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R-Gespräch Annahme

 
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stappi
Gast





BeitragVerfasst am: 08.12.04, 09:12    Titel: R-Gespräch Annahme Antworten mit Zitat

Hallo!

Eine Frage:

Wenn ein 14-jähriges Kind an dem Telefonanschluss der Eltern ein teures R-Gespräch annimmt, sind dann die Eltern zur Zahlung der Telefonrechnung verpflichtet? Schließlich ist das Kind ja noch nicht voll geschäftsfähig.

Gruß

Sascha
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Gastologe
Gast





BeitragVerfasst am: 08.12.04, 14:46    Titel: Antworten mit Zitat

Vetragspartner des Telekommunikationsunternehmens ist der Anschlussinhaber. Deshalb ist dieser auch für die entstehenden Kosten verantwortlich (auch wenn Kinder 0190er Nummern anrufen!).
Den Eltern bleibt nur, entsprechende Vorsorge vor "Missbrauch" zu treffen.
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Arne
Gast





BeitragVerfasst am: 16.12.04, 17:30    Titel: Antworten mit Zitat

nachgehakt:

Wenn man dem Kind verbietet,irgendwen anzurufen - das R-Spräch aber angenommen wird, wie sihet es mit der Aufsichtspflicht aus - es hat ja nicht angerufen Winken
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Karsten
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 18.12.04, 17:48    Titel: Antworten mit Zitat

Worin soll die Aufsichtspflicht denn hier bestehen?
Die kann bei einem Telefongespräch wohl kaum vernachlässigt worden sein.
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chst
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.12.2004
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 20.12.04, 07:58    Titel: Antworten mit Zitat

Gastologe hat folgendes geschrieben::
Vetragspartner des Telekommunikationsunternehmens ist der Anschlussinhaber. Deshalb ist dieser auch für die entstehenden Kosten verantwortlich (auch wenn Kinder 0190er Nummern anrufen!).
Den Eltern bleibt nur, entsprechende Vorsorge vor "Missbrauch" zu treffen.


Kann der Vertragspartner nachweisen, Maßnahmen ergriffen zu haben, die einen Mißbrauch ausschließen, so haftet er nicht mehr für entstehende Kosten.

So ein Beispiel das mir letzens untergekommen ist: Ein Unternehmer hatte Sperren gegen 0190-Nummern in seine Telefonanlage einbauen lassen, die anschließend aber von einem Mitarbeiter manipuliert woreden ist, der danach teure Telefonate führte. Der Unternehmer wurde hatte nach einem Gerichtsurteil hier die entstandenen Kosten nicht zu tragen.
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