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Person A hat einen Arbeitgeber X, welcher nebenbei Immobilien verkauft, jedoch das Hauptgeschäft ist Bestandskundenbetreuung von einem Telefonanbieter und der Verkauf von Gewinnspiellosen am Telefon.
Person A hat nun im Handelsregisterauszug gesehen, dass unter Wirtschaftszweige/Branche nach NACE-Code steht, "Vermietung von fremden Grundstücken". Mehr nicht.
Ist es nicht Pflicht, dass der Arbeiteber X auch seine anderen Tätigkeiten aufführt? Was kann Person A dagegen unternehmen?
es kommt m.E. drauf an, mit welcher Rechtsform der Arbeitgeber selbständig ist.
Beispiel: Arbeitgeber (AG) hat ein Gewerbe angemeldet und lässt sich als Einzelunternehmen (§ 19.1 HGB) im HR A eintragen. Dort dürfte eigentlich ein Punkt sein "Gegenstand / Zweck des Unternehmens", den er angibt: hier "Vermietung von fremden Grundstücken"..
Es hat hier allerdings nur deklaratorischen aber keinen konstitutiven Charakter ! d.H es wäre völlig ok, so wie es in Ihrem Beispiel im HR drinsteht.
anders sieht es in diesem Falle aus:
AG selbständiger Dachdeckermeister mit Dachdeckerfirma als GmbH. Diese wird im HRB eingetragen, wo auch der Gegenstand der Firma hinterfragt wird (hier hat man auch die Publizitätspflicht)..
Nebenbei macht AG aber auch noch Malerarbeiten. Hier wäre es fürs HR ok, würde aber gegen die Handwerkskammer verstossen, es sei denn, AG stellt einen Malermeister ein. Eintragungsmässig wäre es aber ok, aber recht aufwendig, da jede Änderung dem HR gemeldet und geändert werden muss, daher scheuen auch viele die Form der GmbH...u.a......
Aus meiner Sicht, ist es also ok, wie AG es eintragen hat lassen, aber bin selbst nur Laie, hoffe demnach, dass ich da relativ richtig liege mit meiner Antwort....(?!)
Viele Grüße _________________ Recht haben ist nicht gleich Recht kriegen !
Gerne nehme ich reichlich grüne Punkte entgegen
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