Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Und der ganze Spaß steht im BGB § 312 d
(4) dürfte wohl am interessantesten für Sie sein.
Liebe Grüße. _________________ Bitte tragen Sie zum Schutz der Umwelt bei, indem Sie auf meine grünen Punkte klicken und mich positiv bewerten! Die nächsten Generationen werden Ihnen dankbar sein!
Ein wirksam erklärter Widerruf nach dem Fernabsatzgesetz kann nicht außer Kraft gesetzt werden, auch nicht durch den widerrufenden Verbraucher! Würde der Verbraucher seinen Widerruf zurücknehmen, käme ein neuer Kaufvertrag zustande, für den die Widerrufsfrist erneut begänne.
Eine Widerrufserklärung, die keine Rechtskraft entfaltet, weil kein Widerrufsrecht besteht, kann keinen rechtswirksamen Widerruf begründen, der dann außer Kraft gesetzt werden könnte, weil kein Widerruf in Kraft gesetzt werden konnte, weil kein Widerrufsrecht bestand....
Die Frage ist wohl so gemeint:
In welchen Fällen räumt der Gesetzgeber dem Verbraucher kein Widerrufsrecht im Fernabsatzhandel ein?
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.