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Laut Garantiebedingungen der Marke ... (Waschmaschinen/Wäschetrockner etc.) steht einem Käufer nach 3 Nachbesserungsversuchen, bzw. wenn die Mängelbeseitigung fehl schlägt oder unmöglich ist, die Rückgängigmachung des Kaufvertrages oder die Herabsetzung des Kaufpreises zu.
In dem angenommenen Fall schreibt diese Marke dem Käufer des Gerätes nach dem 2. Nachbesserungsversuch, dass eine wirtschaftliche Reparatur des Gerätes nicht möglich sei und ein Ersatzgerät geliefert wird. Der Hersteller bzw. die Vertriebsmarke sieht sich aber nach 2 Monaten nicht im Stande das Ersatzgerät zu liefern und schlägt dem Käufer die Rückzahlung des Kaufpreises vor. Der Käufer fordert in einem Schreiben an diesen die komplette Rückzahlung inkl. Versandkosten des Gerätes und entstandener Kosten wie Hotline-Telefonate. Des weiteren behält er sich vor Schadensersatz zu fordern (lt. Garantiebedingung sind über die Mängelbeseitigung hinausgehende Ansprüche - soweit keine gesetzliche Haftung vorgesehen ist, ausgeschlossen).
Der Markenvertrieb überweist aber nur den Kaufpreis des Gerätes exkl. Versandkosten. Der Käufer reklamiert sofort dieses Vorgehen.
Hat der Markenvertrieb der Rückgängigmachung infolge des Schreibens an den Kunden zugestimmt und beinhaltet die Rückgängigmachung des Kaufvertrages die Rückzahlung der Versandkosten? Die Versandkosten werden ja auch verbindlich bei einer Bestellung bei einem Onlineanbieter bzw. Versandhändler bei Kaufabschluß angegeben und sind auch direkt im Kaufvertrag vermerkt.
Zuletzt bearbeitet von manniderlibero am 03.01.07, 21:41, insgesamt 1-mal bearbeitet
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 03.01.07, 12:42 Titel:
Freiwillige Garantie kann der Hersteller nach seinen eigenen Bedingungen geben.
Lediglich bei gesetzlicher Gewährleistung (gegenüber dem VK) kann man sich auf gesetzliche Ansprüche berufen. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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