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Internet und Widerruf

 
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goldmomo
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.10.2004
Beiträge: 13
Wohnort: Merseburg

BeitragVerfasst am: 02.01.07, 13:54    Titel: Internet und Widerruf Antworten mit Zitat

Frage Ganz allg. Frage:
Gibt es Kriterien die einen Widerruf im Internethandel außer Kraft setzen, z.B. zugesande Passwörter, Aktivierungslinks u.ä..
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FABKN
Gast





BeitragVerfasst am: 02.01.07, 15:00    Titel: Antworten mit Zitat

Ja.
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Truthahn029
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2005
Beiträge: 1103
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 02.01.07, 15:34    Titel: Antworten mit Zitat

Und der ganze Spaß steht im BGB § 312 d
(4) dürfte wohl am interessantesten für Sie sein. Sehr glücklich

Liebe Grüße.
_________________
Bitte tragen Sie zum Schutz der Umwelt bei, indem Sie auf meine grünen Punkte klicken und mich positiv bewerten! Die nächsten Generationen werden Ihnen dankbar sein! Christmassmilie
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Vollstrecker
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.11.2004
Beiträge: 421
Wohnort: Düsseldorf

BeitragVerfasst am: 03.01.07, 21:05    Titel: Antworten mit Zitat

Seltsame Fragestellung!

Ein wirksam erklärter Widerruf nach dem Fernabsatzgesetz kann nicht außer Kraft gesetzt werden, auch nicht durch den widerrufenden Verbraucher! Würde der Verbraucher seinen Widerruf zurücknehmen, käme ein neuer Kaufvertrag zustande, für den die Widerrufsfrist erneut begänne.

Eine Widerrufserklärung, die keine Rechtskraft entfaltet, weil kein Widerrufsrecht besteht, kann keinen rechtswirksamen Widerruf begründen, der dann außer Kraft gesetzt werden könnte, weil kein Widerruf in Kraft gesetzt werden konnte, weil kein Widerrufsrecht bestand.... Geschockt Geschockt Geschockt

Die Frage ist wohl so gemeint:
In welchen Fällen räumt der Gesetzgeber dem Verbraucher kein Widerrufsrecht im Fernabsatzhandel ein?
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