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Versäumnisurteil

 
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Paganina
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.12.2004
Beiträge: 77

BeitragVerfasst am: 07.01.07, 11:45    Titel: Versäumnisurteil Antworten mit Zitat

hallo an alle,

ist es möglich, gegen ein Versäumnisurteil ( egal wie es zustande kam) Einspruch einzulegen?
Wie funktioniert das?

Paganina
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kuaja
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.05.2005
Beiträge: 1606

BeitragVerfasst am: 07.01.07, 12:13    Titel: Antworten mit Zitat

ähm?

In der Sache X ./. Y
lege ich gegen das Versäumnisurteil Einspruch ein.
Begründung: blabla

Falls vorm LG, darf soetwas eh nur ein Anwalt machen.
_________________
Du kommst eigentlich mit jedem zurecht, auch wenn manche Situationen mitunter schwierig sind, weil deine Mitschüler dich sehr mögen und dich mit ihrer Zuneigung gar nicht in Ruhe lassen können.
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Paganina
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.12.2004
Beiträge: 77

BeitragVerfasst am: 07.01.07, 13:08    Titel: Antworten mit Zitat

oh danke, das hilft mir schonmal weiter.

lg

Paganina
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RAKutz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 124
Wohnort: Würzburg

BeitragVerfasst am: 08.01.07, 20:09    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ohne päpstlicher als der Papst sein zu wollen, aber ein Einspruch brauch´ nicht begründet zu werden. Gem. § 340 II Nr. 1 und 2 ZPO muss lediglich das Urteil bezeichnet werden, gegen das Einspruch eingelegt wird und die Erklärung abgegeben werden, dass Einspruch eingelegt wird.

Ferner sind entsprechende Angriffs- und Verteidigungsmittel noch vorzutragen, sollte dies noch nicht geschehen sein.

Gruß

RA Kutz
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