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Ein Paar unterschreibt einen Bauspardarlehensvertrag, Sie ist jedoch Hauptschuldner. wegen geregelten Einkommens.
Von dem Bauspardarlehen wird die gemeinsame Wohnung renoviert, die Er irgendwann erben wird. Es kommt zur Trennung, Sie zieht demnächst aus.
Was kann Sie tun, um aus dem Vertrag rauszukommen bzw. sich gegenüber Ihm abzusichern? Er bleibt in der renovierten Wohnung wohnen.
Wird die Bank einem Schuldnerwechsel zustimmen? Was gibt es da für Möglichkeiten? Oder sollte man sich im Verhältnis Sie-Ihm durch einen Vertrag absichern?
Was für Möglichkeiten gibt es da so? Was meint Ihr
Sie ist jedoch Hauptschuldner. wegen geregelten Einkommens.
Das wird Sie auch bleiben, denn warum sollte die Bank einen guten Zahler gegen einen schlechten tauschen.
Zitat:
Ein Paar unterschreibt einen Bauspardarlehensvertrag,
Wenn beide unterschrieben haben dann sollten auch beide zahlen. Sobald aber einer nicht zahlt wird die Bank den anderen auch alleine heranziehen. Der Bank ist das egal.
Böse wäre es zu verschwinden, dann wir die Bank den anderen pfänden und notfalls die Wohnung versteigern wenn er "Er irgendwann erben wird"
Er soll umschulden und den alten Vertrag damit abzahlen. Das kann er bei der selben oder einer anderen Bank. Dann ist Ihr Vertrag auch weg.
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
Dass die Bank den anderen heranzieht, wenn der andere nicht zahlt ist klar. Aber wenn beide nicht zahlen, werden sie sich wohl erst an den Hauptschuldner wenden oder seh ich das falsch?
Zur Umschuldung bleibt die Frage, ob die Bank ihm aufgrund der Selbstständigkeit einen Kredit alleine gewährt zur Abbezahlung des alten, wenn sie ihn schon bei dem Bausparvertrag nicht als Hauptschuldner wollten. da kenn ich mich allerdings nich genug aus.
ich weiss nicht wie bei dem paar die Stimmung zur Zeit ist nach der Trennung. Wenn er sich weigert so eine Umschuldung anzustreben, was für Druckmittel / Ansprüche hätte sie gegen ihn?
1/10 der Raten ist bereits zurückgezahlt worden noch während der Beziehung. Wenn sie danach noch weiter dafür aufkommen müsste ohne in der Wohnung zu leben, müsste sie doch gewisse Ansprüche gegen Ihn haben, da sein Vermögen durch die Renovierung gemehrt wurde??!
Dass die Bank den anderen heranzieht, wenn der andere nicht zahlt ist klar. Aber wenn beide nicht zahlen, werden sie sich wohl erst an den Hauptschuldner wenden oder seh ich das falsch?
Wenn zwei einen Kredit nehmen gibts keine Haupt oder Nebenschuldner, die Bank wird bei beiden Vollstrecken bis Sie das Geld hat. Nix 50/50 oder so. Wer hat der zahlt.
Zitat:
Wenn er sich weigert so eine Umschuldung anzustreben, was für Druckmittel / Ansprüche hätte sie gegen ihn?
Keine. Man hat nur den Anspruch das er die Hälfte eines gemeisamen Kredits zahlt. Nur wenn der nichts hat, kann man nichts holen.
Zitat:
Wenn sie danach noch weiter dafür aufkommen müsste ohne in der Wohnung zu leben, müsste sie doch gewisse Ansprüche gegen Ihn haben, da sein Vermögen durch die Renovierung gemehrt wurde??!
Nein, vermehrt wurde das Vermögen der Besitzer der Wohnung. Und ohne Vertrag hat man keinerlei Ansprüche.
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
Nein, vermehrt wurde das Vermögen der Besitzer der Wohnung. Und ohne Vertrag hat man keinerlei Ansprüche.
das ist formal falsch, und inhaltlich irreführend.
Ohne Zweifel hat sie die Renovierung der Wohnung (die seinen Eltern gehört) bezahlt. Gäbe es nun keinen Vertrag zwischen ihr und diesen, so gäbe es keinen Rechtsgrund für diese Zahlung und sie hätte einen Anspruch auf Rückerstattung aus ungerechtfertigter Bereicherung (BGB § 812).
Viel wahrscheinlicher ist jedoch, dass damals ein Vertrag geschlossen wurde.
Dies könnte ein Schenkungevertrag (BGB § 516 ff) gewesen sein. In diesem Fall besteht zunächst einmal kein Erstattungsanspruch.
Ausnahmen könnten sein
* Rückforderung wegen Widerruf der Schenkung (BGB § 530)
* Rückforderung wegen Verarmung des Schuldners (BGB § 528)
* Vieleicht wurden Auflagen vereinbart /BGB § 525)
Es könnte auch ein Darlehen gewesen sein (BGB § 488 ff)
In diesem Fall bestünde ein Anspruch nach Kündigung des Kredites mit 3monatlicher Kündigungsfrist.
In diesem Fall könnte auch ein Mietvertrag bestanden haben, und die Renovierungskosten könnten eine Vorauszahlung auf den Mietzins gewesen sein.
Ob und welcher Vertrag zustande gekommen ist, hängt davon ab, was bei der damaligen Finanzierung (ausdrücklich, stillschweigend oder konkludent) vereinbart wurde. Weiterhin stellt sich natürlich das Problem der Beweisbarkeit...
Wäre das Paar verheiratet gewesen, würden hier der Zugewinnausgleich greifen. Bei unverheirateten Paaren, kann man nur auf die normalen vertragsrechtlichen Vorschriften zurückgreifen.
Da warscheinlich (bis jetzt) nicht schriftlich festgehalten ist, sollte jetzt dringend ein schriftlicher Vertrag zwischen ihr und ihm oder seinen Eltern aufgesetzt werden, in dem festgehalten wird, welche Forderungen bestehen, wie diese rückgezahlt werden, wie diese abgesichert werden und welches die Folgen von fehlender/verspäteter Zahlungen sind.
All dies gilt im Verhältnis zwischen ihm, ihr und den Eltern.
Im Verhältnis zwischen ihr und der Bank ist bereits alles gesagt. Die Bank kann sie aus der Haftung entlassen, muss dies aber nicht (und wird dies wahrscheinlich auch nicht).
Vieleicht ist eine Haftentlassung gegen eine Bürschaft der Eltern von ihm bzw. Grundschuldabsicherung möglich.
Bei einer Schenkung oder einem Darlehn ist es sicher nötig das die Eltern davon wissen.
Vermutlich haben die sich nur Ihre Wohnung schön eingerichtet. Ein paar Möbel, eine Einbauküche, eine neues Bad.
Daraus wird es schwer einen Kreditvertrag mit den Eltern zu basteln.
Wenn jedoch was vereinbart wurde.... muss man es beweisen
Zitat:
Viel wahrscheinlicher ist jedoch, dass damals ein Vertrag geschlossen wurde.
Das ist formal geraten, und inhaltlich irreführend.
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
Vielen Dank für die Antworten und die Diskussion.
Die Eltern von Ihm sind wohl sehr vernünftig und wollen den Darlehensvertrag auf sich umschreiben lassen ( wenn die Bank das macht und Sie damit aus der Haftung entlässt, aber da stehen die Chancen wohl recht gut, denn das Paar war noch ziemlich jung, also dürften da Eltern mindestens gleichwertige Schuldner sein).
Alternativ könnten sie ja dann einen umschuldungskredit aufnehmen.
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