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Verfasst am: 03.01.07, 10:44 Titel: Ist die Androhung von Gewalt/Mord eine Straftat?
Nehmen wir einmal an, Person A wird von Person B dauerhaft verbal bedroht, dass er der Person A den Kopf einschlagen wird oder ihn umbringt.
Person A hingegen reagiert nicht darauf.
Für das ganze gibt es Zeugen, sowohl eine Person C vor der die Person B die Drohungen geäußert hat als auch Person D, die die Androhungen via SMS erhalten hat und auf Person A gerichtet waren.
Besteht ein strafrechtlicher Hintergrund? Kann man Strafanzeige erstatten und welche Strafen stehen Person B evtl ins Haus.
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