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Die Einführung der Rundfunkgebühr auf Internet-Rechner begegnet erheblichen datenschutzrechtlichen Problemen. „§ 8 Abs. 4 RGebStV erlaubt ab dem 1.1.2007 den Zugriff auf zahlreiche Daten der Internet-Kommunikation, da sich aus diesen Daten das Bereithalten eines Internet-PC und damit das Bereithalten eines Rundfunkempfangsgerätes ergeben kann. Für Mitarbeiter der Gebühreneinzugszentrale wird es daher z. B. interessant, ob eine Person über eine E-Mail-Adresse verfügt, Bankgeschäfte online durchführt oder Online-Shopping betreibt. Die Gebühren-Eintreiber müssen dann nicht mehr im Altpapier nach Fernsehzeitschriften suchen, sondern können z. B. in Internet-Foren nach potentiellen Gebührensündern suchen.“ erläutert die Medienrechtlerin Marwitz. Weitere Informationen hierzu enthält die Pressemitteilung vom 11.10.2006.
Ich frag mich gerade warum das theoretisch ein Datenschutzrechtliches Problem sein soll. Für die erledigung und nutzung aller dieser Dienste ist es nicht notwendig einen eigenen PC bereit zu halten (es gibt internetcafes, Bekannte, Freunde usw...). Aus der Information ob jemand diese Dienste nutzt oder nicht lässt sich nicht ableiten ob jemand Geräte zum Empfang bereit hält oder nicht. Daher ist es auch nicht sinnvoll diese Daten zu erheben und dürfte damit auch nicht über den entsprechenden Paragraphen legitimiert sein oder?
Müsste ein Rechtsanwalt dass eigentlich nicht wissen?
Aus meiner Sicht wäre das erheben dieser Daten sowieso rechtswidrig. Ob die GEZ das nun macht oder nicht wird dies in keinen Falle durch den genannten Paragraphen legitimiert. Wo liegt mein Denkfehler? _________________ ...fleißig wie zwei Weißbrote
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 02.01.07, 16:55 Titel:
§8 IV RGebStV macht es aber nur legal, solche Daten zu erheben.
Einen Herausgabeanspruch (etwa seitens eines Internetproviders oder Website-Betreibers o.ä.) personenbezogener Daten und/oder Verbindungsdaten an die GEZ lese ich daraus nicht.
Zitat:
sondern können z. B. in Internet-Foren nach potentiellen Gebührensündern suchen
Angesichts der Tatsache, daß kaum jemand in Foren seine kompletten Adreßdaten hinterläßt, wäre das ziemlich ineffektiv und soll wohl bloß das Klischee von den "GEZ-Fahndern, die den ganzen Tag nichts besseres zu tun haben als..." befördern. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
Verfasst am: 02.01.07, 17:09 Titel:
Zitat:
§8 IV RGebStV macht es aber nur legal, solche Daten zu erheben.
Ja aber doch nur wenn die Daten geeignet sind nachzuweisen, dass derjenige Rundfunkteilnehmer ist. Das sind die Daten doch aber wie ich bereits ausgeführt habe nicht.
Das die GEZ die Daten trotzdem erheben wird egal ob legal oder illegal dessen bin ich mir sicher aber sich über den §8 IV RGebStV zu ärgern oder zu meinen das wäre ein ganz übler Paragraph der den Datenschutz unterwandert, das sehe ich nicht.
Wenn etwas an meiner Argumentation nicht stimmen sollte bitte ich um Widerlegung...
Zitat:
Einen Herausgabeanspruch (etwa seitens eines Internetproviders oder Website-Betreibers o.ä.) personenbezogener Daten und/oder Verbindungsdaten an die GEZ lese ich daraus nicht.
Das sicherlich nicht aber man könnte die Daten ja auch kaufen _________________ ...fleißig wie zwei Weißbrote
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