Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Garantie bei bestimmten Artikeln ausschließen
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Garantie bei bestimmten Artikeln ausschließen

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Medien u. Wettbewerb
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
yamanose
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.02.2005
Beiträge: 180

BeitragVerfasst am: 09.01.07, 18:18    Titel: Garantie bei bestimmten Artikeln ausschließen Antworten mit Zitat

Angenommen jemand möchte auf seiner Privaten-Internetwebseite eine shop-Software installieren um dort monatlich Artikel in Wert von 90,00 Euro umzusetzen.

Reicht es dann wenn ein Impressum angegeben wird oder müssen agb`s formuliert werden evtl. ein Rückgaberecht?
Es ist eher ein privates Hobby.

Wenn trotzdem AGB`s formuliert werden müssten könnte man dann die gesetzliche Garantie von 2 Jahren ausschliesen ?

Da es künstlerisch angefertigte Artikel sind.

Vielen Dank!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Smiler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 09.01.07, 18:40    Titel: Antworten mit Zitat

Äh
Vielleicht mal ein zwei drei Bücher kaufen?
Zitat:
gesetzliche Garantie von 2 Jahren ausschliesen

Die kann nichts und niemand ausschließen, da es diese nicht gibt.

Zitat:
Angenommen jemand möchte auf seiner Privaten-Internetwebseite eine shop-Software installieren um dort monatlich Artikel in Wert von 90,00 Euro umzusetzen.

Privat und Shop geht irgendwie nicht zusammen.
Zitat:
Es ist eher ein privates Hobby
.
Zur Definition gewerblich die hiesige Suche nutzen. Smilie

Zitat:
Da es künstlerisch angefertigte Artikel sind.

Omas Kuchen ist auch eine künstlerische Leistung, schmecken sollte er trotzdem. Smilie
_________________
Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 10.01.07, 01:57    Titel: Re: Garantie bei bestimmten Artikeln ausschließen Antworten mit Zitat

yamanose hat folgendes geschrieben::
monatlich Artikel in Wert von 90,00 Euro umzusetzen.


Auf Dauer angelegt, Gewinnerzielungsabsicht - hallo Gewerblichkeit! Cool

yamanose hat folgendes geschrieben::
müssen agb`s formuliert werden


AGB muß man nicht haben.

yamanose hat folgendes geschrieben::
evtl. ein Rückgaberecht?


Rückgaberecht muß man nicht haben. Wohl aber ein Widerrufsrecht, wenn man gewerblich im Wege des Fernabsatzes verkauft.

yamanose hat folgendes geschrieben::
Es ist eher ein privates Hobby.


Mit dem Hobby Geld verdienen möchten viele - vorbei am Finanzamt und den Verbraucherschutzvorschriften...

yamanose hat folgendes geschrieben::
könnte man dann die gesetzliche Garantie von 2 Jahren ausschliesen ?


Jedenfalls nicht mit der Begründung:

yamanose hat folgendes geschrieben::
Da es künstlerisch angefertigte Artikel sind.


Ein möglicher Ansatzpunkt: werden die Artikel speziell auf Kundenwunsch und nach Kundenspezifikation ("malen Sie mir ein Bild vom Eiffelturm vor grünem Hintergrund") hergestellt, wäre dies ein möglicher Ausschlußgrund für das Widerrufsrecht nach §312d IV (1) BGB.
Die gesetzliche Gewährleistung kann man aber als Gewerblicher keinesfalls ausschließen.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Medien u. Wettbewerb Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.