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Verfasst am: 03.01.07, 14:08 Titel: Abrufbarkeit von Online-Kontoauszügen
Guten Tag,
folgendes Problem: die Bank A (keine Direkt-Bank) schickt ihrem Kunden reglmäßg eine e-mail mit dem Hinweis, dass sich in seinem Online-Postfach im Home-Banking-Bereich neue Post befindet die innerhalb von 4 Wochen quitiert werden muß oder kostenpflichtig zwangsversand wird.
Dabei handelt es sich fast immer um Kontoauszüge in Form eines PDFs welche man dann mittels einfachen Drücken auf "Quitieren" als gelesen markiert hat.
Nun bemerkte Kunde A, dass dass das die Kontoauszüge im Postfach lediglich 12 Monte zurückgehen. D.h. Auszüge von vor 2 Jahren wurden gelöscht und müssten nun von der Bank angefordert werden was Kosten verursacht.
Die Bank A hat den Kunden jedoch nie darüber informiert, dass er die Auszüge selber speichern muß bzw. dass die Auszüge nach 12 Monaten gelöscht werden.
In den Bedingungen steht darüber ebenfalls nichts drin. Es steht nur, dass die Auszüge rechtzeitig quitiert werden müssen.
Kann der Kunde von der Bank verlangen dass diese ihm die Kontoauszüge von vor 2 Jahren kostenlus zusendet?
die Bank muss sicherstellen, dass der Kunde die Auszüge erhält und zur Kenntnis nimmt, da ansonsten der Abschluss nicht (stillschweigend) anerkannt wird.
Dies hat die Bank getan.
Ob die Bank darüber hinaus eine (zeitlich unbegrenzte?) Pflicht zur Speicherung und Verfügbarstellung der Abrechnungen und Auszügen hat könnte vertraglich vereinbart sein (ist es aber offenkundig nicht).
Einen rechtlichen Grund hierfür sehe ich nicht. Der Kunde kann nicht erwarten, dass die Unterlagen zeitlich unbefristet gespeichert werden. Eine Frist von 12 Monaten ist genauso willkürlich wie von 24.
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