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Verfasst am: 11.01.07, 11:18 Titel: Gitarre per GLS versand-Hals gebrochen
Hallo,
Also wir nehmen mal an Person A hat eine E-Gitarre per GLS verschickt. Kam trotz guter Verpackung (extra Gitarrenkarton) zerbrochen an. Der Hals war gebrochen.
Da der Empfänger unterschrieben hat sagt GLS natürlich das sie nicht haften.
Ist der Spediteur irgendwie zur Verantwortung zu ziehen?
Nebenfrage wenn Person A Privatperson ist (z.B. Internetauktionshaus [Name geändert]-Verkauf) muß Sie dem Käufer das Geld erstatten?
MFG Anette
Zuletzt bearbeitet von puztzmissy am 11.01.07, 11:53, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Ihr FDR-Moderatorenteam
Also wir nehmen mal an Person A hat eine E-Gitarre per GLS verschickt. Kam trotz guter Verpackung (extra Gitarrenkarton) zerbrochen an. Der Hals war gebrochen.
Da der Empfänger unterschrieben hat sagt GLS natürlich das sie nicht haften.
Ist der Spediteur irgendwie zur Verantwortung zu ziehen?
Nebenfrage wenn Person A Privatperson ist (z.B. Internetauktionshaus [Name geändert]-Verkauf) muß Sie dem Käufer das Geld erstatten?
MFG Anette
GLS hat bei der übernahme lediglich die äußerlich einwandfreie Beschaffenheit beststätigt, da sie ja keine Röntgenagen haben. Der Geschädigte muss somit nachweisen, dass die Ware auf dem Transportweg beschädigt wurde. Unter Umständen kann hier ein Gutachten eines Havariekommissars weiterhelfen.
Ich stelle mir allerdings die Frage, wie ein Gitarrenhals beim Transport brechen kann, ohne an der Verpackung Spuren zu hinterlassen?
Zur Nebenfrage: Das ist vom Erfüllungsort abhängig. Die Frage kannst du ja mal im Schadens- und Produkthaftungsrecht stellen. _________________ mfg
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