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Rückgaberecht bei Mängeln die nicht sofor erkennbar sind??

 
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karsten-losse
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 20.11.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 04.01.07, 19:08    Titel: Rückgaberecht bei Mängeln die nicht sofor erkennbar sind?? Antworten mit Zitat

habe mal wieder eine Frage an euch Experten, hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.

Folgender Sachverhalt:

Privatperson A kauft bei Firma X eine Auspuffanlage für über 500EUR.

Person A hat sich vor dem Kauf bei Firma X nach Durchmesser, Tüv und Passgenauigkeit erkundigt und eine Zusage bekommen das alle angaben auf der Homepage richtig sind.

Nach langer Lieferzeit erhält Person A die Auspuffanlage, jedoch mit falschem Durchmesser und ohne Tüv.

Man einigt sich darauf, das Firma X der Person A bei einem anderen Artikel preislich entgegen kommt und Person A deshalb auf eine Nachbesserung der Mängel verzichtet.

Da das Fahrzeug von Person A zum Lieferzeitpunkt beim Lackierer steht, ist eine Prüfung der Passgenauigkeit der Auspuffanlage am Fahrzeug erst 1Monat nach Lieferung der Auspuffanlage möglich, hierbei stellt sich raus das die Auspuffanlage nicht passt.

Firma X weigert sich die Auspuffanlage zurückzunehmen da das 14tägige Rückgaberecht abgelaufen ist, bietet aber nach langem hin und her einen Umtausch der Anlage gegen 200EUR Aufpreis an.

Person A lässt sich notgedrungen darauf ein und schickt die Anlage zurück, nach erhalt der Anlage bestätigt Firma X per Email das die Halterungen der Auspuffanlage tatsächlich falsch sind.

Daraufhin möchte Person A nicht mehr die Mehrkosten von 200EUR bezahlen da die Firma X ja nun zugegeben hat das die Auspuffanlage nicht passt.

Person A setzt Firma X daraufhin per Einschreiben eine Frist die Anlage Kostenlos innerhalb 1Monats auszutauschen, auf das Einschreiben reagiert Firma X jedoch nicht.

Person A erreicht also Firma X nicht mehr. Firma X hat jedoch noch die
500EUR von Person A.




Soviel zum Sachverhalt, die Frage nun:

1. Ist Firma X verpflichtet die Auspuffanlage auch nach mehr als 14Tagen zurückzunehmen wenn die Auspuffanlage einen Mangel besitzt der innerhalb der 14Tage nicht feststellbar war??


2. Da kein Kontakt mehr mit Firma X zustande kommt, bleibt für Person A nur noch der Weg zum Anwalt, wer bezahlt die entstehenden Anwaltskosten?? die Rechtliche Situation ist ja klar, Firma X hat die Mangelhafte Auspuffanlage zurückbekommen aber noch das Geld von Person A !!

3. Wie sollte Person A weiter vorgehen? Anwalt oder Anzeige wegen Betrug


Vielen Dank für eure Hilfe.

Gruß Karsten
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Anmeldungsdatum: 11.11.2004
Beiträge: 421
Wohnort: Düsseldorf

BeitragVerfasst am: 04.01.07, 21:19    Titel: Antworten mit Zitat

karsten-losse hat geschrieben:
Zitat:
Da kein Kontakt mehr mit Firma X zustande kommt, bleibt für Person A nur noch der Weg zum Anwalt,


So ist es.

A sollte so schnell wie möglich seine Forderung mit Hilfe eines Anwaltes durchsetzen.

Weitergehende Einlassungen zu diesem speziellen Fall wäre unerlaubte Rechtsberatung.

Der Tatbestand des Betruges ist nicht erfüllt.

Ergänzung:
Selbstverständlich liegt ein Sachmangel vor. Ein Rückgaberecht hat mit Sachmangelhaftung nichts zu tun, was viele Verkäufer nicht begreifen wollen oder können.
A sollte schnell handeln, weil Internetfirmen oftmals keine lange Lebensdauer haben!
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