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Entscheidend ist, ob das Auto noch als Beweismittel benötigt wird. Das scheint mir beim Auto als Augenscheinsobjekt aber eher unwahrscheinlich zu sein.
Die Entscheidung wird von der StA getroffen.
Da eine Unterstellung kostet und ein Erbe (sofern vorhanden) einen Herausgabeanspruch besitzt, wird es m. E. auf eine etwaige Beweissicherung (Fasern, Blut etc) mittels Gutachten, Fotos etc und eine anschließende Herausgabe herauslaufen.
Das Opfer wurde z.B. durch Kopfschuss getötet, das Auto hat dementsprechend eine Sauerei im inneren.
Bei einem Erbanspruch wird das Auto nun herausgegeben, der Erbe will es auch dann fahren, allerdings ungereinigt... der Erbe ist "leicht" pervers angehaucht.
Muss er das Auto nun reinigen lassen oder kann er damit ungestraft fahren?
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