werden können - und auch dann müsste die Klausur wohl wiederholt werden.

Das ist doch kein Argument.
Erstens: "hätten" ist irrelevant, denn das ist nicht passiert.
Zweitens: Ihr Argument läßt sich genau so umformulieren zu "jeder, dessen Klausur gestohlen wurde, muß neu schreiben". Wieso daraus nun folgt, es sei in jedem Fall die ganze Klausur neu zu schreiben, erschließt sich nicht.

> fallen möglicherweise sogar durch, obwohl sie die Klausur im ersten Anlauf bereits bestanden hätten.

... oder bestehen, obwohl sie im ersten Anlauf durchgefallen wären. Auch kein Argument.

Fakt ist, es sollte nach einem für alle tragfähigen Kompromiß gesucht werden.

* Bewertet werden können die gestohlenen Klausuren offensichtlich nicht mehr.

* Die ganze Stufe neu schreiben zu lassen, wäre Unsinn, denn für die Klausur des Schülers A ist es irrelevant, ob die des Schülers B gestohlen, in ein schwarzes Loch gefallen oder von der Lehrerin aus reiner Boshaftigkeit verbrannt wurde.

Man könnte etwa eine wohlwollendere Bewertung für die Wiederholer in Erwägung ziehen (etwa "wenn es auf der Kippe ist zwischen 4 und 5, wird die 4 gegeben").
Ansonsten ist aber die Chance bei einer Wiederholung für "besser" genau so gut wie für "schlechter". Daß natürlich jeder der betroffenen Schüler ausgerechnet hier die "beste Klausur seines Lebens" geschrieben haben will, liegt in der Natur der Sache. Winken

> Ich finde gleiche Bedingungen für alle einfach fairer, die Kosten sollten da nicht das entscheidende Argument sein.

Mit derselben Begründung könnte man auch eine Klausur neu schreiben lassen, bei der ein Schüler nicht teilnehmen konnte.
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Gast777
Gast





BeitragVerfasst am: 09.12.04, 17:44    Titel: Antworten mit Zitat

Ich finde nicht, dass das irrelevant ist. Im Verkehrsrecht wird man doch auch bestraft, wenn man z.B. mit Handy telefoniert, weil dann eben sehr leicht etwas passieren kann. Dass nichts passiert ist, ist da kein Argument, das einem die Strafe erspart..
Und diese Lehrerin hat nunmal grob ihre Sorgfaltspflicht verletzt. Es ist bekannt, dass auch Versicherungen keinen Ersatz leisten, wenn wertvolle Gegenstände im Auto zurückgelassen werden.
Ich habe es jedenfalls noch nie erlebt, dass ein Lehrer oder eine Lehrerin Schularbeitshefte seiner Schüler einfach irgendwo herumliegen lässt, wo sie jeder finden und sogar stehlen kann. Immerhin sind das persönliche Daten des Schülers, und wenn ich daran denke, dass z.B. schon Urteile gegen Unis ergingen, die Namenslisten veröffentlichten samt Note, denen man auch konkret entnehmen konnte, wer durch eine Prüfung gefallen war, seh ich zu dem Fall hier nicht wirklich einen grundlegenden Unterschied. Das materielle Eigentum der Schüler ist weg, das geistige Eigentum der Schüler ist weg, und durch das Freilegen persönlicher Daten ist wohl auch eine Datenschutzverletzung eingetreten.

<i>Wieso daraus nun folgt, es sei in jedem Fall die ganze Klausur neu zu schreiben, erschließt sich nicht.</i>
Das habe ich schon ausgeführt - weil eine krasse Ungleichheit der Bedingungen zwischen dem restlichen Teil der Klasse und den betroffenen Schülern hinsichtlich dieser Klausur besteht. Und überlegen Sie einmal weiter, angenommen ein Schüler hat auf die ursprüngliche Klausur eine 4, verbessert sich auf eine 1, ein anderer hatte eine 1, verschlechtert sich auf eine 4. Und die alten Klausuren tauchen doch noch auf. (Dass das nicht so unwahrscheinlich ist, wie behauptet, habe ich auch ausgeführt.)
Allein an diesem Fall sieht man schon, zu welch fundamentalem Unrecht das führt - man könnte nur die ursprüngliche Note werten, oder bei diesen 5 Schülern nicht die ursprüngliche, sondern dennoch die neue, oder einen Mittelwert berechnen - was immer man dann auch macht, es verstößt gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung und bringt einzelnen massive Nachteile ein - auch hinsichtlich der Abinote - die sie ohne diesen Vorfall nicht gehabt hätten. (Dass andere dadurch wieder Vorteile haben, ist für die, die so schlechtere Noten erhalten haben, sicher kein Trost.)
Wenn tatsächlich die gesamte Klasse diese Klausur wiederholen muss, kann man sich in diesem Fall (ursprüngliche Klausuren tauchen wieder auf), für ein Verfahren entscheiden, dass für alle gleich ist. Wenn für alle nur die neue Note herangezogen wird oder für alle nur die alte oder für alle nur die bessere der beiden oder für alle nur ein Durchschnittswert, werden auch einzelne Schüler unzufrieden sein, aber es ist wenigstens keine Willkürhandlung bei der Beurteilungsmethode. Und genau deswegen wäre es auch fair, alle die Klausur wiederholen zu lassen. Wenn die tatsächlich erbrachte Leistung eines Teils der Schüler ohne deren Verschulden nicht festgestellt werden kann, ist nicht einsichtig, warum dann nur diese Schüler den schwarzen Peter ziehen müssen.

<i>Fakt ist, es sollte nach einem für alle tragfähigen Kompromiß gesucht werden.</i>

* Die ganze Stufe neu schreiben zu lassen, wäre Unsinn, denn für die Klausur des Schülers A ist es irrelevant, ob die des Schülers B gestohlen, in ein schwarzes Loch gefallen oder von der Lehrerin aus reiner Boshaftigkeit verbrannt wurde.

Gerade wenn das letzte der Fall sein sollte - auch das ist ja denkbar - wäre die Tatsache, dass die Lehrerin alle Klausuren neu korrigieren muss, sicher etwas, was sie davon abhalten würde, derartige Methoden öfters anzuwenden. Wenn man diesen Vorfall konsequenzenlos akzeptiert, stellt das ja mehr oder weniger einen Freibrief für Lehrer da, Klausuren von Schülern, die sie nicht mögen, aber nicht nach objektiven Maßstäben schlecht beurteilen können, weil sie einfach tatsächlich mal besser ausgefallen sind als deren sonstige Leistungen, einfach "verschwinden zu lassen". Das kann es ja nun auch nicht sein.


> Ich finde gleiche Bedingungen für alle einfach fairer, die Kosten sollten da nicht das entscheidende Argument sein.

Mit derselben Begründung könnte man auch eine Klausur neu schreiben lassen, bei der ein Schüler nicht teilnehmen konnte.[/quote]

Ein Schüler, der eine Klausur versäumt hatte, weil er etwa krank war, weiß aber von vornherein über die Konsequenzen Bescheid. Er muss jedenfalls nicht die ursprüngliche Klausur mitschreiben - auch er muss nur e i n e Klausur schreiben und nicht zuvor eine Leistung erbringen, die einfach nicht bewertet wird, wobei er dies erst hinterher erfährt, dass seine Leistung nicht bewertet wird..
In dem Fall aber mussten die Betroffenen nicht nur zwei Klausuren schreiben, während der gesamte Rest der Klasse nur eine Klausur schreiben muss, sondern haben auch noch - vom Extranachsitzen oder Schulstundenversäumen, zu dem sie gezwungen sind dadurch, abgesehen - den Schaden, dass die vermutlich bessere der beiden Klausuren nicht gewertet wird, sind also benachteiligt gegenüber den Schülern, die bei der ersten Klausur ebenfalls eine gute Note geschrieben haben, und deren Schularbeiten nicht unter mysteriösen Umständen verschwunden sind.
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 09.12.04, 20:05    Titel: Antworten mit Zitat

> Und diese Lehrerin hat nunmal grob ihre Sorgfaltspflicht verletzt.

Das mag sein, hat aber keinen Einfluß darauf, daß die Schüler (!) bzgl. ihrer Klassenarbeitsnote eine Bringschuld haben.

> Das materielle Eigentum der Schüler ist weg,

Die paar Cent für ein neues Heft können die ja gerne einfordern.

> das geistige Eigentum der Schüler ist weg,

Oha, "geistiges Eigentum" bei Klausuren. Jetzt wird es aber ganz wild. Welchen Wert eine 3+-Klausur einer zehnten Klasse wohl auf dem freien Markt hat...

> und durch das Freilegen persönlicher Daten ist wohl auch eine Datenschutzverletzung eingetreten.

Meinen Sie im Ernst, die Diebe interessieren sich für die Klausuren von Schülern?

> Das habe ich schon ausgeführt - weil eine krasse Ungleichheit der Bedingungen zwischen dem restlichen Teil der Klasse und den betroffenen Schülern hinsichtlich dieser Klausur besteht.

Ich sehe das "krass" nicht. Eine Ungleichheit gibt es; die gibt es aber auch unter anderen Umständen. (Beispiel: Zu meiner Zeit konnte in der 13/I eine Schülerin eine Klausur nicht mitschreiben. Der Lehrer gab ihr zum Ausgleich ein Referat als Aufgabe. "Krasse Ungleichheit", weil ja vielleicht der mündliche Vortrag dem Schüler im Einzelfall viel schwerer fällt als eine schriftliche Arbeit?)

> Und überlegen Sie einmal weiter, angenommen ein Schüler hat auf die ursprüngliche Klausur eine 4, verbessert sich auf eine 1, ein anderer hatte eine 1, verschlechtert sich auf eine 4. Und die alten Klausuren tauchen doch noch auf. (Dass das nicht so unwahrscheinlich ist, wie behauptet, habe ich auch ausgeführt.)

Wenn die alten Klausuren wieder auftauchen, kann man doch problemlos diese werten. Ich sehe da die Schwierigkeit nicht.

> Wenn man diesen Vorfall konsequenzenlos akzeptiert, stellt das ja mehr oder weniger einen Freibrief für Lehrer da, Klausuren von Schülern, die sie nicht mögen, aber nicht nach objektiven Maßstäben schlecht beurteilen können, weil sie einfach tatsächlich mal besser ausgefallen sind als deren sonstige Leistungen, einfach "verschwinden zu lassen".

Diese doch zugegeben sehr hypothetische Konstruktion kann doch kein Maßstab für die Praxis sein. Genauso gut könnte man unterstellen, ein Lehrer könnte abgegebene Einzelblätter verschwinden lassen und daher zur Pflicht machen, jedes Einzelblatt und die Gesamtzahl bei Abgabe quittieren zu lassen.
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Gast777
Gast





BeitragVerfasst am: 17.12.04, 03:10    Titel: Antworten mit Zitat

>Und diese Lehrerin hat nunmal grob ihre Sorgfaltspflicht verletzt.
Das mag sein, hat aber keinen Einfluß darauf, daß die Schüler (!) bzgl. ihrer Klassenarbeitsnote eine Bringschuld haben.

>>Diese haben sie doch mit ihrem Antritt zum regulären Klausurtermin bereits erfüllt? Oder wo steht das geschrieben, dass einzelne Schüler (nicht die gesamte Klasse) verpflichtet sind, mehr als einmal zu einer Klausur anzutreten, wenn sie die Nichtbewertung der 1. Klausur nicht selbst zu verantworten haben?
Oder anders: Müssten diese Schüler auch ein 3., 4., 5. Mal antreten? Etwa wenn das nächste Mal gleich das ganze Auto der Lehrerin samt den Klausuren dieser Schüler gestohlen wird?

> Das materielle Eigentum der Schüler ist weg,
Die paar Cent für ein neues Heft können die ja gerne einfordern.

> das geistige Eigentum der Schüler ist weg,
Oha, "geistiges Eigentum" bei Klausuren. Jetzt wird es aber ganz wild. Welchen Wert eine 3+-Klausur einer zehnten Klasse wohl auf dem freien Markt hat...

>>Meines Wissens wird im Urheberrecht nur entschieden, ob etwas eine genügende Schöpfungshöhe erreicht hat, aber nicht, ob ein Text gut oder schlecht ist oder gute oder schlechte Marktaussichten hat. Und die Kriterien werden eher recht niedrig angelegt. Eine umfangreiche eigenständige Interpretation zu einem literarischen Werk erfüllt eine derartige Schöpfungshöhe mit Sicherheit - angenommen, der Schüler hätte sie auf seiner Homepage veröffentlicht, und jemand anderer hätte die gesamte Interpretation einfach von dort "geklaut" und als seine eigene ausgegeben - oder auch nicht einmal das, sondern die gesamte Interpretation (samt Namensnennung) ohne vorher die Zustimmung einzuholen, auf seiner eigenen Homepage veröffentlicht. Das stellt in beiden Fällen mit ziemlicher Sicherheit einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar.
Wenn man sich so ansieht, was z.B. so alles in den diversen Hausarbeitenforen usw. aufgelistet ist, sind dort durchaus auch 3+-Arbeiten vertreten, d.h. es ist nicht unmöglich, auch mit schlechter benoteten Arbeiten etwas Geld zu verdienen - eigentlich spielt das aber keine Rolle, denn weder von einem Bestsellerautor noch von jemandem, der noch nie ein Buch veröffentlicht hat, darf man einen Text einfach abkupfern. Dadurch, dass das Schularbeitsheft aber "verschwunden" ist, kann es leicht in die Hände von jemandem gelangen, der die Klausuren abkupfern kann. Und sei es nur, um sich in einer Veröffentlichung über den Text lustig zu machen.

> und durch das Freilegen persönlicher Daten ist wohl auch eine Datenschutzverletzung eingetreten.

Meinen Sie im Ernst, die Diebe interessieren sich für die Klausuren von Schülern?

>>Nein, ganz bestimmt nicht. Die werden die Hefte vielleicht einfach aus dem Autofenster auf den Gehweg werfen. Und ich kann ihnen versichern, dass es in einer Kleinstadt sehr schnell die Runde machen wird - "Ich hab das Schularbeitsheft vom Sohn von Dr. Sowieso gefunden, also was der da für blödsinnige Ansichten vertritt in seinen Aufsätzen, das ist nicht zu glauben, und Rechtschreibfehler macht der, noch und nöcher!" (So nur um Ihnen ein bisschen einen Anhaltspunkt zu geben, warum ich das nicht so locker seh. Ich meine, es geht ja im Recht nicht darum, den Fragesteller zu "verurteilen" oder mit ihm über pädagogisch oder zwischenmenschlich sinnvolle Maßnahmen zu diskutieren, sondern ihm zu helfen, unter Ausnutzen aller juristischen Möglichkeiten das Beste aus seiner Situation zu machen. (Ich habe überhaupt nichts gegen Ratschläge, die auf Pädagogisches oder Zwischenmenschliches abzielen, und in vielen Fällen erreicht man ja so gerade als Schüler oft eher etwas. Aber hier in diesem Fall war ja die einzige Reaktion sinngemäß "Tja, da hast du halt Pech gehabt. Da kann man nichts machen."
Und ich bin, wie gesagt, nur ein "Laie" in diesen Dingen, aber ich denke, dass die Fachleute zumindest in so einem Fall - also wenn Ratschläge auf anderer Ebene (etwa psychologischer) auch keinerlei Nutzen für den Fragesteller bringen und nichts an seiner dummen Situation ändern können, dann hier "juristisch" argumentieren sollten. Wenn mir die alte große Keramikvase meiner Urgroßmutter gestohlen wird, bekomm ich ja auch nicht Argumente zu hören wie "Was wollen Sie denn? Glauben Sie dieses kitschige, potthässliche Ding kauft Ihnen überhaupt jemand ab?".

> Das habe ich schon ausgeführt - weil eine krasse Ungleichheit der Bedingungen zwischen dem restlichen Teil der Klasse und den betroffenen Schülern hinsichtlich dieser Klausur besteht.

Ich sehe das "krass" nicht. Eine Ungleichheit gibt es; die gibt es aber auch unter anderen Umständen. (Beispiel: Zu meiner Zeit konnte in der 13/I eine Schülerin eine Klausur nicht mitschreiben. Der Lehrer gab ihr zum Ausgleich ein Referat als Aufgabe. "Krasse Ungleichheit", weil ja vielleicht der mündliche Vortrag dem Schüler im Einzelfall viel schwerer fällt als eine schriftliche Arbeit?)

>>Ja, ich würde das als krasse Ungleichheit sehen. Es war - zumindest zu meiner Zeit -explizit geregelt, dass krankheitshalber versäumte schriftliche Klausuren ausschließlich durch einen Wiederholungstermin ausgeglichen werden können, zu vergleichbaren Bedingungen, also ebenfalls schriftliche sein müssen, den selben Themenumfang, die selbe Bearbeitungsdauer usw.
Ich wäre in der Schule z.B. gerade in dem Fall wirklich krass benachteiligt gewesen, weil ich schriftlich sehr gut war, und bei mündlichen Vorträgen bekannt nervös. Eine schriftliche Klausur mit einem mündlichen Vortrag zu vergleichen, das ist komplett sinnlos und unmöglich. Bei beiden sind völlig andere Fähigkeiten des Schülers gefordert.

> Und überlegen Sie einmal weiter, angenommen ein Schüler hat auf die ursprüngliche Klausur eine 4, verbessert sich auf eine 1, ein anderer hatte eine 1, verschlechtert sich auf eine 4. Und die alten Klausuren tauchen doch noch auf. (Dass das nicht so unwahrscheinlich ist, wie behauptet, habe ich auch ausgeführt.)

Wenn die alten Klausuren wieder auftauchen, kann man doch problemlos diese werten. Ich sehe da die Schwierigkeit nicht.

>>Nun ich sehe da sehr wohl eine Schwierigkeit, nämlich dass die Note, die der Schüler bekommt, ein fortwährendes Würfelspiel ist, die von allen möglichen Faktoren, am allerwenigsten aber von ihm selbst abhängt. Und diese fortwährenden Notenänderungen gehen - in jedem Stadium - zu Lasten einiger Schüler. Je nach Stadium sind mal die, mal die benachteiligt.

angenommen Schüler A schreibt bei der ursprünglichen Klausur eine 1, bei der Wiederholungsklausur eine 4.
Schüler B schreibt bei der ursprünglichen Klausur eine 6, bei der Wiederholungsklausur eine 1.
Schüler C schreibt bei der ursprünglichen Klausur eine 3, sein Heft war nicht betroffen, daher musste/durfte er nicht wiederholen.
Schüler D schreibt bei der ursprünglichen Klausur eine 5, auch er war nicht betroffen.
Schüler E schreibt bei der ursprünglichen Klausur eine 1, auch er war nicht betroffen.

Hier eine Übersicht:

A B C D E
1 6 3 5 1 Ergebnis 1. Klausur
4 1 / / / Ergebnis 2. Klausur

Fall 1 ist fiktiv und geht davon aus, dass der Diebstahl der Hefte nie stattgefunden hat.

Fall 2 geht davon aus, dass die Hefte endgültig verschwunden sind, und nur die betroffenen Schüler die Klausuren nachholen. Es zählt dann bei allen Schülern die erste Note, nur bei A und B die zweite.

Fall 3a: geht davon aus, dass die Hefte wieder aufgetaucht sind und nun bei allen Schülern wieder die ursprüngliche Note zählt. B hat hier ganz offensichtlich den schwarzen Peter gezogen. Nicht nur dass er zuerst bereitwillig springen musste und nochmals zur Klausur antreten - und offenbar entweder bei der 1. Klausur wirklich extrem viel Pech gehabt hat, oder aber sich dann ganz ordentlich auf den Hosenboden gesetzt und massig gelernt, wie man am Ergebnis sieht - aber sein objektiv bewertetes Ergebnis darf er jetzt in den Rauchfang schieben. 5 Notengrade Unterschied, und das nur, weil die Hefte wieder aufgetaucht sind. (Es lassen sich da übrigens auch nette Bestechungsszenarien zwischen Schülern und Heftdieben konstruieren - es ist ja z.B. denkbar, dass die Heftdiebe z.B. aus der nächsthöheren Klasse stammen).

Fall 3b: geht davon aus, dass trotz Auftauchens der Hefte die jeweils aktuellere Note zählt - hier ist natürlich A der "Dumme", der vielleicht nur ob des ganzen Ärgers sich bei der Wiederholungsklausur nicht mehr ordentlich konzentrieren konnte - oder da bereits für die Klausur in einem anderen Fach lernen musste.

Fall 3c: Bei den Betroffenen wird die jeweils bessere Note gezählt - damit sind A und B natürlich sehr zufrieden, aber C und D fragen sich mit Recht, warum A und B zwei Chancen hatten und sie nur eine, immerhin wäre die Wahrscheinlichkeit bei den Ausgangsnoten von C und D sehr hoch gewesen, dass sie sich ebenfalls verbessern

Fall 3d: Bei den Betroffenen wird der Durchschnitt der beiden Noten genommen und aufgerundet auf die nächstschlechtere Note - hier fährt einzig B mit dieser Variante gut, aber auch C (möglicherweise, möglicherweise auch nicht) und D (der nun ganz bestimmt) hätten diese Möglichkeit zur Notenverbesserung gerne in Anspruch genommen

Nun nochmal zusammengefasst, die Noten, die die einzelnen Schüler je nach verwendetem System bekommen:

A: 1, 4, 1, 4, 1, 3
B: 6, 1, 6, 1, 1, 4
C: 3, 3, 3, 3, 3, 3
D: 5, 5, 5, 5, 5, 5
E: 1, 1, 1, 1, 1, 1

wobei außerdem noch zu berücksichtigen ist, dass C, D und E weder zum 2. Mal antreten mussten noch zum zweiten Mal antreten durften, somit A offenbar gegenüber E benachteiligt ist, während B gegenüber C und D bevorzugt behandelt wird, und man könnte noch einige derartige Fälle konstruieren.
Und ein derartiges "Würfelspiel" entscheidet nicht zuletzt dann über die Endnote und den Abidurchschnitt.

Daher meine Forderung nach einer Wiederholung für alle.

> Wenn man diesen Vorfall konsequenzenlos akzeptiert, stellt das ja mehr oder weniger einen Freibrief für Lehrer da, Klausuren von Schülern, die sie nicht mögen, aber nicht nach objektiven Maßstäben schlecht beurteilen können, weil sie einfach tatsächlich mal besser ausgefallen sind als deren sonstige Leistungen, einfach "verschwinden zu lassen".

Diese doch zugegeben sehr hypothetische Konstruktion kann doch kein Maßstab für die Praxis sein. Genauso gut könnte man unterstellen, ein Lehrer könnte abgegebene Einzelblätter verschwinden lassen und daher zur Pflicht machen, jedes Einzelblatt und die Gesamtzahl bei Abgabe quittieren zu lassen.[/quote]

>>Also wenn ein abgegebenes Einzelblatt verschwindet, ist in jedem Fall der Schüler schuld?

>>Ich sehe einfach nicht ein, warum Schüler die Fehler ihrer Lehrer ausbaden müssen und dann noch so argumentiert wird, als wäre das etwas, wogegen man nichts machen kann. Es wäre doch viel sinnvoller, wenn das schon ein Rechtsforum ist, zu sagen, was man juristisch dagegen machen kann bzw. wenn das nicht geht, warum man juristisch nichts dagegen machen kann. Aber die Argumente, die Sie bringen, gehen großteils von einer "praktischen Undurchführbarkeit" aus. Wenn man das Kriterium generell anlegen würde, dürfte ein Großteil der Anzeigen, die z.B. wegen Verleumdung oder Beleidigung oder Telefonterror oder Ruhestörung gemacht werden, gar nicht erst entgegengenommen werden, weil es sehr unwahrscheinlich ist, dass man da "praktisch" etwas beweisen oder den Täter ausfindig machen oder gar auf frischer Tat ertappen kann.
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