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Wohin mit "mobilen" Tatorten?

 
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Schwerer Junge
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.10.2005
Beiträge: 155
Wohnort: Lauenburg

BeitragVerfasst am: 02.01.07, 22:17    Titel: Wohin mit "mobilen" Tatorten? Antworten mit Zitat

In einem Auto geschieht ein Mord. Opfer ist der KFZ-Besitzer.

Das Verfahren gegen einen Beschuldigten wird nach §170, Abs. 2 StPO eingestellt.

Fünf Jahre später ist der Täter noch nicht gefunden.


Wo bleibt das Auto, in dem die Tat geschehen ist?
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kub
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 173

BeitragVerfasst am: 02.01.07, 23:12    Titel: Antworten mit Zitat

Entscheidend ist, ob das Auto noch als Beweismittel benötigt wird. Das scheint mir beim Auto als Augenscheinsobjekt aber eher unwahrscheinlich zu sein.

Die Entscheidung wird von der StA getroffen.
Da eine Unterstellung kostet und ein Erbe (sofern vorhanden) einen Herausgabeanspruch besitzt, wird es m. E. auf eine etwaige Beweissicherung (Fasern, Blut etc) mittels Gutachten, Fotos etc und eine anschließende Herausgabe herauslaufen.

MfG
kub
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_Nobby_
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.05.2006
Beiträge: 56

BeitragVerfasst am: 03.01.07, 00:02    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo auch,

mal eine kuriose Frage am Rande:

Das Opfer wurde z.B. durch Kopfschuss getötet, das Auto hat dementsprechend eine Sauerei im inneren.

Bei einem Erbanspruch wird das Auto nun herausgegeben, der Erbe will es auch dann fahren, allerdings ungereinigt... der Erbe ist "leicht" pervers angehaucht.

Muss er das Auto nun reinigen lassen oder kann er damit ungestraft fahren?

Danke und Gruss

_Nobby_
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