Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Auskunft bei Gewerbeamt über eine GbR
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Auskunft bei Gewerbeamt über eine GbR

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Gesellschafts- u. Handelsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Roxana190105
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 03.01.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 04.01.07, 23:43    Titel: Auskunft bei Gewerbeamt über eine GbR Antworten mit Zitat

Hallo !

Person A und Person B gründen zusammen eine GbR. Die Firma macht Verluste und ist dann irgendwann überschuldet. Die Gläubiger holen sich bei dem zuständigen Gewerbeamt Auskunft über diese GbR. Aus dieser Auskunft ist zu entnehmen, dass nur die Person A Inhaber der Firma ist / war, was nicht stimmt. Person A weisst das Gewerbeamt darauf hin dass Person A und Person B die Inhaber und Haftende Gesselschafter der GbR sind.Das Gewerbeamt reagiert nicht.
Meine Frage ist.

Ist da Gewerbeamt verpflichtet Auskunft über eine GbR mit beiden gesselschafter zu erteilen oder kann die behörde einfach nur den einen Gesselschafter als Inhaber angeben.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
stgtklaus
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 05.01.07, 09:20    Titel: Antworten mit Zitat

Also eine GbR wird unter dem Namen der jeweiligen Inhabern geführt.
Malerwerkstatt Uwe Müller und Peter Mayer GbR wäre so eine. Bei so einer Gesellschaft haften beide voll. Dh. die Gläubiger können sich aussuchen bei wem Sie pfänden oder auch bei beiden.

Das Gewerbeamt kann nicht sagen wer eine GbR ist denn nicht diese sondern die jeweiligen Gesellschafter haben normalerweise einen Gewerbeschein. Kann natürlich sein das Ihr Partner den erst gar nicht hatte.

Daher ist es wichtig wer - GENAU - Verträge und Aufträge erteilt hat.

Klaus

GbR sind schei...
_________________
Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Roxana190105
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 03.01.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 05.01.07, 16:56    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antwort !

Das bedeutet dass der Gläubiger der Forderungen gegen die GbR stellt
hat keine möglichkeit zu erfahren wer tatsächlich zu dieser GbR gehört und auch dafür haftet????
Er kennt nähmlich nur einen der Gesselschafter.
Bedeutet das für den Gläubiger dass er nur bei Person A Vollstrecken kann ?
Was ist wenn Person A EV abgegeben hat, haftet die Person B nicht für die Schulden der GbR ?


Bitte um Antwort
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Roxana190105
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 03.01.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 05.01.07, 17:02    Titel: Antworten mit Zitat

....Es ist mir bekannt dass beide Gesselschafter ein Gewerbeschein angemeldet hatten.
Beiden haben den auch wieder abgemeldet.
Der Gläbiger hatte bei Gewerbeamt nachgefragt weil die GbR hies zb. Mayer GbR
also es war nicht ersichtlich wer den genau die Inhaber war.
In diesem Fall sollte doch das Gewerbeamt beide Gewerben raussuchen mussen !!??!! Und nicht nur eine ?!?

Bitte um ANtwort
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
stgtklaus
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 06.01.07, 10:55    Titel: Antworten mit Zitat

"Mayer GbR " kann die GbR nicht heissen, dazu gibt es Regeln. Wenn mir eine Mayer GbR einen Auftrag erteilen würde würde ich den Mayer heranziehen (bzw ablehnen)

Was machen Sie denn so einen Terz. Senden Sie dem Gläubiger ein Fax mit der genauen Firmierung und den Inhabern.

Ich würde bei so einem doofen Gläubiger erst mal die Rechnung und den Auftrag prüfen. Evtl hat Person A nichts mit dem Auftrag zu tun Smilie

Zitat:
hat keine möglichkeit zu erfahren wer tatsächlich zu dieser GbR gehört und auch dafür haftet????


Das steht im Briefkopf - ist jedenfalls so Vorschrift

Zitat:
Er kennt nähmlich nur einen der Gesselschafter.

Eine Gbr hat keine Gesellschafter

Klaus

P.S. Wollen Sie vollstrecken und wissen nicht wie. Dann stellen Sie die Fragen anders.
_________________
Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
*P*
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 06.01.07, 11:28    Titel: Antworten mit Zitat

stgtklaus hat folgendes geschrieben::
Eine Gbr hat keine Gesellschafter

Sondern ?

Geschockt
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
stgtklaus
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 06.01.07, 11:37    Titel: Antworten mit Zitat

http://de.wikipedia.org/wiki/Gesellschaft_b%C3%BCrgerlichen_Rechts

so schön erklärt

Klaus
_________________
Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
*P*
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 06.01.07, 12:08    Titel: Antworten mit Zitat

Und was willst du mir damit sagen ?

Oder: Was sagt der link anderes ?


Wikipedia hat folgendes geschrieben::
Sie kann die Namen aller Gesellschafter
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
stgtklaus
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 06.01.07, 12:36    Titel: Antworten mit Zitat

Na, lesen muss man selber

Zitat:
Als nichtkaufmännische Gesellschaft führt sie keine Firma im eigentlichen Sinne: Diese ist gem. § 17 I HGB den Kaufleuten bzw. Handelsgesellschaften vorbehalten. Sie kann die Namen aller Gesellschafter mit einem die GbR andeutenden Zusatz führen. Zulässig ist aber auch die Führung einer firmenähnlichen Bezeichnung, vgl. nur die "ARGE Weißes Ross", BGHZ 146, 341.


Also Uwe Müller und Peter Mayer GbR nicht Weltkonzern Gbr mit Geschäftsführer Peter Müller

Klaus
_________________
Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
*P*
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 07.01.07, 11:56    Titel: Antworten mit Zitat

stgtklaus hat folgendes geschrieben::
Na, lesen muss man selber

Dessen bin ich schon mächtig.

Trotz allem haben deine weiteren Ausführungen nur etwas mit der Firma zu tun, die Aussage "Eine GbR hat keine Gesellschafter" ist schlichtweg falsch.

Ich hoffe, du bist dir über den Begriff "Firma" im HGB-Sinne im klaren......


Gruß

der Petz
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
towel day
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.05.2006
Beiträge: 1162

BeitragVerfasst am: 07.01.07, 12:29    Titel: Antworten mit Zitat

stgtklaus hat folgendes geschrieben::
Also Uwe Müller und Peter Mayer GbR nicht Weltkonzern Gbr mit Geschäftsführer Peter Müller
Lässt man den "Weltkonzern" mal aussen vor, ist die Aussage genauso falsch, wie die mit den Gesellschaftern (wobei die schon ziemlich schräg ist).

Eine GbR kann zwar keine Firma, wohl aber eine Phantasiebezeichnung führen. Die Angabe der Gesellschafter(sic!)namen ist in dieser Bezeichnug nicht erforderlich. Die GbR kann z.B. jederzeit die Bezeichnung "Horaxdax-GbR" führen.

Wenn Sie ein wenig im Forum (Archiv) blättern, werden Sie dazu allerhand erhellendes finden.
_________________
Gruß

towel day

zerfrettelter Grundwanzling
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
PSA
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.12.2006
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 07.01.07, 12:40    Titel: Antworten mit Zitat

Als ich zusammen mit einem Freund eine "Firma" gründete und das Ganze als GbR eingetragen wurde, erstellten und unterschrieben wir einen GESELLSCHAFTERVERTRAG. Ist doch also davon auszugehen, dass wir Gesellschafter sind, oder?!

Welche Bezeichnung führt man denn sonst in dieser Situation?

Mfg PSA
_________________
Outside of a book, a dog is a men´s best friend.
Inside of a dog, it´s to dark to read!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
stgtklaus
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 07.01.07, 15:05    Titel: Antworten mit Zitat

@towel day

Wir wäre es mit einer Quelle diese Info,
hier einer meiner Quellen
http://www.wuerzburg.ihk.de/index.php?id=87

Auf Firmenschild am Laden kann man sicher auch die Bezeichnung "Horaxdax-GbR" führen. Die Frage hier zielt aber eher auf Geschäftspapiere ab, hier Aufträge und Rechnungen.


Klaus
_________________
Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
towel day
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.05.2006
Beiträge: 1162

BeitragVerfasst am: 07.01.07, 16:38    Titel: Antworten mit Zitat

stgtklaus hat folgendes geschrieben::
Wir wäre es mit einer Quelle diese Info,
hier einer meiner Quellen
Danke, aber ich halte mich lieber an das Gesetz, bzw. einen Kommentar zum HGB.
Zitat:
Auf Firmenschild am Laden kann man sicher auch die Bezeichnung "Horaxdax-GbR" führen. Die Frage hier zielt aber eher auf Geschäftspapiere ab, hier Aufträge und Rechnungen.
Was in den Geschäftsbriefen zu stehen hat ergibt sich u.a. aus § 15b GewO. Das hat aber nichts damit zu tun, unter welcher Bezeichung die GbR im Geschäftsleben auftritt.
_________________
Gruß

towel day

zerfrettelter Grundwanzling
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Gesellschafts- u. Handelsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.