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Verfasst am: 04.01.07, 12:34 Titel: Vorgehen bei zivilrechtlicher Angelegenheit?!
Hallo!
EDIT:
Ich glaube ich hab meinen Post ein wenig falsch formuliert... im folgendenen nun editiert:
Person B wurde im Juli 2006 über die Plattform 'Internetauktionshaus [Name geändert]' um ca. 200 EUR betrogen. Der Verkäufer D hat trotz sofortiger Zahlung den Artikel nicht zugesendet.
Daraufhin hat Person B eine Strafanzeige aufgegeben. 5 Monate später im Dezember wurde das Ermittlungsverfahren nun eingestellt, da bereits eine Strafe aufgrund anderer Straftaten auf den Angeklagten D verhängt wurde.
Und dazu meine Frage: Wie leitet man ein Zivilrechtliches Verfahren ein?
Und wie stehen die Chancen von Person B das Geld wieder zu bekommen?
Person B ist noch Schüler und arbeitet nicht.
200 EUR sind eine menge Geld für Person B!
Und nochmal ein Fazit zum Beschuldigten D: Er ist der Polizei schon bekannt und vorbestraft. Er hat einige Betrüge bei Internetauktionshaus [Name geändert] in dieser Zeit durchgeführt.
Ich freue mich auf eure Antworten!
Grüße
Burak
Zuletzt bearbeitet von BurakaZ am 04.01.07, 13:08, insgesamt 1-mal bearbeitet
ich darf davon ausgehen, dass B als Käufer vom Vertrag noch nicht zurückgetreten ist und dies D mitgeteilt hat. Damit kann B den D augenblicklich nur auf Erfüllung des Kaufvertrages verklagten gem. § 433 BGB. Sollte B zurückgetreten sein, so besteht ein Rückgewährschuldverhältnis und B kann das Geld von D zurückfordern. Hier kann B einen Mahnbescheid beantragen oder Klage einreichen.
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