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Roxana190105 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 03.01.2007 Beiträge: 3
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Verfasst am: 04.01.07, 23:43 Titel: Auskunft bei Gewerbeamt über eine GbR |
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Hallo !
Person A und Person B gründen zusammen eine GbR. Die Firma macht Verluste und ist dann irgendwann überschuldet. Die Gläubiger holen sich bei dem zuständigen Gewerbeamt Auskunft über diese GbR. Aus dieser Auskunft ist zu entnehmen, dass nur die Person A Inhaber der Firma ist / war, was nicht stimmt. Person A weisst das Gewerbeamt darauf hin dass Person A und Person B die Inhaber und Haftende Gesselschafter der GbR sind.Das Gewerbeamt reagiert nicht.
Meine Frage ist.
Ist da Gewerbeamt verpflichtet Auskunft über eine GbR mit beiden gesselschafter zu erteilen oder kann die behörde einfach nur den einen Gesselschafter als Inhaber angeben. |
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stgtklaus Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 29.10.2004 Beiträge: 2745
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Verfasst am: 05.01.07, 09:20 Titel: |
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Also eine GbR wird unter dem Namen der jeweiligen Inhabern geführt.
Malerwerkstatt Uwe Müller und Peter Mayer GbR wäre so eine. Bei so einer Gesellschaft haften beide voll. Dh. die Gläubiger können sich aussuchen bei wem Sie pfänden oder auch bei beiden.
Das Gewerbeamt kann nicht sagen wer eine GbR ist denn nicht diese sondern die jeweiligen Gesellschafter haben normalerweise einen Gewerbeschein. Kann natürlich sein das Ihr Partner den erst gar nicht hatte.
Daher ist es wichtig wer - GENAU - Verträge und Aufträge erteilt hat.
Klaus
GbR sind schei... _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung. |
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Roxana190105 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 03.01.2007 Beiträge: 3
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Verfasst am: 05.01.07, 16:56 Titel: |
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Danke für die Antwort !
Das bedeutet dass der Gläubiger der Forderungen gegen die GbR stellt
hat keine möglichkeit zu erfahren wer tatsächlich zu dieser GbR gehört und auch dafür haftet????
Er kennt nähmlich nur einen der Gesselschafter.
Bedeutet das für den Gläubiger dass er nur bei Person A Vollstrecken kann ?
Was ist wenn Person A EV abgegeben hat, haftet die Person B nicht für die Schulden der GbR ?
Bitte um Antwort |
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Roxana190105 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 03.01.2007 Beiträge: 3
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Verfasst am: 05.01.07, 17:02 Titel: |
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....Es ist mir bekannt dass beide Gesselschafter ein Gewerbeschein angemeldet hatten.
Beiden haben den auch wieder abgemeldet.
Der Gläbiger hatte bei Gewerbeamt nachgefragt weil die GbR hies zb. Mayer GbR
also es war nicht ersichtlich wer den genau die Inhaber war.
In diesem Fall sollte doch das Gewerbeamt beide Gewerben raussuchen mussen !!??!! Und nicht nur eine ?!?
Bitte um ANtwort |
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stgtklaus Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 29.10.2004 Beiträge: 2745
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Verfasst am: 06.01.07, 10:55 Titel: |
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"Mayer GbR " kann die GbR nicht heissen, dazu gibt es Regeln. Wenn mir eine Mayer GbR einen Auftrag erteilen würde würde ich den Mayer heranziehen (bzw ablehnen)
Was machen Sie denn so einen Terz. Senden Sie dem Gläubiger ein Fax mit der genauen Firmierung und den Inhabern.
Ich würde bei so einem doofen Gläubiger erst mal die Rechnung und den Auftrag prüfen. Evtl hat Person A nichts mit dem Auftrag zu tun
| Zitat: | | hat keine möglichkeit zu erfahren wer tatsächlich zu dieser GbR gehört und auch dafür haftet???? |
Das steht im Briefkopf - ist jedenfalls so Vorschrift
| Zitat: | | Er kennt nähmlich nur einen der Gesselschafter. |
Eine Gbr hat keine Gesellschafter
Klaus
P.S. Wollen Sie vollstrecken und wissen nicht wie. Dann stellen Sie die Fragen anders. _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung. |
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*P* Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 20.03.2006 Beiträge: 3613
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Verfasst am: 06.01.07, 11:28 Titel: |
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| stgtklaus hat folgendes geschrieben:: | | Eine Gbr hat keine Gesellschafter |
Sondern ?
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stgtklaus Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 29.10.2004 Beiträge: 2745
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*P* Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 20.03.2006 Beiträge: 3613
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Verfasst am: 06.01.07, 12:08 Titel: |
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Und was willst du mir damit sagen ?
Oder: Was sagt der link anderes ?
| Wikipedia hat folgendes geschrieben:: | | Sie kann die Namen aller Gesellschafter |
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stgtklaus Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 29.10.2004 Beiträge: 2745
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Verfasst am: 06.01.07, 12:36 Titel: |
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Na, lesen muss man selber
| Zitat: | | Als nichtkaufmännische Gesellschaft führt sie keine Firma im eigentlichen Sinne: Diese ist gem. § 17 I HGB den Kaufleuten bzw. Handelsgesellschaften vorbehalten. Sie kann die Namen aller Gesellschafter mit einem die GbR andeutenden Zusatz führen. Zulässig ist aber auch die Führung einer firmenähnlichen Bezeichnung, vgl. nur die "ARGE Weißes Ross", BGHZ 146, 341. |
Also Uwe Müller und Peter Mayer GbR nicht Weltkonzern Gbr mit Geschäftsführer Peter Müller
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung. |
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*P* Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 20.03.2006 Beiträge: 3613
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Verfasst am: 07.01.07, 11:56 Titel: |
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| stgtklaus hat folgendes geschrieben:: | | Na, lesen muss man selber |
Dessen bin ich schon mächtig.
Trotz allem haben deine weiteren Ausführungen nur etwas mit der Firma zu tun, die Aussage "Eine GbR hat keine Gesellschafter" ist schlichtweg falsch.
Ich hoffe, du bist dir über den Begriff "Firma" im HGB-Sinne im klaren......
Gruß
der Petz |
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towel day FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.05.2006 Beiträge: 1162
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Verfasst am: 07.01.07, 12:29 Titel: |
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| stgtklaus hat folgendes geschrieben:: | | Also Uwe Müller und Peter Mayer GbR nicht Weltkonzern Gbr mit Geschäftsführer Peter Müller | Lässt man den "Weltkonzern" mal aussen vor, ist die Aussage genauso falsch, wie die mit den Gesellschaftern (wobei die schon ziemlich schräg ist).
Eine GbR kann zwar keine Firma, wohl aber eine Phantasiebezeichnung führen. Die Angabe der Gesellschafter(sic!)namen ist in dieser Bezeichnug nicht erforderlich. Die GbR kann z.B. jederzeit die Bezeichnung "Horaxdax-GbR" führen.
Wenn Sie ein wenig im Forum (Archiv) blättern, werden Sie dazu allerhand erhellendes finden. _________________ Gruß
towel day
zerfrettelter Grundwanzling |
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PSA FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.12.2006 Beiträge: 30
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Verfasst am: 07.01.07, 12:40 Titel: |
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Als ich zusammen mit einem Freund eine "Firma" gründete und das Ganze als GbR eingetragen wurde, erstellten und unterschrieben wir einen GESELLSCHAFTERVERTRAG. Ist doch also davon auszugehen, dass wir Gesellschafter sind, oder?!
Welche Bezeichnung führt man denn sonst in dieser Situation?
Mfg PSA _________________ Outside of a book, a dog is a men´s best friend.
Inside of a dog, it´s to dark to read! |
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stgtklaus Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 29.10.2004 Beiträge: 2745
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Verfasst am: 07.01.07, 15:05 Titel: |
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@towel day
Wir wäre es mit einer Quelle diese Info,
hier einer meiner Quellen
http://www.wuerzburg.ihk.de/index.php?id=87
Auf Firmenschild am Laden kann man sicher auch die Bezeichnung "Horaxdax-GbR" führen. Die Frage hier zielt aber eher auf Geschäftspapiere ab, hier Aufträge und Rechnungen.
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung. |
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towel day FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.05.2006 Beiträge: 1162
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Verfasst am: 07.01.07, 16:38 Titel: |
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| stgtklaus hat folgendes geschrieben:: | Wir wäre es mit einer Quelle diese Info,
hier einer meiner Quellen | Danke, aber ich halte mich lieber an das Gesetz, bzw. einen Kommentar zum HGB.
| Zitat: | | Auf Firmenschild am Laden kann man sicher auch die Bezeichnung "Horaxdax-GbR" führen. Die Frage hier zielt aber eher auf Geschäftspapiere ab, hier Aufträge und Rechnungen. | Was in den Geschäftsbriefen zu stehen hat ergibt sich u.a. aus § 15b GewO. Das hat aber nichts damit zu tun, unter welcher Bezeichung die GbR im Geschäftsleben auftritt. _________________ Gruß
towel day
zerfrettelter Grundwanzling |
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