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ADR - Beförderung (verdünntes) Königswasser

 
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Ka
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.07.2005
Beiträge: 46

BeitragVerfasst am: 05.12.06, 08:53    Titel: ADR - Beförderung (verdünntes) Königswasser Antworten mit Zitat

Guten Morgen liebe Gefahrgut-Experten,
folgende Frage
Gemäß Punkt 2.2.8.2.2. ADR sind "UN 1798 GEMISCHE AUS SALPETERSÄURE UND SALZSÄURE" nicht zur Beförderung zugelassen.
Ich weiß, dass sich dieser Punkt "früher" auf reines Königswasser bezog und dies auch so in der ADR drin stand.
Die Frage ist nun, was genau in der aktuellen Fassung damit gemeint ist bzw. wie diese zu verstehen ist. Bezeichnet die Formulierung
- Mischungen, die NUR aus Salpetersäure und Salzsäure bestehen
oder auch
- Mischungen, die aus Salpetersäure, Salzsäure und zusätzlich einem großen Teil Wasser bestehen? (also quasi "verdünntes Königswasser")

Ich wäre sehr dankbar für Hinweise!
Vielen Dank,
mit freundlichen Grüßen
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Cathe
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.09.2006
Beiträge: 191

BeitragVerfasst am: 05.12.06, 14:02    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

es heißt ja Gemische aus Salpetersäure und Salzsäure.

Damit ist unter anderem Königwasser gemeint, aber auch alle anderen Mischungen bzw Mischungsverhältnisse.

In wenigen Tagen erscheint ja das neue ADR 2007, ich weiß noch nicht was dort drin steht.

Vielleicht wissen die Experten mehr:

http://www.gefahrgut-foren.de/

MfG
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