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ungerechtfertigte Rechnung?

 
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santamaria
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.07.2006
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 03.01.07, 22:59    Titel: ungerechtfertigte Rechnung? Antworten mit Zitat

Hallo,
habe mal eine Frage:
A hat ein mobiles Internet, das mit einer Sim-Karte funktioniert. Es wird eine Flatrate abgeschlossen. Am Anfang läuft alles wie es soll. Dann nach 3 Monaten erhält A eine Rechnung über 860 Euro weil A im Ausland im Internet gesurft hätte. A war aber gar nicht im Ausland. Von B der Firma bekommt A gesagt, das A verpflichtet sei die Rechnung zu zahlen, da sie doch im Ausland war oder besser gesagt die Karte. Nun A war aber nicht im Ausland, bezahlt dann nichts und bekommt die Karte gesperrt. A vereinbart Ratenzahlung, bezahlt 300 Euro, Karte bleibt gesperrt bis alles bezahlt ist. A weiß nun aber nicht für was sie hier überhaupt bezahlen soll. Auf Schreiben und Emails die A an B schickt, reagiert B nicht. Auf Anrufe von A bei B, bekommt A gesagt, solle bezahlen, da sie bzw. die Karte im Ausland gewesen sei und A müße beweisen das sie nicht im Ausland war. Was haltet Ihr davon?
Gruß santamaria
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 04.01.07, 06:31    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn die Karte nicht im Ausland war, warum vereinbart A dann Ratenzahlung? Geschockt
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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FABKN
Gast





BeitragVerfasst am: 04.01.07, 08:36    Titel: Antworten mit Zitat

Das frage ich mich auch.

Warum wechselt A nicht einfach den Anbieter, um weitersurfen zu können und läßt sich dann durch den ehemaligen Anbieter verklagen.

Ein Problem sehe ich allerdings in der Beweislast: Das Unternehmen behauptet, die SIM-Karte sei im Ausland gewesen. Aufgrund eines technischen Fehlers wird das Unternehmen dies wahrscheinlich auch beweisen können (sonst hätte es den entsprechenden Betrag ja nicht abrechnen können).

Jetzt sagt A im Rahmen eines Prozesses, er sei nicht im Ausland gewesen. Es kommt aber nicht auf ihn, sondern auf die SIM-Karte an. Also muß A beweisen, daß die Karte nicht im Ausland gewesen ist. Dies ist ungleich schwieriger - aber nicht unmöglich.
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Vollstrecker
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 11.11.2004
Beiträge: 421
Wohnort: Düsseldorf

BeitragVerfasst am: 04.01.07, 08:40    Titel: Antworten mit Zitat

Hätte A nicht gezahlt, wäre die Beweislast noch bei B.

santamaria hat geschrieben:

Zitat:
A vereinbart Ratenzahlung, bezahlt 300 Euro,


Damit hat A die Forderung von B anerkannt (Anscheinsbeweis; warum sonst hätte A bezahlt?) und trägt nun die volle Beweislast dafür, dass die Rechnung falsch erstellt wurde, die Karte nicht im Ausland war.
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santamaria
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.07.2006
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 04.01.07, 08:47    Titel: Antworten mit Zitat

A hat bezahlt weil die Karte gesperrt wurde und weil B sagte das Sie verpflichtet ist zu bezahlen. Denn wie soll A beweisen das die Karte nicht im Ausland war. Das ist nämlich unmöglich
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FABKN
Gast





BeitragVerfasst am: 04.01.07, 08:48    Titel: Antworten mit Zitat

Stimmt!

In Bezug auf

Vollstrecker hat folgendes geschrieben::
Hätte A nicht gezahlt, wäre die Beweislast noch bei B.


habe ich noch die Anmerkung, daß B ja vermutlich den (fehlerhaften) Beweis hätte erbringen können.

Untechnisch gesprochen, wird es in dem Unternehmen einen Computer geben, der die einzelnen Verbindungen zur Abrechnung protokolliert. In diesem Fall erfolgt die Protokollierung jedoch fehlerhaft, aber sie ist vorhanden (sonst gäbe es ja nicht die Abrechnung gegenüber A). Dieses Protokoll legt das Unternehmen nun als Beweismittel in einem Gerichtsverfahren vor und hat damit erstmal den Beweis erbracht.
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FABKN
Gast





BeitragVerfasst am: 04.01.07, 08:58    Titel: Antworten mit Zitat

santamaria hat folgendes geschrieben::
Denn wie soll A beweisen das die Karte nicht im Ausland war. Das ist nämlich unmöglich


Das kommt drauf an.

Bspw. könnte es ja Zeugen geben, die bestätigen können, daß A nicht im Ausland gewesen ist und in dem betreffenden Zeitraum über diese Karte im Internet gesurft hat.

Aber ich gebe zu, es ist wirklich kompliziert...
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santamaria
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.07.2006
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 04.01.07, 09:06    Titel: Antworten mit Zitat

B sagte aber zu A er müße Beweise erbringen das die Karte in Deutschland war. Da dies unmöglich ist müße A bezahlen oder man sperrt die Karte. Mit einer anderen Karte funktioniert das Gerät nicht. A bleibt doch gar nichts anderes übrig als zu bezahlen. Denn A kann ja nicht beweisen das sie nicht im Ausland war. Es gibt nur als Zeuge der Ehemann und die Kinder. B sagte dann A könne ja die Karte auch jemand gegeben haben.
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FABKN
Gast





BeitragVerfasst am: 04.01.07, 09:17    Titel: Antworten mit Zitat

santamaria hat folgendes geschrieben::
Denn A kann ja nicht beweisen das sie nicht im Ausland war. Es gibt nur als Zeuge der Ehemann und die Kinder.


Das ist doch ein Beweis.

Zitat:
B sagte dann A könne ja die Karte auch jemand gegeben haben.


Das müßte B dann beweisen.
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