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Vorgehen bei zivilrechtlicher Angelegenheit?!

 
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BurakaZ
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 04.01.2007
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 04.01.07, 12:34    Titel: Vorgehen bei zivilrechtlicher Angelegenheit?! Antworten mit Zitat

Hallo!

EDIT:
Ich glaube ich hab meinen Post ein wenig falsch formuliert... im folgendenen nun editiert:

Person B wurde im Juli 2006 über die Plattform 'Internetauktionshaus [Name geändert]' um ca. 200 EUR betrogen. Der Verkäufer D hat trotz sofortiger Zahlung den Artikel nicht zugesendet.
Daraufhin hat Person B eine Strafanzeige aufgegeben. 5 Monate später im Dezember wurde das Ermittlungsverfahren nun eingestellt, da bereits eine Strafe aufgrund anderer Straftaten auf den Angeklagten D verhängt wurde.

Und dazu meine Frage: Wie leitet man ein Zivilrechtliches Verfahren ein?
Und wie stehen die Chancen von Person B das Geld wieder zu bekommen?
Person B ist noch Schüler und arbeitet nicht.
200 EUR sind eine menge Geld für Person B!

Und nochmal ein Fazit zum Beschuldigten D: Er ist der Polizei schon bekannt und vorbestraft. Er hat einige Betrüge bei Internetauktionshaus [Name geändert] in dieser Zeit durchgeführt.

Ich freue mich auf eure Antworten!

Grüße
Burak


Zuletzt bearbeitet von BurakaZ am 04.01.07, 13:08, insgesamt 1-mal bearbeitet
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RAKutz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 124
Wohnort: Würzburg

BeitragVerfasst am: 08.01.07, 20:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich darf davon ausgehen, dass B als Käufer vom Vertrag noch nicht zurückgetreten ist und dies D mitgeteilt hat. Damit kann B den D augenblicklich nur auf Erfüllung des Kaufvertrages verklagten gem. § 433 BGB. Sollte B zurückgetreten sein, so besteht ein Rückgewährschuldverhältnis und B kann das Geld von D zurückfordern. Hier kann B einen Mahnbescheid beantragen oder Klage einreichen.

Hoffe, das hilft.

RA Kutz
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