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Unfall mit Hund - Welche Ansprüche hat Geschädigter?

 
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Sven E.
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.12.2004
Beiträge: 29
Wohnort: 54470 Lieser

BeitragVerfasst am: 08.12.04, 11:17    Titel: Unfall mit Hund - Welche Ansprüche hat Geschädigter? Antworten mit Zitat

Folgender Sachverhalt:

Ältere Frau führt den Hund ihrer Nachbarn aus. Dabei folgt der Hund seinem natürlichen Trieb, als er ein anderes Tier entdeckt und läuft los.
Die ältere Frau wird zu Boden gerissen und bricht sich dabei ein Handgelenk und einen Arm. Sie muss an beiden Armen vier Wochen lang einen Gipsverband tragen und kann ihren eigenständigen Haushalt nicht alleine bewältigen. Ihre Tochter muss ihr über diesen Zeitraum Haushaltshilfe leisten und viel Zeit aufwenden um z.B. Mahlzeiten zuzubereiten, ihre Mutter zu waschen, etc. pp.

Die Versicherung des Hundes möchte nun von dieser älteren Frau wissen, welche Ansprüche sie stellt.

Welche Ansprüche kann die ältere Fau in welcher Höhe stellen?
_________________
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Erfolg ist die Kunst FELER zu machen, die keiner mergt!
**


Zuletzt bearbeitet von Sven E. am 08.12.04, 11:22, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Gast






BeitragVerfasst am: 08.12.04, 11:20    Titel: Re: Unfall mit Hund - Welche Ansprüche hat Geschädigter? Antworten mit Zitat

Zitat:
Welche Ansprüche kann die Ältere Fau in welcher höhe stellen?


schmerzensgeld und schadenersatz (kaputte klamotten, fahrtkosten zum arzt, pauschale für aufwendungen der tochter). eventuelle folgeschäden nicht vergessen!
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Gast






BeitragVerfasst am: 08.12.04, 11:22    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde der alten Frau raten, sich dabei unterstützen zu lassen, der Ahnung hat (evtl. sogar vom Anwalt). dabei kann man nämlich viel falsch machen vor allem was Folgeschäden angeht!
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Sven E.
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.12.2004
Beiträge: 29
Wohnort: 54470 Lieser

BeitragVerfasst am: 09.12.04, 12:00    Titel: Antworten mit Zitat

In welcher Höhe bewegt sich der Betrag für das Schmerzensgeld für die alte Frau?

Nur im Groben: 1.000 EUR? 5.000 EUR? 10.000 EUR? 20.000 EUR?
_________________
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Erfolg ist die Kunst FELER zu machen, die keiner mergt!
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Gast






BeitragVerfasst am: 09.12.04, 14:07    Titel: Antworten mit Zitat

Hat der Hund denn schon Ansprüche gestellt wegen der alten Frau am Ende der Leine? Sowas hält ja wohl auf ...
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 09.12.04, 14:09    Titel: Antworten mit Zitat

Sven E. hat folgendes geschrieben::
In welcher Höhe bewegt sich der Betrag für das Schmerzensgeld für die alte Frau?

Nur im Groben: 1.000 EUR? 5.000 EUR? 10.000 EUR? 20.000 EUR?


das kommt auf die konkreten verletzungen an. wie lange krankgeschrieben, bzw. wie lange eingeschränkt und, und, und...

so pauschal lässt sich das nicht beantworten.
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