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recht.de :: Thema anzeigen - Einzugsermächtigung erteilt - nicht genutzt? Rechtslage?
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Einzugsermächtigung erteilt - nicht genutzt? Rechtslage?

 
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Chrisonrecht
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 08.01.2007
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 08.01.07, 17:16    Titel: Einzugsermächtigung erteilt - nicht genutzt? Rechtslage? Antworten mit Zitat

Hallo liebe Forum-User!

Folgendes Problem habe ich und hoffe auf einen Rat:

Ich habe eine Mitgliedsschaft bei einem Sonnenstudio mit dem Pauschalangebot. Nun wollte ich das Ganze kündigen. Das habe ich auch getan, nur leider war ich als Kunde nie bei dem Sonnenstudio erfasst.

Nun hab ich also auch die 2 Jahre kein Beitrag gezahlt, da die nie was abgebucht haben. Durch meine Kündigung hab ich das Sonnenstudio drauf aufmerksam gemacht. Nun kann ich mich sicher auf eine hohe Rechnung gefasst machen.

Was kann ich da nun tun? Muss ich den ganzen Betrag zahlen und wenn ja, alles auf einmal?

Gruß

Christian
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Holzschuher
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 08.01.07, 18:54    Titel: Antworten mit Zitat

Liebes FDR-Mitglied,

wie Sie sicher in unserer Juriquette gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Bitte helfen Sie unserem Forum, in dem Sie Ihren Beitrag so umformulieren (in Ihrem Beitrag rechts den Button "edit" anklicken), dass daraus eine allgemeine Fragestellung zur Rechtslage entsteht.

Achten Sie bitte auf diesen Grundsatz bei jedem weiteren Posting.

Die Antworter bitten wir darum, auch auf individuelle konkrete Fragestellungen nur mit relevanten Transparenzinformationen (Gesetze, Verordnungen, Urteile, Leitsätze, Informationsquellen, Links usw. ) zu antworten. Diese Informationen dienen der Förderung der Rechtskunde bzw. dem allg. Rechtsverständnis.

Es bedankt sich für die Beachtung
Ihr FDR-Moderatorenteam

(Die Eingriffe der Moderatoren bitte ausschließlich im Forum für Mitgliederinformation u. Support kommentieren.)
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derblacky
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 24.03.2006
Beiträge: 1243
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 09.01.07, 12:26    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Was kann ich da nun tun?

Sparen, sparen, sparen
_________________
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht)
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Redfox
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 09.01.07, 12:31    Titel: Re: Einzugsermächtigung erteilt - nicht genutzt? Rechtslage? Antworten mit Zitat

Chrisonrecht hat folgendes geschrieben::

Was kann ich da nun tun? Muss ich den ganzen Betrag zahlen und wenn ja, alles auf einmal?


Fällig ist er ja schon lange.
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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I-user
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 09.01.07, 16:27    Titel: Antworten mit Zitat

Ist wohl ungerechtfertigte Bereicherung. Ich überzeuge mich immer wieder, dass es sich lohnt, Kontoauszüge zu lesen.
_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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