Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Wenn ein 14-jähriges Kind an dem Telefonanschluss der Eltern ein teures R-Gespräch annimmt, sind dann die Eltern zur Zahlung der Telefonrechnung verpflichtet? Schließlich ist das Kind ja noch nicht voll geschäftsfähig.
Vetragspartner des Telekommunikationsunternehmens ist der Anschlussinhaber. Deshalb ist dieser auch für die entstehenden Kosten verantwortlich (auch wenn Kinder 0190er Nummern anrufen!).
Den Eltern bleibt nur, entsprechende Vorsorge vor "Missbrauch" zu treffen.
Wenn man dem Kind verbietet,irgendwen anzurufen - das R-Spräch aber angenommen wird, wie sihet es mit der Aufsichtspflicht aus - es hat ja nicht angerufen
Vetragspartner des Telekommunikationsunternehmens ist der Anschlussinhaber. Deshalb ist dieser auch für die entstehenden Kosten verantwortlich (auch wenn Kinder 0190er Nummern anrufen!).
Den Eltern bleibt nur, entsprechende Vorsorge vor "Missbrauch" zu treffen.
Kann der Vertragspartner nachweisen, Maßnahmen ergriffen zu haben, die einen Mißbrauch ausschließen, so haftet er nicht mehr für entstehende Kosten.
So ein Beispiel das mir letzens untergekommen ist: Ein Unternehmer hatte Sperren gegen 0190-Nummern in seine Telefonanlage einbauen lassen, die anschließend aber von einem Mitarbeiter manipuliert woreden ist, der danach teure Telefonate führte. Der Unternehmer wurde hatte nach einem Gerichtsurteil hier die entstandenen Kosten nicht zu tragen.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.