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Gitarre per GLS versand-Hals gebrochen

 
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puztzmissy
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 11.01.2007
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 11.01.07, 11:18    Titel: Gitarre per GLS versand-Hals gebrochen Antworten mit Zitat

Hallo,

Also wir nehmen mal an Person A hat eine E-Gitarre per GLS verschickt. Kam trotz guter Verpackung (extra Gitarrenkarton) zerbrochen an. Der Hals war gebrochen. Böse
Da der Empfänger unterschrieben hat sagt GLS natürlich das sie nicht haften.
Ist der Spediteur irgendwie zur Verantwortung zu ziehen?
Nebenfrage wenn Person A Privatperson ist (z.B. Internetauktionshaus [Name geändert]-Verkauf) muß Sie dem Käufer das Geld erstatten?

MFG Anette


Zuletzt bearbeitet von puztzmissy am 11.01.07, 11:53, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Gast






BeitragVerfasst am: 11.01.07, 11:46    Titel: Antworten mit Zitat

Liebes FDR-Mitglied,

wie Sie sicher in unserer Juriquette gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Bitte helfen Sie unserem Forum, in dem Sie Ihren Beitrag so umformulieren (in Ihrem Beitrag rechts den Button "edit" anklicken), dass daraus eine allgemeine Fragestellung zur Rechtslage entsteht.

Achten Sie bitte auf diesen Grundsatz bei jedem weiteren Posting.

Die Antworter bitten wir darum, auch auf individuelle konkrete Fragestellungen nur mit relevanten Transparenzinformationen (Gesetze, Verordnungen, Urteile, Leitsätze, Informationsquellen, Links usw. ) zu antworten. Diese Informationen dienen der Förderung der Rechtskunde bzw. dem allg. Rechtsverständnis.

Es bedankt sich für die Beachtung
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Günni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.12.2004
Beiträge: 1232

BeitragVerfasst am: 11.01.07, 16:11    Titel: Re: Gitarre per GLS versand-Hals gebrochen Antworten mit Zitat

puztzmissy hat folgendes geschrieben::
Hallo,

Also wir nehmen mal an Person A hat eine E-Gitarre per GLS verschickt. Kam trotz guter Verpackung (extra Gitarrenkarton) zerbrochen an. Der Hals war gebrochen. Böse
Da der Empfänger unterschrieben hat sagt GLS natürlich das sie nicht haften.
Ist der Spediteur irgendwie zur Verantwortung zu ziehen?
Nebenfrage wenn Person A Privatperson ist (z.B. Internetauktionshaus [Name geändert]-Verkauf) muß Sie dem Käufer das Geld erstatten?

MFG Anette


GLS hat bei der übernahme lediglich die äußerlich einwandfreie Beschaffenheit beststätigt, da sie ja keine Röntgenagen haben. Der Geschädigte muss somit nachweisen, dass die Ware auf dem Transportweg beschädigt wurde. Unter Umständen kann hier ein Gutachten eines Havariekommissars weiterhelfen.

Ich stelle mir allerdings die Frage, wie ein Gitarrenhals beim Transport brechen kann, ohne an der Verpackung Spuren zu hinterlassen?

Zur Nebenfrage: Das ist vom Erfüllungsort abhängig. Die Frage kannst du ja mal im Schadens- und Produkthaftungsrecht stellen.
_________________
mfg


Günni
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