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Verfasst am: 04.01.07, 11:01 Titel: Aufschlüsselung der Portokosten
Hallo,
Einschränkungen der Verbraucher werden gerne zu Abmahngründen herangezogen
Der Verbraucher ist ja recht gut „Geschütz“
Wie weit darf die Zusammensetzung der Portokosten bei Online Geschäften
Den Kunden aufgeschlüsselt werden?
Bsp.
Achtung: WIR WEISEN AUSDRÜCKLICH DARAUF HIN,DAß WIR DIE WARE
BEI EINEM UNABHÄNGIGEN VERSICHERER GEGEN SCHÄDEN UND DIEBSTAHL
BEIM TRANSPORT VERSICHERT HABEN. SOMIT VERSENDEN WIR PER POST MAXIBRIEF,
DAMIT SIE DIE WARE SCHNELLST MÖGLICH ERREICHT.(NUR DIE VERSANDKOSTEN SIND
AUF DER BRIEFMARKE ERSICHTLICH NICHT DIE VERSICHERUNGSKOSTEN!!!!!)DESWEITEREN
VERWENDEN WIR HOCHWERTIGSTE LUFTPOLSTERVERPACKUNGEN;DAMIT IHRE WARE KEINEN
SCHADEN ERLEIDET.
(AUCH DIESE KOSTEN GELD)UND EIN MITARBEITER MUSS EINE RECHNUNG ERSTELLEN
UND DIE WARE EINPACKEN.
SOMIT SETZEN SICH DIE VERSANDKOSTEN WIE FOLGT ZUSAMMEN:
VERSICHERUNG ca 3.- ARTIKEL
VERPACKUNGSKOSTEN LUFTPOLSTER INCL.HANDLING 1.- ARTIKEL
TRANSPORTKOSTEN: PORTOKOSTEN
Der Verbraucher wird sehr ausführlich Informiert!
Wäre es zulässig diese Aufstellung in einen Online Handel mit zu den Versankosten zu schreiben?
Also mir als Verbraucher wäre das zu ungenau. Da fehlen ja noch Kosten für die Arbeitszeit des Verpackers, des Transports zum Versandunternehmen, Kosten für fehlerhafte Briefumschläge, Arbeitszeit für die Versicherung, usw.
Also mir als Verbraucher wäre das zu ungenau. Da fehlen ja noch Kosten für die Arbeitszeit des Verpackers, des Transports zum Versandunternehmen, Kosten für fehlerhafte Briefumschläge, Arbeitszeit für die Versicherung, usw.
Da kann ich nur zustimmen.
Es ist erschreckend was manche „Kunden“ meinen sich für rechte herauszunehmen.
Kundenservice schön und gut
Der Händler darf den Kunden beim Widerruf noch nicht mal anbieten das Paket abzuholen weil so seine Endscheidungsfreiheit beeinflusst würde *kopfschüttel*
Verbraucherrecht schön und gut.
Zur Ausgangsfrage.
Ist zulässig die Portokosten aufzuschlüsseln?
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